Deutschland - Laser für Kurzwaffen

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anonym

Guest
Hallo Zusammen,

möchte mal eine kleine Frage in die Runde der Experten werfen. Im großen und Ganzen ist mir die rechtliche Situation bekannt, bin durch diverse Angebote im Internet jedoch ein wenig stutzig geworden...und bitte um Bestätigung meines Rechtverständnisses.

Folgendes: zu den verbotenen Gegenständen lt. Waffengesetz zählen ja sämtliche Vorrichtungen und Geräte, die zur Montage an Waffen bestimmt sind und das Ziel anstrahlen, beleuchten etc. So also auch Laserzielgeräte (Laserpointer).

Nach meinem Rechtsverständnis ist sowohl die Verwendung, als auch der Besitz in Deutschland strafbar und verboten.

Nun schaut euch das mal an:

http://www.ebay.de/itm/KM-New-5mw-Laser ... 2a19e932dc

oder das:

http://www.ebay.de/itm/low-profile-red- ... 43b150c853

Es steht ja ganz deutlich in der Beschreibung, dass auch nach Deutschland geliefert wird.

Ich habe nicht vor mir so etwas zu kaufen, mich interessiert lediglich der rechtliche Hintergrund, bzw. wie eine Kontrolle erfolgen soll. Zoll? Was passiert wenn so ein Päckchen beim Zoll gefunden wird?

Anderes Szenario...soweit ich weiss sind solche Zielgeräte in Österreich für Kurzwaffen erlaubt? (100 % sicher bin ich nicht)

Wie kann man denn sicherstellen, dass man sich nicht aus dem Nachbarland so ein Ding als Tourist als Urlaubssouvenir mitbringt? Oder noch einfacher, ein befreundeter Österreicher einem sowas per Post schickt? Grenzkontrollen gibt es ja nicht mehr...

Schon mal danke für eure Einschätzung.
 
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In Holland sind Restlichtzielfernrohre und Pulver frei verkäuflich.
m.W. in Finnland und England Schalldäpfer für Waffen.
ohne "Verbringungserlaubnis" machst du dich beim Import strafbar.
11. Gebot: du darfst dich nicht erwischen lassen....."
P. :20:
 
A

anonym

Guest
Schon klar das 11. Gebot, wenn auch in so einem Zusammenhang sehr heikel. Wie gesagt, ich will mir ja sowas nicht zulegen. Finde es nur seltsam, dass ein Import einfach so angeboten werden kann. Das wäre ja übertrieben ausgedrückt genauso, wie wenn ich mir einfach aus Holland dort legale Drogen bestellen und liefern lassen würde...oder ich mir aus USA eine vollautomatische Waffe bestellen würde....
 
A

anonym

Guest
Man kann halt Mißbrauch nie ausschließen, in keinem Lebensbereich, andere Länder sind liberaler und bleiben das hoffentlich auch, und man muß irgendwann erkennen, dass das Verbieten von Gegenständen keinen Sinn macht. Man bekommt sie immer, wenn man das möchte, und wenn man erwischt wird, wird man halt bestraft. Woher willst Du wissen, dass der Anbieter im Ausland kein V-Mann von irgendwelchen Behörden ist.........Es gab schon viele Aktionen, eine hieß wunderschön "Aktion Südfrüchte". Man kam an Kundenadressen in Italien und fand hier dann viele viele kleine Berettachen, obwohl ein Straftatverdacht nach meinem Dafürhalten nicht zu begründen ist und auch nicht damals zu begründen war. Indes, der Erfolg gab den staatlichen und von Grundrechten noch nie was gehört habenden Rechtsbrechern oftmals recht.

Wer Waffen im Ausland kauft, muss sie ja nicht in Deutschland haben, wir haben und hatten da schon grundlegende Niederlassungsfreiheit. Diese Aktionen waren rechtlich daher schon mehr als anrüchig, aber bei Waffen ist und war der Rechtsstaat nie kleinlich, er ging oft einen in der Zeit trinken und war so lange nicht mehr da...........
 
A

anonym

Guest
Man bekommt sie immer, wenn man das möchte, und wenn man erwischt wird, wird man halt bestraft. Woher willst Du wissen, dass der Anbieter im Ausland kein V-Mann von irgendwelchen Behörden ist

War mir schon bewusst, dass wo Mittel immer Wege sind, anders ausgedrückt, wer so etwas will bekommt es auch, aber einfach so...per klick im Internet...find ich schon bedenklich...

