Die "Deutsche Wildtier Stiftung" und der plötzliche Mähtod...

G

Gelöschtes Mitglied 16230

Guest
es geht überhaupt nicht um die Frage, ob man den Landwirt anzeigt oder nicht, "wenn´s mal passiert"
es geht um die Frage der Begleit-Umstände; hat er rechtzeitig vorher Bescheid gesagt, dass er mähen wird oder nicht? hat er selbst das ihm Mögliche getan, damit´s eben nicht passiert? hat er z.B. von innen nach außen gemäht oder hatte er einen Kitzretter an Bord? wie hat er reagiert, als er das erste Kitz vermäht hat? usw. usw.

zu Prozessen und entsprechenden Verurteilungen der Landwirte kommt es (berechtigterweise) immer dann, wenn die Mitarbeit der Bewirtschafterseite eben gerade nicht oder nicht ausreichend gegeben war.
Noch mal,welche Gerätschaften gibt es ,verlässliche Gerätschaften,die es ermöglichen jedes Kitz zu finden und die Maschine zu stoppen ?
Und noch einmal für dich !
Durchschnittlich kommen von 10 Revierinhabern 3 raus und machen was.
Und immer die gleichen.
Die anderen sind nicht vor Ort und möchten auch nicht das in ihren Revieren was gemacht wird,außer kirren.:ROFLMAO:
Verklagen ?
 
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Rechtlich mag das so richtig sein. Obwohl ich da nicht sicher bin . Moralisch ist das nicht meins, Ein Miteinander kann helfen. Nur das !
Gegenseitiges anzeigen ist das dümmste was uns jetzt noch erwartet.
Aber leider Lauf der Zeit.
Gutmenschentun überlagert zur Zeit jegliche reale zivilisierte Denkweise.
Wenn wir Landwirte wegen Kitzen verklagen stellen wir uns selbst ein Bein .
Nur meine Meinung. Aber in ZEITEN von 14 Tage Jagdkursen und Milchgesichtigen Jagdbloggern denen Jagdzeitschriften hörig sind ist das eben so.
Gott sei Dank das ich eine ander Schule besucht habe.


Moin @Ukas,

rechtlich dürfte der Landwirt als Verursacher des Tierleids in der Verantwortung stehen.
Natürlich ist aber ein Miteinander der vernünftigste Weg, um dieses Tierleid zu mindern - ganz verhindern wird man es ohnehin nicht. Das es dabei Landwirte gibt, die völlig emotionslos die Kitze ausmähen und /oder schwer verletzt liegen lassen, sollte mMn natürlich rechtlich gewürdigt werden (und wird es auch getan). Aber diese Landwirte sind die Ausnahme - da bin ich völlig bei Dir.

Das Ganze aber als Gutmenschentum zu verzerren halte ich nicht für zielführend - ebenso Deinen Kommentar zu Jagdbloggern und Jagdzeitschriften. So tief sollten wir bei diesem Thema wirklich nicht sinken - ich gehe davon aus, dass Du da doch Deinen Emotionen zu viel Lauf gelassen hast, also cool down ;).

Wenn erst einmal die "Tierrechtsorganisationen" dieses Thema in den Fokus nehmen, sehen wir alle alt aus. Den Landwirten wird noch mehr "ans Bein gepinkelt" und wir Jäger kriegen garantiert auch einen über gebraten.

Die Vermeidung von Tierleid - auf der Jagd aber auch bei der Wiesenmahd - sollte sowohl im Interesse der Jägerschaft als auch der Bauernschaft sein, und ich kenne zum Glück keinen Landwirt, der das nicht genauso sieht. Diese Landwirte müssen wir pflegen und mit ihnen gemeinsam alles Notwendige tun, um möglichst wenige Kitze zu verstümmeln oder zu töten.

In diesem Sinne

munter bleiben!!

hobo
 
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Rechtlich mag das so richtig sein. Obwohl ich da nicht sicher bin . ..... Ein Miteinander kann helfen. Nur das !
Gegenseitiges anzeigen ist das dümmste was uns jetzt noch erwartet.
....
Wenn wir Landwirte wegen Kitzen verklagen stellen wir uns selbst ein Bein .
.....
Gott sei Dank das ich eine ander Schule besucht habe.

soweit stimme ich Dir zu.

Ansonsten § BJG; ...ist die Pflicht zur Hege verbunden." Daraus folgt, bei Verpachtung des Jagdausübungsrechts geht auch die Pflicht an den Jagdausübenden über.

Als das Forum noch jung war hat der Forist Reinecke entsprechende Punkte von der Zusammenarbeit mit dem Bauern bis zur Durchführung des Durchgehens. Heute lesen wir von einem der üblichen Krakeeler (nicht Ips...) das beliebte Abschieben der Verantwortung. Naja, wenn solche sonst nichts können...

