Definition: Nicht dauerhaft bewohnt?

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Wie definiert man "Nicht dauerhaft bewohnt" in Zusammenhang mit der Waffenaufbewahrung?

Ist ein Büro so einzustufen?
Es ist Mo-Fr von 8-17h besetzt, 5 Tage die Woche. Am Wochenende natürlich nicht.
Der Student in seiner Studentenwohnung ist ja evtl. auch jedes Wochenende nicht daheim. Im Büro gibt es aber auch keine Urlaubsleerstände.

Klassisch ist für mich, als nicht dauerhaft bewohnt, gilt die Jagdhütte oder das Ferienhaus.

Trifft der Begriff "bewohnt" überhaupt auf ein Büro(Gebäude) zu?

Wenn ich dort 1-3 LW aufbewahren möchte, ist es ja nicht unerheblich, ob ein "A" oder "I" Schrank von nöten ist.

Habe schon Google rauf und runter bemüht, leider ohne Erfolg.
 
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Wenn in diesem Gebäude mind. ein Person einen Erstwohnsitz angemeldet hat sollte man von dauerhaft bewohnt ausgehen können.

Sind in dem Gebäude nur Büros oder auch Wohnungen? Das Gesetz fordert den Status bewohnt nur für das Gebäude und nicht für die entsprechende Wohnung.

Weiterhin: Die Behörde kann Ausnahmen zulassen. Also ggf. einfach mit dem Sachbearbeiter sprechen und die Vorteile klar verdeutlichen.
 
A

anonym

Guest
In einer nicht dauerhaft bewohnten Jagdhütte, dürfen in einem entsprecheden Tressor, dazu gehört nicht A und B nach polizeilicher Abbnahme auch Waffen lagern. Diese Tressore sind sauschwer (Kran) teuer, massiv verankert und erst nach Gutachten akzeptiert !! Ich hab das durch.
dorn
 
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Ich hatte jahrelang im Büro einen Waffen-Schrank stehen (wohne jetzt gleich um die Ecke, daher nicht mehr notwendig). War mit der Behörde abgestimmt. Büro/Firmengebäude = dauerhaft bewohnt
Einzige Bedingung war, dass es kein "für alle zugängiger" Raum ist, insbesondere kein Kundenverkehr. -> Tresor stand im Serverraum zu dem nur die Geschäftsleitung und ab und zu die IT Zugang hatte.
 
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Es ist ein reines Bürogebäude. Das Büro liegt in der 1. Etage. Die Eingangstüre ist recht massiv (Rauchschutztüre) und zusätzlich durch einen Querriegel gesichert.

Ich überlege derzeit noch im Flur - von dem alle Räume abgehen - eine Videoüberwachung zu installieren, die mir "Bewegungen" ausserhalb der Bürozeitenaufs Handy überträgt.

@Delta*Kilo
Hattest Du dort einen A Schrank stehen (gehabt)?
Das mit dem Serverraum könnte ich realisieren.

@All
Ich befürchte ohne Behördenrückfrage läuft da nichts. Bin dann aber evtl. einer möglichen Behördenwillkür ausgesetzt, da es wohl keine genaue gesetzl. Definition gibt.
 
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Ein 0/N-Schrank, weil ich es wollte (Munition und Waffe zusammen lagern). Schreib doch einfach deiner Behörde eine eMail. Selbst in der Grünen Studentenstadt am Neckar war es kein Problem...

Edit: Ich kenne einige die in der Firma einen Waffenschrank haben um vom Büro direkt zum jagen fahren zu können, bzw. vom Frühansitz in die Firma. Sind aber alle keine "einfachen Angestellten". Soooo außergewöhnlich ist das nicht.
 
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Ich habe einen Ier mit 500kg im ersten OG eines Alarmgesicherten Bueros und bekam fuer einen Auslandsaufenthalt das OK des BVA dort meine Waffen zu lagern.
Rede mal mit deiner Behoerde.

Allerdings war es vor zehn Jahren alles noch einfacher...
VG

Micha
 
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Ich gehe davon aus, dass ein 0er Schrank im Büro eh keiner Genehmigung bedarf, sofern sich nicht mehr als 3 LW darin befinden. Dieser darf ja auch in der einsamen Jagdhütte stehen.

Munition möchte ich eh nicht im Büro lagern. Nur wenn es zur Jagd oder zum Schiesstand geht, ergo nicht über Nacht oder am Wochenende.

Ich befürchte ich werde die Behörde anschreiben müssen und anfragen, ob sie einen A Schrank genehmigen. Mal schauen was dann passiert.
 
