Wenn jemand ein Bedürfnis für eine Waffe hat und sich nichts zu Schulden kommen hat lassen, dann soll er auch eine Waffe besitzen können. Alles andere ist Willkür. Leute bestimmter Ideologien, Parteien oder Religionen direkt vom Waffenbesitz auszuschließen ist meiner Meinung nach undemokratisch. Wir leben in einer Demokratie, in der es NICHT die Pflicht eines Bürgers ist, den jeweils regierenden Parteien bedingungslos die Treue zu schwören. Im Gegenteil, in der Theorie kann jede nicht verfassungsfeindliche Partei irgendwann einmal die Regierung übernehmen. Da ist es einfach ein Unding, dass z.B. eine DKP oder NPD-Mitgliedschaft zum Verlust der "Zuverlässigkeit" führen kann.
Die Sache mit den sogenannten "Reichsbürgern" ist sogar noch gefährlicher. Es gibt keinen "Club der Reichsbürger", in dem sich alle diese Leute registriert haben. Wie definiert man "Reichsbürger"? In diesen Topf kann jeder gesteckt werden, der sich irgendwie kritisch über die Bundesrepublik äußert. Wir haben ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Meinungsfreiheit, dort steht "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" und nicht "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, aber wenn es nicht die richtige Meinung ist gibt es Einschränkungen und Enteignungen". Meinungsfreiheit, also alles sagen zu können, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, ist das allerhöchste Gut.
Der Staat sollte froh sein, wenn Leute ihre Ideologie offen herausposaunen. Wenn sie es nämlich aus Angst nicht mehr tun, fällt die Beobachtung umso schwerer.
Oh, eine sehr ambivalente Sache:
1) Eine bestimmte Meinung zu haben, ist nach unseren Regeln des Grundesetzes (das ich für eines der Besten der Welt halte) absolut keine Begründung, die Zuverlässigkeit infragezustellen.
2) Für Religion gilt das gleiche.
3) Die Erfordernis einer Bedürfnisbegründung geht mMn auch schon über das GG hinaus. (Wieso muß ich in einem Verein sein, um ein SpoSchü zu sein??? Ich muß auch nicht im ADAC sein, um Autofahrer zu sein!)
4) Eine Abweichende Geschichtsdeutung ist auch kein Grund, die Zuverlässigkeit anzuzweifeln.
ABER:
Die Erklärung eines hier lebenden Menschen, sich nicht an die hier geltenden Gesetze halten zu wollen, weil er deren Gültigkeit nicht anerkenne, das schließt die Zuverlässigkeit aus!
Grund: In unseren Gesetzen kommt der grundsätzliche Friedensschluß zwischen den Bürgern zum Ausdruck: Streit wird vor Gericht gelöst, nicht auf einer Lichtung im Morgengrauen, nicht per Fatwa und nicht per unerwartetem Nahschuß.
Die Regeln der Streitlösung sind niedergeschrieben und für alle gleich. Sie stehen in den verabschiedeten Gesetzen. Nicht in einem Manifest, einem heiligen Buch oder einem alten Dokument. Die regeln werden nicht von der Reichweite meines 98er bestimmt.
Wer also diese Dinge nicht anerkennt, egal, wie er sich nennt und aus welchem Grund, dem würde ich nicht eine Waffe anvertrauen. Die sich selbst so benennenden "Reichtsbürger" geben aber genau diese Nichtanerkennung zu Protokoll. In Worten wie in konkludentem Handeln. Andere Gruppen tun das auch.
Ich denke, der Unterschied zu demokratischer Freiheit ist der:
Entweder: "Ich finde das WaffG in seiner derzeitigen Fassung grottenelend schlecht, überzogen und unsinnig. Ich argumentiere dagegen und wähle Parteien, die es in meinem Sinne verbessern wollen. Aber ich achte es und halte es, solange es gilt!"
oder: "Für mich gilt dieses Gesetz nicht, denn ich finde es grottenelend schlecht!"
(WaffG ist hier nur ein Beispiel...könnte auch jedes andere Gesetz sein....)
Ich, persönlich, bekenne mich zu der ersten Aussage. Und ich setze noch einen drauf: Ich würde, wenn Deutschland in Not ist, auch all die mMn überzogenen Gesetze im Rahmen der legitimen Landesverteidigung schützen. So sehr ich sie auch um Rahmen der politischen Willensbildung bekämpfe.
Das, glaube ich, unterscheidet demokratische Opposition von außerdemokratischer Opposition.
In diesem Sinne gelten mir auch die ideologischen Nachfolger der 68er APO als unzuverlässig. Oder jene Menschen, die religiöse Vorschriften für über dem Gesetz stehend halten.