Wegen Deinen zu Recht nachgefragten Systemen der Kitzrettung:
Drohnen sind ein Spielzeug. Ob Hase, Katze, Maulwurf, was auch immer im Gras liegt, die Drohne, bzw. die Wärmebildkamera unterscheidet nicht. Bei einer Randstreifen"behandlung" der Zone Wald/Wiese von mehreren tausend Metern in einem Revier indiskutabel. Als beim Landesjägertag BY vor einigen Jahren in Erding das "System Drohne" vorgestellt wurde, habe ich das beim Ausschußvorsitzenden Landwirtschaft bemängelt. Als Alternative schlug ich die Entwicklung eines Sensors an der Zugmaschine vor, die das betreffende Schneidwerk anhebt. Als Gefährdungsfläche würde dabei lediglich die Spur bleiben. Abgebügelt wurde der Vorschlag mit dem "Argument": "das sieht nicht schön aus..." Bestätigt wurde mein Vorschlag von den anwesenden Landwirten, von denen die meisten Jäger sind. Der Hintergrund der Weiterverfolgung der Drohneüberfliegerei war die Bereitstellung von Mitteln aus dem BML in Millionenhöhe.
 
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Hab es schon mal geschrieben :

Wir konnten zum Mond fliegen, im Supermarkt erkennt die waage mittlerweile selbst, was ich zum Wiegen auflege, wir sprechen über autonomes Fahren, wo das Auto selbstständig jedem Hindernis und jedem Passanten ausweicht, aber wir sind nicht in der Lage, jedem Schlepper einen kleinen Sensor anzubauen, der den Landwirt durch ein kleines akustisches Signal warnt "Achtung lebendes Tier voraus". Ob die Maschine dann auch noch selbsttätig das Mähwerk kurz ausschaltet, kann man in einem zweiten Schritt entscheiden bzw. entwickeln.

Der Skandal beginnt bei der Politik und geht dann zu den Landmaschinenherstellern, die da gar nichts machen.
 
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Die ausgemähten Kitze (Hasen, Fasanen, Gelege, etc.) gehören auch in den Wildtiererfassungsbogen.

Dann werden die Zahlen belastbarer.
 
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...
Ansonsten § BJG; ...ist die Pflicht zur Hege verbunden." Daraus folgt, bei Verpachtung des Jagdausübungsrechts geht auch die Pflicht an den Jagdausübenden über.

Sorry, aber das ist nur teilweise richtig - oder besser gesagt, im beschriebenen Kontext "missverständlich ausgedrückt"!

Es ist ausdrücklich nicht so, dass mit der Verpachtung des Jagdausübungsrechtes an den Dritten (den Pächter), der Inhaber des an´s Eigentum gebundenen Jagdrechts (der Grundeigentümer) sich seinem Teil der Hegeverpflichtung entledigt hat oder dies kann - er kann es nicht!
Juristisch unklar ist "lediglich", in wieweit der Inhaber des Jagdrechts, also der Grundeigentümer, verpflichtet ist, selbst aktiv bestimmte Hegemaßnahmen zu betreiben.

Insbesondere was die Verpflichtung zur Mitwirkung beim Versuch der Vermeidung von Tierleid - konkret Ausmähen von Kitzen - betrifft, ist die Hege aber sowieso nicht die richtige juristische Richtung, sondern viel eher das Tierschutzgesetz!


Als das Forum noch jung war hat der Forist Reinecke entsprechende Punkte von der Zusammenarbeit mit dem Bauern bis zur Durchführung des Durchgehens. Heute lesen wir von einem der üblichen Krakeeler (nicht Ips...) das beliebte Abschieben der Verantwortung. Naja, wenn solche sonst nichts können...

Wegen Deinen zu Recht nachgefragten Systemen der Kitzrettung:
Drohnen sind ein Spielzeug. Ob Hase, Katze, Maulwurf, was auch immer im Gras liegt, die Drohne, bzw. die Wärmebildkamera unterscheidet nicht. Bei einer Randstreifen"behandlung" der Zone Wald/Wiese von mehreren tausend Metern in einem Revier indiskutabel. Als beim Landesjägertag BY vor einigen Jahren in Erding das "System Drohne" vorgestellt wurde, habe ich das beim Ausschußvorsitzenden Landwirtschaft bemängelt. Als Alternative schlug ich die Entwicklung eines Sensors an der Zugmaschine vor, die das betreffende Schneidwerk anhebt. Als Gefährdungsfläche würde dabei lediglich die Spur bleiben. Abgebügelt wurde der Vorschlag mit dem "Argument": "das sieht nicht schön aus..." Bestätigt wurde mein Vorschlag von den anwesenden Landwirten, von denen die meisten Jäger sind. Der Hintergrund der Weiterverfolgung der Drohneüberfliegerei war die Bereitstellung von Mitteln aus dem BML in Millionenhöhe.

wie bereits mehrfach geschrieben - es geht nicht um den zwingenden Einsatz einer zu 100% "sicheren" Kitzrettungsmethode (die es sowieso nicht gibt, was auch nie irgendjemand behauptet hat!!!) oder um die Anzeige eines jeden Bauern, der "mal" ein Kitz tot gemäht hat (auch DAS hat hier oder anderswo noch keiner gefordert!!!).
Es geht darum, dass alle Beteiligten - und da gehören die Landbewirtschafter eben AUCH dazu - ihren Teil der Mitverantwortung ernsthaft wahrnehmen, und wer glaubt, diese Verantwortung weitergeben zu können, wird eben daran erinnert - und das im Zweifelsfall auch und insbesondere vom zuständigen Gericht.
 
