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- 18 Dez 2004
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Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
Neben unserem Schuppen ist ein Grundsück dessen ehemalige Besitzerin vor 97 verstorben. Das Gundstück wurde bis dahin als Wirtschaftsgarten benutzt. Seit 97 wird das Grunstück nicht mehr genutzt und Verwildert.
Nun das Problem:
Auf diesem Grundstück wächst seit dem ein Ahorn fleisig weiter. Dieser Baum steht ca 40cm neben der Grundstückgrenze(der Stamm). Die Äste ragen mitlerweile 2 Meter in unser Grundstück und stossen an unserem Schuppen an. Auserdem wird unser Grundstück als Brennholzlagerplatz genutzt. Das Blätterdach des Baumes deck fast jeden Sonnenlichteinfall auf unser Grundstück ab.
Die Erbengemeinschaft ist nicht erreichbar, bez. jeden Tag ist ein anderer der Herren zuständig.
Meine Frage:
Kann ich die Äste die in unser Grundstück ragen einfach absägen?
Neben unserem Schuppen ist ein Grundsück dessen ehemalige Besitzerin vor 97 verstorben. Das Gundstück wurde bis dahin als Wirtschaftsgarten benutzt. Seit 97 wird das Grunstück nicht mehr genutzt und Verwildert.
Nun das Problem:
Auf diesem Grundstück wächst seit dem ein Ahorn fleisig weiter. Dieser Baum steht ca 40cm neben der Grundstückgrenze(der Stamm). Die Äste ragen mitlerweile 2 Meter in unser Grundstück und stossen an unserem Schuppen an. Auserdem wird unser Grundstück als Brennholzlagerplatz genutzt. Das Blätterdach des Baumes deck fast jeden Sonnenlichteinfall auf unser Grundstück ab.
Die Erbengemeinschaft ist nicht erreichbar, bez. jeden Tag ist ein anderer der Herren zuständig.
Meine Frage:
Kann ich die Äste die in unser Grundstück ragen einfach absägen?