Deutschland Definition Naturdenkmal bei einem Baum...bzgl. Krähenjagd

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@ sb65,

Jupp, es geht um BW ;) (der Rest ist ja noch nicht so GRÖN)

Und eben das Wörtchen "...außerhalb..." in dem Text ist der Schlüssel der mich positiv-nachdenklich stimmt.
"Innerhalb" hieße, so für mein Verständnis, dass entweder ich mich IN dem Naturdenkmal, ergo dem Baum befinden müsste...wäre alleine vom schwingen mit 81er Lauflänge schon doof...oder anders herum der schwarze Vogel dort drin hockt.
Das Gelände auf dem der Baum steht, ist weder optisch noch sonst wie begrenzt oder als Areal zu erkennen.
Einfach Baum mit Tafel dran...
Wenn wirklich nur der Baum geschützt ist, würde ich das so halten, dass sich weder Schütze noch Ziel in dessen unmittelbarer Nähe befinden...
 
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Die Suchfunktion des links findet zu dem Baum nichts...
in zig. Schreibversionen getestet. Nada :rolleyes:

Ich denke bis morgen Mittag weis ich dann, ob sich da jemand aufgeregt hat...Die beiden nächstgelegenen Poizeiposten werde ich beim aufbauen dann mal vorbeugend von der Pritsche klingeln ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In Baden-Württemberg schon.
§10 DVO JWMG:
Rabenkrähe vom 1. August bis 20. Februar außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen,
36.
Elster vom 1. August bis 28. Februar außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen.

Na dann, als Naturdenkmal ist nach meinem Kenntnisstand ein bestimmtes, definiertes Objekt festgelegt. Also Baum oder (Fels)Formation und nichts darüber hinaus.
Keine Fläche, wie beim SchutzGebiet.

CdB
 
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Na dann, als Naturdenkmal ist nach meinem Kenntnisstand ein bestimmtes, definiertes Objekt festgelegt. Also Baum oder (Fels)Formation und nichts darüber hinaus.
Keine Fläche, wie beim SchutzGebiet.

CdB
Ist hier in NRW genauso. Das Naturdenkmal Baum hat nichts mit der Jagdausübung zu tun. Einzig die Verwertung egal welcher Art ist untersagt. Wenn der Baum Äste verliert oder gar ganz umfällt, muss alles an Ort und Stelle verbleiben und vergehen.
 
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Flächenhafte Naturdenkmale (bis 5ha) kann es überall in Deutschland geben, ergibt sich aus §28 BNatSchG. Jagdlich relevant ist das in BaWü, für andere Länder weiß ich das nicht...
 
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Flächenhafte Naturdenkmale (bis 5ha) kann es überall in Deutschland geben, ergibt sich aus §28 BNatSchG
Mag sein, das ist aber nicht die Frage des TS. Hier geht es um einen oder mehrere Bäume in einem Jagdrevier, nicht aber um ein Areal.
 
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Mag sein, das ist aber nicht die Frage des TS. Hier geht es um einen oder mehrere Bäume in einem Jagdrevier.
Meine Antwort bezog sich primär auf die von dir zitierte Aussage, dass ein ND ein bestimmtes, definiertes Objekt sei und keine Fläche. Und das ist eben nicht so. Ob der TS definitiv weiß, was genau das ND in seinem Fall umfasst, war mir so eindeutig nicht klar, das kann aber an mir liegen...
 
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Meine Antwort bezog sich primär auf die von dir zitierte Aussage, dass ein ND ein bestimmtes, definiertes Objekt sei und keine Fläche. Und das ist eben nicht so. Ob der TS definitiv weiß, was genau das ND in seinem Fall umfasst, war mir so eindeutig nicht klar, das kann aber an mir liegen...
Ja ist wohl so, vielleicht liest du dir besser mal den Startpost durch.
 
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Und wenn das Naturdenkmal auf deinem Acker landet?
 

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