Ausschliessen kann ich natürlich nicht dass es sich um V-Männer handelt, aber ob das so wahrscheinlich ist... :14:

Wie ist das denn...verstossen solche Händler nicht auch gegen Gesetze, indem sie verbotene gegenstände in Länder verschicken, die eben nicht so liberal sind?
 

tar

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Das ist den Chinesen doch egal!
Wobei ein Laser für den Fangschuss auf Nahdistanz und in der Dämmerung gar nicht so verkehrt wäre. Ein Fall für den Forderungskatalog des ÖJV! ;)
 
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anonym

Guest
Wie man der Presse regelmaessig entnehmen kann, wird der Zoll ganz gut mit solchen und anderen Postsendungen (Drogen, Medikamente, illegale Tierpraeparate und angeblich sogar MASSENHAFT! Kinderporno) fertig.

Wer also unbedingt mal eine Hausdurchsuchung haben will, das dürfte ein ziemlich direkter Weg dazu sein!

Wichtig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ...
 
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eichenlaub80 schrieb:
....oder ich mir aus USA eine vollautomatische Waffe bestellen würde....
Amerikaner dürfen zwar in Nevada vollautomaten besitzen,
gegen Tax.
du als Ausländer wohl kaum....
und bereits das Verbringen über die Staatsgrenzen innerhalb der
Verinigten Staaten,
bedarf einer FFL....
Da sind die Berichte der dt. Revolverpresse nicht so ganz glaubwürdig...
P. :roll: :roll: :roll:
 
A

anonym

Guest
HenryStutzen schrieb:
eichenlaub80 schrieb:
....oder ich mir aus USA eine vollautomatische Waffe bestellen würde....
Amerikaner dürfen zwar in Nevada vollautomaten besitzen,
gegen Tax.
du als Ausländer wohl kaum....
und bereits das Verbringen über die Staatsgrenzen innerhalb der
Verinigten Staaten,
bedarf einer FFL....
Da sind die Berichte der dt. Revolverpresse nicht so ganz glaubwürdig...
P. :roll: :roll: :roll:


Das war nur als Beispiel gedacht, wie die tatsächliche Situation ist, weiss ich nicht. Aber zu weit hergeholt war der Vergleich denk ich doch nicht...

Count Zero schrieb:
Wie man der Presse regelmaessig entnehmen kann, wird der Zoll ganz gut mit solchen und anderen Postsendungen (Drogen, Medikamente, illegale Tierpraeparate und angeblich sogar MASSENHAFT! Kinderporno) fertig.

Wer also unbedingt mal eine Hausdurchsuchung haben will, das dürfte ein ziemlich direkter Weg dazu sein!

Wichtig: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ...

Soweit die Theorie, bzw. das, was an die Öffentlichkeit gelangt...die Frage ist doch, wieviel von z.B. 10 verbotenen Lieferungen werden tatsächlich abgefangen? 1 ? 2?

Dass man sich einer grossen gefahr aussetzt Besuch zu bekommen ist mir klar.

Wie bereits gesagt würde mich die rechtliche Seite interessieren...insbesondere warum es möglich ist, dass die Versender solcher verbotenen Gegenstände keine Strafen erwarten müssen.
 
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eichenlaub80 schrieb:
...insbesondere warum es möglich ist, dass die Versender solcher verbotenen Gegenstände keine Strafen erwarten müssen.
:roll: :roll: :roll: Ganz - ganz einfach .... :roll: :roll: :roll:
:arrow: :arrow: weil sie im Ausland leben und sich dort nicht strafbar machen...
Beispiel:
die Schweizer haben sich in der Schweiz an das Bankegeheimnis zu halten -
wenn sie Deutschen bei der Steuerhinterziehung geholfen haben,
wurden sie für den Diebstahl und die Weitergabe der verräterischen CD
in der Schweiz bestraft -
in Deutschland belohnt ( Hehlerei )
:wink: P.
 
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Eichenlaub80 schrieb:
Wie bereits gesagt würde mich die rechtliche Seite interessieren...insbesondere warum es möglich ist, dass die Versender solcher verbotenen Gegenstände keine Strafen erwarten müssen.


Das ist doch allein dein Problem.
Du bestellst und bezahlst etwas in China (ob bei eBay oder einem China-Online-Shop).
Danach lässt du dir dein neu erworbenes Produkt zusenden.

Also ist es auch dein Problem.


