[Bayern] Definition von „Notzeit“ bzgl. REHwildfütterungen

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Am Ende ist das dann aber doch verbotene Fütterung. Warum wird das geduldet?

Fütterung ist Ländersache, so im BJG geregelt,.... kann also sehr unterschiedliche Rechtslagen geben.

In Bayern ist beispielsweise die Fütterung von Rehwild im Alpenraum/Berglagen generell verboten.

Gruß

HWL
 
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Verstehe deinen Post nicht.

Du hast zitiert, dass in Zeiten der Ausgangssperre nur die Jagd auf Schwarzwild ausgenommen ist. Die Ausgangssperre gilt aber nur Nachts. Tags über sind Ausgangsbeschränkungen.

In den Ausgangsbeschränkungen ist Bewegung und Sport an der frischen Luft erlaubt, solange man dies alleine macht. Auch jede Jagdausübung.

Daher die Frage, warum er nachts füttern sollte.
 
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Nachts ist es auch nur eine ausgangsbedchränkung, aber das ist haarspalterei, in Behörden wird auf sowas wert gelegt.

Tagsüber kann man tun und lassen was man will solange man die kontaktbeschränkung beachtet. Daher braucht man ja nur eine Ausrede um nach 22:00 Uhr draußen zu sein.

Ausgenommen halt noch die wenigen Landkreise mit einem hohen inzidenzwert, wo die ausgangsbeschränkung auch tags gilt.
 

z/7

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In BY aktuell 21:00 und ab Inzidenz 200 Umkreis 15 km. Letzteres kann jagdlich schon zum tragen kommen untertags.
 
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Was soll ich da aufklären?
Zeig mir einfach EINEN, der wegen Füttern je verurteilt worden wäre.

Jeder behauptet die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben - und macht was immer er auch will.

https://www.jagd-bayern.de/notzeit-...dtiere-in-notzeit-nicht-verhungern-zu-lassen/

1. Verurteilt nicht, aber seine Jagdpacht los wüsst ich schon zwei oder drei. Im Süden Bayerns sind wohl auch schon einige von den Waldbauern angezeigt worden.

2. Den BJV und insbesondere den Vocke als Quelle für eine Definition heran zu ziehen, ist mindestens so zweifelhaft, wie die o.g. WBV. Da war was mit dem Bock und dem Gärtner...

3. Mit der verbotenen Wildfütterung ist das genauso wie mit den an die Landeskultur angepassten Wildbeständen - nur weil land auf, land ab kaum was davon vor Gericht verhandelt wird, heißt das nicht, dass sich alle gesetzeskonform verhalten und nur in der Notzeit füttert und ihre Wildbestände entsprechend der Gesetzeslage anpassen (oder zumindest es versuchen...)
 
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Seit wie vielen Jahren wird denn in Unis unterrichtet, dass der Wald bedroht ist weil im Winter die Rehe an die Triebe gehen?
Wer war denn der erste Nutzer von Wald? Das Reh oder der Mensch?
Und seit wann rennen Irre nächtens mit der Stirnlampe überall rum, um sich endlich selbst zu verwirklichen und ihre abgespulten Kilometer in einer App mit anderen Irren zu teilen? Gibt es schon eine diesbezügliche App, die dem Kilometerfresser vom Ruhebedürfnis der Rehe erzählt?

Soll ich jetzt noch über Unfallschwerpunkte und wie man deswegen die Fütterungen strategisch plant anfangen? Ach, lassen wir es lieber. :rolleyes:

Soll jeder so machen wie er will. Macht er ja sowieso. Insofern ein müßiger Thread.
Eins weiß ich aber gewiss: Heute, am 16.01. ist der Tag an dem manche Rehe eine neue Welt vorfinden. Die unterscheiden nicht zwischen "Kirrung" und "Fütterung". Und ab heute geht so manchem "tollen" Waidmann das Futter aus, das er bis gestern täglich rauskarrte.
Noch irrer ist es beim Rotwild. Da geht das Futter erst ab Ende des Monats aus - aber dann, wenn die lieben Nachbarn plötzlich nix mehr von ihren Hängerladungen übrig haben, dann stehen sie bei mir. Wie jedes Jahr.

Wenn bei Euch immer bis Jagdzeitende gefüttert wird, dann hat das eher was mit Jagdneid zu tun und nicht mit Notzeit. Offensichtlich soll die Fütterung dann wohl eher dazu dienen, dass Wild von anderen Revieren und deren Rohren fern zu halten. Das hat dann auch nix mit Erhaltungsfütterung zu tun, sondern dient dazu, Die Wildbestände künstlich hoch zu halten.

