Sorry TM, gegen solche Leute hilft nur denen das Beseitigen der Streifen verbieten. Das trifft dann auch die, die mit ihrem Eigentum vernünftig umgehen, aber ... :sad:
Viele Grüße
Joe
Kein Landwirt wird Freiwillig auch nur Ansatzweise Irgendetwas im Bereich Naturschutz aus Eigenregie unternehmen: hat das dann in Vergangenheit immer Parasiten mobilisiert die sich dann auf kosten des Eigentümers profilieren wollten...
Jeder Busch oder Strauch gilt heute als Landschaftselement; ist durch Luftbilder Kartographiert, nun werden zusätzlich noch Weiträumige "Schutzzonen" eingeräumt... wer trägt die Last ?
Innerhalb von Gemeinden in unseren Dörfern leben die Familien der Landwirte nun mal Systembedingt auf den älteren Anwesen. Zwangsläufig wird mann so auch die meisten alten Bäume innerhalb einer Gemeinde im Bereich von alten Dorfgebieten finden : dort wo die Bauernhöfe sind... Wem trift nun eine Baumschutzsatzung ? Natürlich nicht den " Neubürger" im Baugebiet was vor 10 Jahren zu Lasten der Landwirtschaft eingerichtet wurde... den da stehen selten alte Bäume.
Warum sollten Landwirte bei Schutzprogramme zur Wiesenweihe oder Brachvogel Teilnehmen ? da wurden Flächen eingezäunt; der Zutritt und Bewirtschaftung untersagt; Entschädigungen nicht gezahlt aber große Pressetermine abgehalten wo dann die Grundstückseigentümer auch noch vorgeführt wurden...
Ausweisung von Naturschutzrelevante Raumodnungsplanungen. Die Eigentümer sind dabei nicht Beteiligt; werden oft nicht mal über ein Änderung der Raumordnungsplanung informiert ( selber Erlebt : Ausweisung von Avifaunistischen Voranggebieten
Für alles scheint im Bereich Naturschutz Geld in unerschöpflichen Mengen vorrätig zu sein;
Gänsejagd ( gerade wir Jäger sollten es wissen) Eingeschränkt;
Schäden an Landwirtschaftlichen Kulturen durch Gänse aber nicht Reguliert .
Aus eigener Erfahrung : Eingriffsregelungen im Bereich Kompensation für durch Baumaßnahmen versiegelte Fläche..
Dafür durften keine stillgelegten Flächen oder aus der Produktion genommen Flächen Renaturiert werden; sondern Landwirtschaftliche aktive Produktionsflächen !
Die Baumaßnahmen kann ich alle Jederzeit wieder Abreisen lassen; nur die Renaturierten Flächen darf ich nicht mal Gedanklich einer Nutzung zuführen : schon droht einem Ordnungsgeld von der Naturschutzbehörde.
derzeit sind unsere Kommunal Einrichtungen keine Bewilligungsbehörden mehr; sondern Handlanger von politischen Interessentengruppen die ohne gesetzliches Rahmenregelwerk und Mandat ihre Ideologien über die Genehmigungsbehörden umgesetzt sehen wollen.
Für den Bau einer Stallanlage sind nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz Beteiligte Bürger; Verbände und Organisationen ( da schalten sich dann die Naturschutzverbände zur Blokade gerne ein... um dann gegen Cash die Einwendungen zurück zu nehmen..) zwingend zu Beteiligen.
Bei der Ausweisung und Ertreilung von Teilgenehmigungen des Atommüllendlagers in Gorleben war die Öffentlichkeitsbeteiligung explizid ausgeschlossen....
Sollange nur gefordert wird; ohne selber Verantwortung zu tragen oder auch für andere dann einzustehen soll die ( Naturschutzkedeten) der Teufel hohlen.
TM