Der Baum vom Nachbargrundstück

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Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
Neben unserem Schuppen ist ein Grundsück dessen ehemalige Besitzerin vor 97 verstorben. Das Gundstück wurde bis dahin als Wirtschaftsgarten benutzt. Seit 97 wird das Grunstück nicht mehr genutzt und Verwildert.
Nun das Problem:
Auf diesem Grundstück wächst seit dem ein Ahorn fleisig weiter. Dieser Baum steht ca 40cm neben der Grundstückgrenze(der Stamm). Die Äste ragen mitlerweile 2 Meter in unser Grundstück und stossen an unserem Schuppen an. Auserdem wird unser Grundstück als Brennholzlagerplatz genutzt. Das Blätterdach des Baumes deck fast jeden Sonnenlichteinfall auf unser Grundstück ab.
Die Erbengemeinschaft ist nicht erreichbar, bez. jeden Tag ist ein anderer der Herren zuständig.
Meine Frage:
Kann ich die Äste die in unser Grundstück ragen einfach absägen?
 
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hi allerseits,

wer viel fragt, bekommt viel antwort!!!!

ich würde es tun, ob es auch rechtens ist, ist ne gute frage!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von T.B.C. Gerhard:
hi allerseits,

wer viel fragt, bekommt viel antwort!!!!

ich würde es tun, ob es auch rechtens ist, ist ne gute frage!
<HR></BLOCKQUOTE>

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Ja ja, von der Seite würde ich am liebsten den Motorbieber sprechen lassen an des Übels Wurzel. Aber als Schwabe interesiert ein immer was das kost?

[ 03. Juni 2005: Beitrag editiert von: 358Win ]
 
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säg das ding ab und aus die maus. muß ja niemand sehen und Dir erst mal bewiesen werden.
 
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Schau mal in § 910 BGB nach.
Zu beachten ist allerdings, dass das Selbsthilferecht nach erfolgloser Fristsetzung an die Erbengemeinschaft ggf. durch eine örtliche Baumschutzsatzung genehmigt werden muß. Durch das Wegschneiden des Astes könnte der Baum in seinem natürlichen Wuchs beeinrächtigt werden, bla, bla, bla ... . Da müßtest Du einfach mal bei der Stadt nach dem Thema Baumschutzsatzung fragen und dann ggf. eine Genehmigung stellen. Zum Thema Erbengemeinschaft. Bist Du sicher, dass noch eine Erbengemeinschaft besteht? Ggf. Grundbcheinsicht. Wenn ja, dann kannst Du Dir einen rauspicken und den gesamtschuldnerisch in die Haftung nehmen bzw. ihn höflich auffordern den Drecksast aus Deinem Schuppen zu schneiden. Gleichzeitig kannst Du Deinem Schreiben Nachdruck verleihen, indem Du einen Kostenvoransachlag eines professionellen Baumfällunternehmens beifügts. Diesbezüglich drohst Du dann weiter an, dass Du ihn auf Vorschusszahlung gerichtlich in Anspruch nimmst, wenn er den Ast nicht fristgemäß entfernt.

Das wär es eigentlich.
 
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Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind vor den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

Mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar

a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Roßkastanie, der Eiche und der Pappel 4,00 m,

b) allen übrigen Bäumen 2,00 m;

Beseitigungsanspruch: Jeder Grundstücksnachbar kann von anderen verlangen, daß dieser Anpflanzungen, die die erforderlichen Abstände nicht einhalten, beseitigt bzw. Hecken zurückschneidet.

Ausschlußfrist: Nun kommt es häufig vor, daß Grundstückseigentümer ihre Grundstücke ohne Rücksicht auf die Abstandsvorschriften bepflanzen und der Nachbar zunächst nichts unternimmt, weil ihn die Anpflanzung nicht stört oder weil er Schwierigkeiten mit dem Eigentümer vermeiden will. Verlangt der Nachbar später Beseitigung der Anpflanzung, kann dies den Eigentümer dann unangemessen treffen, etwa weil er den Baum vor ein paar Jahren noch hätte aus dem Abstandsbereich heraus versetzen können, während er ihn heute fällen und neu pflanzen muß. Das Nachbarrechtsgesetz sieht daher eine Ausschlußfrist vor. Die Beseitigung einer Anpflanzung, die die erforderlichen Abstände nicht einhält, kann nicht mehr verfangt werden, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat.

Eine Beseitigung des Baumes ist in Deinem Fall also wohl nicht mehr möglich.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Nachbarn verlangen, daß dieser Wurzeln und Zweige, die über die Grundstücksgrenze wachsen, beseitigt, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen (§ 1004 BGB).

Der Eigentümer darf aber auch zur Selbsthilfe greifen und die Beseitigung selbst vornehmen, bei Wurzeln sofort und bei Zweigen, wenn er dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt (§ 910 BGB).

Ein Abschneiderecht besteht jedoch nicht, wenn der Überhang die Grundstücksbenutzung nicht oder nur ganz unerheblich beeinträchtigt. Weiterhin ist zu beachten, daß das Selbsthilferecht nach § 910 BGB durch landesrechtliche Bestimmungen zugunsten des Naturschutzes eingeschränkt werden kann.
 
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Ich wüsste hierzu zwar auch die Rechtslage, aber: Wenn da sowieso keiner da ist, würde ich dem "Ast" ganz unten am Boden absägen.
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A

anonym

Guest
mit einem bohrer ein tiefes loch (möglichst durch die seele) in den stamm bohren, round up o.ä. hineingeben, loch mit etwas erde verdecken und abwarten...
 
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Bei herannahenden Gewitter 1kg R901 am Stamm befestigen und bei Blitzschlag im richtigen Moment fernzünden
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. Dann hat einfach der Blitz eingeschlagen, gegen Naturgewalten ist man halt machtlos
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.

Mit zündlerischen-baumumwerfenden Grüssen

Bison

P.S. Oder in einer Nacht-und Nebelaktion mit dem "Fichtenmoped" gegen den Baum fahren
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:
mit einem bohrer ein tiefes loch (möglichst durch die seele) in den stamm bohren, round up o.ä. hineingeben, loch mit etwas erde verdecken und abwarten...<HR></BLOCKQUOTE>

Da würde ich, wenn überhaupt, den 5ltr. Kanister nehmen. Die kleine 1ltr. Flasche ist teurer als das große Gebinde.
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Außderdem zweifle ich an der Wirksamkeit, da das Zeug m. W. über das Blatt/Grünzeug aufgenommen wird.
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Freggel:


Da würde ich, wenn überhaupt, den 5ltr. Kanister nehmen. Die kleine 1ltr. Flasche ist teurer als das große Gebinde.
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Außderdem zweifle ich an der Wirksamkeit, da das Zeug m. W. über das Blatt/Grünzeug aufgenommen wird.
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<HR></BLOCKQUOTE>

bei einem essigbaum hat´s gewirkt.
 
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hi allerseits,

schämt ihr euch nicht, ihr naturfrevler?
wenn das "försterlein" so was hört.......
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Ich hatte eine ähnliche Erfahrung. Ein abgesägter Tschussus (Essigbaum?) schlug immer wieder aus, bis ich mit einem Pinsel round up auf den Stubben gestrichen habe. Dann war Ruhe. Schätze, dass das systemische Mittel auch über die Rinde in die Wurzeln transportiert wird.
Horüdho!
 

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