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Ukas und Ips typographus wollen beide die Mitwirkung der Beteiligten, Jäger und Landbewirtschafter, bzw. fordern die Mitwirkung von den Beteiligten ein.
Wie immer und überall braucht halt bei manchen dieser Beteiligten der Erkenntnisgewinn um seiner Verantwortung eine Hilfestellung entweder seitens des Jägers mit Überzeugungskunst (Bocksbeutel! ;)) oder der Kollegen (Jagdvorsteher), seitens eines Gerichts oder UJB oder sonstigen Gehirntrockenen rate ich ab. Da hat auf Dauer der Jagdgenosse und auch schon der Bewirtschafter im Zweifel den längeren Hebel zum ärgern des anderen... Selten sieht der benachteiligte Jäger eine befriedigende Todesanzeige des jeweiligen "Verhandlungspartners" ....
 

Rotmilan

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Wenn erst einmal die "Tierrechtsorganisationen" dieses Thema in den Fokus nehmen, sehen wir alle alt aus. Den Landwirten wird noch mehr "ans Bein gepinkelt" und wir Jäger kriegen garantiert auch einen über gebraten.
Das sollen sie ruhig machen. Ich freue mich schon auf die Heerscharen an Helfern, die vor dem Erntebeginn kurzfristig morgens durch die nassen Wiesen laufen und helfen, die Kitze zu finden.
Ich sehe es weniger als rechtliche Verpflichtung der Jäger, sondern als einen Einsatz, den sonst niemand erbringt. Wer, wenn nicht wir? Wild ist zwar herrenlos, aber die Lebensbedingungen in den Revieren können wir beeinflussen. Die Mahd gehört dazu. Dieses Jahr war sie aufgrund der Witterung sehr früh und das war schlecht für das Wild.
@Wautzebautz Du machst es dir, glaube ich, zu einfach. Wie willst du kleine Tiere und Gelege im hohen Gras entdecken? Wärmebild schaltet aus, sobald die Sonne am Himmel steht. Bewegung und Witterung als Identifikationsmerkmal ebenfalls.
Es gibt natürlich keinen hundertprozentigen Schutz. Am sinnvollsten erscheint mir derzeit, die Kombination aus Wärmebilddrohne und akustische Vergrämung, sowohl am erntefahrzeug als auch im Vorfeld. Und das überhaupt Informationen kommen.

20180618_100447.jpg
 
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Natürlich mache ich es mir einfach, da ich kein Entwicklungsingenieur bin, der einen entsprechenden Etat ausgeben kann und auf 100 Jahre Maschinenerfahrung in dem Bereich zurück greifen kann. Die sollen es sich eben NICHT einfach machen, sondern ENDLICH eine praktikable Lösung präsentieren. Das Problem ist ja nicht gestern vom Himmel gefallen.

Wärmebild steigt auf WEITE Entfernungen aus. Es sollte problemlos möglich, vor und vor allem NEBEN den Mähreihen so nah an das Wild heran zu kommen, dass man zumindest ein Rehkitz rechtzeitig detektieren kann.

Es werden jedes Jahr Unsummen in die Entwicklung breiterer und schnellerer Mähwerke gesteckt - für die nebenbei die Umwelt so weit als möglich ausgeräumt werden muss - anstatt das einmal ein klein wenig Entwicklungsetat in die Rettung von Wildtieren gesteckt wird.
 
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...
Ist es so ,das die Deutsche Wildtierstiftung wirklich Zahlen und Fakten sammelt,vergleicht, Forschung und Monitoring betreibt ?
...
Ähh, -> JA !
Und nicht nur zum Mähtod von Rehkitzen, sondern auch zu anderem Schalenwild.
Im Gegensatz zu den bekannten Naturverschlimmbesserungsverbänden sind für die Deutsche Wildtierstiftung auch Schalenwildarten Sympathieträger und schutzwürdig ...

Schutzwaldsanierung im Gamsrevier
Beispiele für Zielkonflikte


https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/schutzwaldsanierung-gams?utm_source=Rothirsch+GamsSpez&utm_campaign=5d40f15a49-EMAIL_CAMPAIGN_2017_10-08_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_ba8fd3e512-5d40f15a49-58643501
 
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