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Ansonsten § BJG; ...ist die Pflicht zur Hege verbunden." Daraus folgt, bei Verpachtung des Jagdausübungsrechts geht auch die Pflicht an den Jagdausübenden über.
Sorry, aber das ist nur teilweise richtig - oder besser gesagt, im beschriebenen Kontext "missverständlich ausgedrückt"!
Es ist ausdrücklich
nicht so, dass mit der Verpachtung des Jagd
ausübungsrechtes an den Dritten (den Pächter), der Inhaber des an´s Eigentum gebundenen Jagdrechts (der Grundeigentümer) sich seinem Teil der Hegeverpflichtung entledigt hat oder dies kann - er kann es nicht!
Juristisch unklar ist "lediglich", in wieweit der Inhaber des Jagdrechts, also der Grundeigentümer, verpflichtet ist, selbst aktiv bestimmte Hegemaßnahmen zu betreiben.
Insbesondere was die Verpflichtung zur Mitwirkung beim Versuch der Vermeidung von Tierleid - konkret Ausmähen von Kitzen - betrifft, ist die Hege aber sowieso nicht die richtige juristische Richtung, sondern viel eher das Tierschutzgesetz!
Als das Forum noch jung war hat der Forist Reinecke entsprechende Punkte von der Zusammenarbeit mit dem Bauern bis zur Durchführung des Durchgehens. Heute lesen wir von einem der üblichen Krakeeler (nicht Ips...) das beliebte Abschieben der Verantwortung. Naja, wenn solche sonst nichts können...
Wegen Deinen zu Recht nachgefragten Systemen der Kitzrettung:
Drohnen sind ein Spielzeug. Ob Hase, Katze, Maulwurf, was auch immer im Gras liegt, die Drohne, bzw. die Wärmebildkamera unterscheidet nicht. Bei einer Randstreifen"behandlung" der Zone Wald/Wiese von mehreren tausend Metern in einem Revier indiskutabel. Als beim Landesjägertag BY vor einigen Jahren in Erding das "System Drohne" vorgestellt wurde, habe ich das beim Ausschußvorsitzenden Landwirtschaft bemängelt. Als Alternative schlug ich die Entwicklung eines Sensors an der Zugmaschine vor, die das betreffende Schneidwerk anhebt. Als Gefährdungsfläche würde dabei lediglich die Spur bleiben. Abgebügelt wurde der Vorschlag mit dem "Argument": "das sieht nicht schön aus..." Bestätigt wurde mein Vorschlag von den anwesenden Landwirten, von denen die meisten Jäger sind. Der Hintergrund der Weiterverfolgung der Drohneüberfliegerei war die Bereitstellung von Mitteln aus dem BML in Millionenhöhe.
wie bereits mehrfach geschrieben - es geht nicht um den zwingenden Einsatz einer zu 100% "sicheren" Kitzrettungsmethode (die es sowieso nicht gibt, was auch nie irgendjemand behauptet hat!!!) oder um die Anzeige eines jeden Bauern, der "mal" ein Kitz tot gemäht hat (auch DAS hat hier oder anderswo noch keiner gefordert!!!).
Es geht darum, dass alle Beteiligten - und da gehören die Landbewirtschafter eben AUCH dazu - ihren Teil der Mitverantwortung ernsthaft wahrnehmen, und wer glaubt, diese Verantwortung weitergeben zu können, wird eben daran erinnert - und das im Zweifelsfall auch und insbesondere vom zuständigen Gericht.