Nach meiner Erfahrung, und da kannst Du den BJV und den Vocke so lang zitieren, wie Du willst, sind die Verbissschäden durch Rehwild in den Revieren, die grundsätzlich am 1.11., 1.12. oder bei der 1. Schneeflocke zum Füttern anfangen durchweg zu hoch. Die Fütterung hilft dem Rehwildbestand überhaupt nix. Dem Wild und dem Wald würde es deutlich besser gehen, wenn die mal ordentlich in ihr weibliches Rehwild eingreifen würden und würden das Füttern sein lassen.

Zu Deinen Fütterkonzepten: Wieviele Fütterungen betreibst Du, wohl wissend, dass das Rehwild auch im Winter zur Territorialität neigt (wenn auch nicht so ausgeprägt wie im Früchjahr/Sommer) und einzelne dominate Geißen andere Reh von der Fütterung verdrängen?

Ich halt generell auch nix von Kirrung. Da bin ich ganz bei Stöbi.

Und zu den Unfallschwerpunkten: Da gibts auch ein relativ einfaches Mittel: Schießen! Es fährt keiner in ne Kühlzelle um n Reh vor den Kühler zu bekommen! (ich würd übrigens nicht unmmitelbar an der Straße aufräumen, sondern eher im Hinterland. Schieß ich die Reh an der Straße, erleg ich die, die gelernt haben, mit der Straße zu leben. Die jungen Dummen laufen dann eher vors Auto...)
 
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Auf die WBV - WALDBAUERNVEREINIGUNG - wollte ich mich tatsächlich nicht verlassen.

Das ist mir doch zu tendenziös.

Dieses Dokument bezieht sich - so wie ich das erkenne - auf den Kommentar zum Bayerischen Jagdgesetz.
Ich kopiere dir mal die entsprechenden Stellen aus dem Kommentar hier rein und hebe die wichtigen Dinge heraus: (farblich meine Einschätzung)


#Notzeit ist für das Schalenwild, wenn die Zeit, in der es wegen der Vegetationsruhe in der
Natur, als Folge von Naturkatastrophen oder wegen Witterungsverhältnissen und Bodenverhältnissen
(z. B. langer Frost, starke Schneedecke, Vereisung) die zur Existenz notwendige
natürliche Äsung längere Zeit nicht vorfindet.
Ein kurzer Frost oder ein wenig
Schneefall, dem bald die Schneeschmelze folgt, schaffen noch keine Notzeit.


# Was unter Notzeit zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht. Allgemein -versteht man unter
der Notzeit die Zeiten, in denen das Wild wegen der bestehenden Witterungs- und Bodenverhältnisse an der Aufnahme natürlicher Äsung gehindert ist. Solche Verhältnisse liegen bei hoher oder gefrorener Schneedecke, anhaltend starkem Frost, Dürre, Überschwemmungen oder ausgedehnten Waldbränden usw. unstreitig vor. Hier würde ich schauen, ab welcher Schneelage man ebensowenig Äsung finden kann wie nach zB einem ausgedehntem Waldbrand! D.h.
(…)
Aus all dem folgt, daß Notzeit nicht als extreme Notzeit mit Nulläsung zu verstehen ist,
sondern bereits dann einsetzt, wenn nicht genügend Nahrung im Herbst zur Feistbildung,
im Hochwinter zur Bestandserhaltung (Erhaltungsfutter) und im auslaufenden Winter wegen
noch bestehender Vegetationsruhe vorhanden ist, wodurch die im durchschnittlichen
Gesundheitszustand befindlichen Tiere zum Überleben auf künstliche Futterquellen angewiesen sind
. Das ist mEn die wichtigste Passage! Unterdurchschnittliche Individuen, "dürfen" also in normalen Wintern verhungern!
Die Notzeit wird anhand objektiver Merkmale festgestellt. Die subjektive Meinung des
Jagdausübungsberechtigten ist nicht entscheidend
. Es ist nicht seinem Gutdünken überlassen, ob und wann er füttert. Liegt nach objektiver Betrachtung Notzeit vor, dann hat er
zu füttern. Tut er es nicht, begeht er eine vorsätzliche oder fahrlässige Ordnungswidrigkeit
gemäß Art. 56 Abs . 1 Nr. 13 BayJG und läuft Gefahr, daß gegen ihn ein Jagdverbot von
1 bis zu 6 Monaten verhängt wird (Art. 57 BayJG).
 

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