A

anonym

Guest
Ich gehe davon aus, dass ein 0er Schrank im Büro eh keiner Genehmigung bedarf, sofern sich nicht mehr als 3 LW darin befinden. Dieser darf ja auch in der einsamen Jagdhütte stehen...

Aufbewahrung in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden (Jagdhütte): max. 3 LW in Widerstandsgrad 1. Nicht Null!
 
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@Clayperon
Sorry, war durcheinander, Du hast zu 100% recht! 1er!

@rheingold
Genau das ist ja meine Befürchtung/Frage.....
wird das Büro wie ein Wohnraum gewertet, oder wie ein nicht dauerhaft bewohntes Gebäude?
 
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Wenn google nicht geholfen hat, helfen WaffG, AWaffV und WaffVwV 100% weiter. Dort ist deine Frage detailliert beantwortet.

Kurz direkt: Nein, ein Büro ist kein bewohntes Gebäude.
Die Studentenbude ist es, auch bei längerer Abwesenheit.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen (muss es aber nicht)
 
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Wenn google nicht geholfen hat, helfen WaffG, AWaffV und WaffVwV 100% weiter. Dort ist deine Frage detailliert beantwortet.

Kurz direkt: Nein, ein Büro ist kein bewohntes Gebäude.
Die Studentenbude ist es, auch bei längerer Abwesenheit.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen (muss es aber nicht)

Nein, die Frage ("Büro OK?") ist dort eben alles andere als detailliert beantwortet, sondern davon steht da überhaupt gar nichts.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) schrieb:
36.2.9 Bei nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden nach § 13 Absatz 6 AWaffV handelt es sich um Gebäude, in denen nur vorübergehend Nutzungsberechtigte verweilen, wie z. B. Jagdhütten, Wochenend- oder Ferienhäuser oder –wohnungen. Die Eigenschaft als dauerhaft bewohntes Gebäude geht nicht dadurch verloren, dass sich Nutzungsberechtigte dort zeitweise nicht aufhalten, sei es infolge der Erledigung von Besorgungen oder Besuchen oder von normalen Urlaubsabwesenheiten. Auch die Wohnungen von Pendlern, die sich nur einen Teil der Woche am Arbeitsort, den anderen Teil am Hauptwohnsitz aufhalten, sind im Regelfall als dauerhaft bewohnte Gebäude einzustufen. Museen, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind, gelten als dauerhaft bewohnte Gebäude.

--> Von (eigenen und Arbeitsgeber-) Büros und anderen Arbeitsstätten hier ist nicht die Rede.

Eine schöne Lösung des Problems zeigt sich hier aber doch auf:

Um waffenrechtlich sauber dazustehen, empfiehlt es sich die gesammelten Trophäen abzustauben, an den Arbeitsplatz zu schaffen (die Ehefrau wird das zumeist begrüßen), Schildchen dran, sich Öffnungszeiten zur Besichtigung ausdenken, und schon ist man ein Museum!
 
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Wheelgunner_45ACP

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Hallo Zusammen,

ich bin derzeit in einer ähnlichen Fragestellung: Uns ist unsere derzeitige Wohnung gekündigt worden, und habe als eine Option in meine deutilch kleinere 3 Zimmer Eigentumswohnung zu ziehen. Zu dieser Wohnung gehört auch, ein in einem seperaten Gebäudeteil liegender Hobbyraum, der komplett gemauert ist und nur zwei Öffnungen, eine Brandschutztüre mit Schicherheitsschloß und ein Kellerfenster mit Vorhängeschloß hat. Bei meinem zuständingen SB, wir leben in in Bayern, war ich deshalb schon vorstellig. Seine Antwort war, er sehe keine großen Bedenken, ich solle aber zur Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle gehen, denn es kann sein, dass die z.B. wollen, dass das Fenster zusätzlich gesichert oder verschlossen wird und die Tresore mit der Wand vedüblet werden müssen, was ich sowieso machen würde. Mit der Beratung, eventuellen Auflagen und den Beweis der Umsetzug sei dann das Ganze kein Problem.

Vielleicht hift das hier . . .
 
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Den häufigen Fall der Waffenaufbewahrung in einem Museum hatte ich bereits vernommen. :)

Mir ist jetzt klar, dass der Fall "Büro" nicht eindeutig geklärt ist. Also geht es nicht ohne eine Behördenanfrage.
Die Behörde kann dann so entscheiden wie sie es für richtig hält. Je nach Bundesland, je nach Kreis oder Stadt.
 
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