Darüberhinaus, wie sollte der Gesetzgeber von hier aus irgendeine chinesische Hinterhofwerkstatt abstrafen können ?
Warum sollte sich der chinesische Ladenbesitzer über die Gesetzgebung in allen anderen Ländern dieser Erde Gedanken machen müssen ?


Falls du mal irgendwann auswandern solltest,

schau mal hier, macht nen deutlich besseren Eindruck als der eBay-Fake.

Da bleibt die Schiene frei und du hast dort Platz für ein "tactical light".
:32:




PH
 
A

anonym

Guest
siehe hier :

http://www.nachtsichttechnik.info/wp-co ... gesetz.pdf


Dort steht u.a. :

Verbotene Gegenstände
1. Vorrichtungen für Schusswaffen, die das Ziel beleuchten (Zielscheinwerfer)
oder es markieren (Laser, Zielpunktprojektoren).

und als Zusatz :

Wer verbotene Gegenstände besitzt, begeht eine Straftat und ist in der Regel unzuverlässig. Er verliert seine WBK und den Jagdschein, die Waffen sind an einen Berechtigten abzugeben oder unbrauchbar zu machen.

Für mich sind die Aussagen klar, verständlich und eindeutig. Wer sich damit nicht zufrieden gibt, sollte einen verbotenen Gegenstand kaufen und Selbstanzeige erstatten. Dann bekommt man vor einem Richter die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen.

Achtundneuziger
 
A

anonym

Guest
eichenlaub80 schrieb:
Wie bereits gesagt würde mich die rechtliche Seite interessieren...insbesondere warum es möglich ist, dass die Versender solcher verbotenen Gegenstände keine Strafen erwarten müssen.

Weil der Verfolgungswille fehlt und selbst bei solchen Exzessen wie Beihilfe oder Anstiftung kaum mit einer Auslieferung durch die Herkunftsländer zu rechnen sein wird. :26: :20:
 
A

anonym

Guest
DWM1915 schrieb:
eichenlaub80 schrieb:
Wie bereits gesagt würde mich die rechtliche Seite interessieren...insbesondere warum es möglich ist, dass die Versender solcher verbotenen Gegenstände keine Strafen erwarten müssen.

Weil der Verfolgungswille fehlt und selbst bei solchen Exzessen wie Beihilfe oder Anstiftung kaum mit einer Auslieferung durch die Herkunftsländer zu rechnen sein wird. :26: :20:


Also ein Beweis für die gnadenlose Konsequenz unseres Rechtsstaates... :18: :31:

Edit: Aber den "kleinen Mann" oft wegen Lapalien bis zum Sprung von der Klippe hetzt...

Was mich dann allerdings doch wundert, ist, dass Ebay solche Auktionen duldet...ansonsten sind die doch auch recht strikt...klar, sie verdienen Geld damit, aber...

Ich wollte mal eine Saufeder bei Ebay Kleinanzeigen verkaufen...die Anzeige wurde nach 2 Stunden gelöscht...auf meine Nachfrage weshalb, bekam ich die Antwort, dass es sich um eine Waffe handeln würde, mein Einwand, dass es ein Dekoobjekt sei und auch als solches angeboten wurde, natürlich mit Altersbeschränkung 18 + änderte daran auch nichts...

Also etwas, das frei erwerbbar und auch nicht verboten ist darf nicht verkauft werden, verbotene gegenstände jedoch schon...hmm...verkehrte Welt... :14:

Macht sich Ebay dann nicht auch irgendwie der o.g. Beihilfe schuldig?

Zu Beihilfe hab ich das gefunden:

Die Beihilfe (§ 27 Abs. 1 StGB) im Sinne des deutschen Strafrechts ist - neben der Anstiftung - eine der zwei Teilnahmeformen. Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt. Legaldefinitorisch: jede Handlung, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.

zum Thema Unterlassung als Handlung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassen

Nach dieser Definition ist doch ein "Unterlassen" ebenso eine Handlung...

Ich seh das mal so:

Das Einbringen eines verbotenen Gegenstands ist strafbar...
Ebay leistet durch Beihilfe dazu, weil es diese strafbare Handlung kennt, aber nichts unternimmt um sie zu verhindern...

Ergo wären schon 3 Parteien nicht mehr sauber...der Verkäufer, der trotz Verbot in entsprechende Länder verkauft, der Käufer, der sowas nicht besitzen oder einführen darf und Ebay, die Kenntnis darüber haben, aber nichts unternehmen...
 

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