Die Entwaffnung geht weiter...

A

anonym

Guest
Hier geht es nun gar nicht um freie Meinungsäußerung, sondern darum, dass diese Figuren der Auffassung sind, es gäbe keine Bundesrepublik sondern das Deutsche Reich bestünde weiter.

Ganz so falsch liegen sie damit nicht. Einfach mal hier lesen und wirken lassen. Dieses Thema hier weiter zu erörtern ist in diesem Forum aber eher nicht förderlich. Jeder sollte sich eine eigene Meinung bilden, Wahrheiten gibt es in diesem Fall mehr als eine.


Zitat :

Der BVerfGE, 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973 ist u.a. zu entnehmen: „.... Das Deutsche Reich existiert noch. ....

.... Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; .... .... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. .... .... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands (also des DEUTSCHEN REICHES, Anm. Weide) neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). .... .... Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, .... ....Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“

Diese eindeutige Entscheidung des BVerfG ist also für alle Deutschen bindend, gilt also auch für Richter, Polizeibeamte und Lehrer, die hiervon - wie die meisten Deutschen - überwiegend aber keine Kenntnis haben bzw. haben wollen und daher diesen feststehenden Tatbestand meistens vehement bestreiten und nicht wahrhaben wollen.
 
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Ganz so falsch liegen sie damit nicht. Einfach mal hier lesen und wirken lassen. Dieses Thema hier weiter zu erörtern ist in diesem Forum aber eher nicht förderlich. Jeder sollte sich eine eigene Meinung bilden, Wahrheiten gibt es in diesem Fall mehr als eine.


Zitat :

Der BVerfGE, 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973 ist u.a. zu entnehmen: „.... Das Deutsche Reich existiert noch. ....

.... Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; .... .... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. .... .... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands (also des DEUTSCHEN REICHES, Anm. Weide) neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). .... .... Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, .... ....Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“

Diese eindeutige Entscheidung des BVerfG ist also für alle Deutschen bindend, gilt also auch für Richter, Polizeibeamte und Lehrer, die hiervon - wie die meisten Deutschen - überwiegend aber keine Kenntnis haben bzw. haben wollen und daher diesen feststehenden Tatbestand meistens vehement bestreiten und nicht wahrhaben wollen.

Ja, wenn man das isoliert betrachtet und den Kontext missverstehen will!

Hier ein Artikel, der die Situation in ein korrektes Licht rückt:


https://www.welt.de/geschichte/article143672017/Hilfe-existiert-das-Deutsche-Reich-etwa-noch.html
 
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Diese eindeutige Entscheidung des BVerfG ist also für alle Deutschen bindend, gilt also auch für Richter, Polizeibeamte und Lehrer, die hiervon - wie die meisten Deutschen - überwiegend aber keine Kenntnis haben bzw. haben wollen und daher diesen feststehenden Tatbestand meistens vehement bestreiten und nicht wahrhaben wollen.

Wenn Du das Zitat richtig liest, wirst Du feststellen, dass der derzeitige Staat mit Staatsgewalt und demokratischer Legitimation die Bundesrepublik Deutschland in ihrem Staatsgebiet ist. Das Urteil respektiert die Macht des Faktischen. Das ist es, was die Reichsbürger, die im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland leben, ignorieren. Diejenigen Reichsbürger, die im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reichs leben, welches jetzt Staatsgebiet anderer Länder ist, wie z. B. Polen, können sich ja mit dem polnischen Staat auseinandersetzen.
 
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Reichsbürger lassen sich nicht so einfach unter einen Hut stecken. Da gibt es ganz viele verschiedene Richtungen, welche die Medien einfach unzulässig unter den Begriff Reichsbürger vermarkten.
Es ist keine einheitliche Bewegung und jeder könnte dadurch beliebig zum Reichsbürger erklärt werden. Die Definition liefert ja einfach der "Ankläger".
Man kennt das doch aus den Medien: Heute die Kampfhunde, morgen die Reisebusse, dann wieder Reichsbürger, als nächstes die Waffenbesitzer.... Vollkommen ahnunglos wird populistisch gegen beliebige Gruppen gehetzt. Am eigenen Leib dürfte man doch hinreichend gelernt haben, welcher Unsinn einem da dauernd untergeschoben wird.
Es geht einfach nur nach eigenem Interessengebiet, zur Durchsetzung ist jede Lüge recht, prüfbare Fakten werden nicht genannt.
Im Grunde ist das nichts weiter als Fremdenfeindlichkeit und mangelnde Toleranz. Echte Probleme gibt es meist nicht oder nur eben deswegen.

Der Staat kennt seit KAhrzehnten Strömungen, welche die REchtsordnung der BRD ablehnen und auch gewaltsam dagegen vorgehen. MAn kommt aber mit den Autonomen im groben aus. Man finanziert sogar den Eigentumsklau.
MAn solle also bitte nicht so tun, als hätten wir hier ein nues und unhaltbares Problem.
 
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Ganz so falsch liegen sie damit nicht. Einfach mal hier lesen und wirken lassen. Dieses Thema hier weiter zu erörtern ist in diesem Forum aber eher nicht förderlich.

[..]

Zitat :

Der BVerfGE, 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973 ist u.a. zu entnehmen: „.... Das Deutsche Reich existiert noch. ....

.... Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; .... .... Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. .... .... Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands (also des DEUTSCHEN REICHES, Anm. Weide) neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). .... .... Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, .... ....Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“

Diese eindeutige Entscheidung des BVerfG ist also für alle Deutschen bindend, gilt also auch für Richter, Polizeibeamte und Lehrer, die hiervon - wie die meisten Deutschen - überwiegend aber keine Kenntnis haben bzw. haben wollen und daher diesen feststehenden Tatbestand meistens vehement bestreiten und nicht wahrhaben wollen.

Das ist ja alles soweit in Ordnung. Es ist auch nicht der strittige Punkt im Zusammenleben mit diesen Mitbürgern. Der strittige Punkt, der dann in den Konflikt führt, ist der: Besitzen die Organe der Bundesrepublik Deutschland legitime Autorität? Besitzen die Gesetze, die diese Organe verabschieden, Rechtskraft?
Daraus leitet sich ab: Ist die Rechtsdurchsetzung durch die Polizei und andere Vollzugorgane ein "rechtswidriger Angriff" (nach welchem Recht auch immer), der dann Notwehr rechtfertigt?
Die Konsequenz wäre, daß es ligitim sei, (Waffen-)Gewalt gegen die Polizei einzusetzen.
Es ist evident, daß dieses in den Konflikt mit dem geltenden Gesetz führen muss. Ebenso evident ist, daß die Annahme, daß ein Vertreter dieser Meinung sich nicht an das geltende Recht hält, bejaht werden muss. Hieraus resultiert die Annahme, daß eine Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG nicht gegeben ist.

Wie gesagt: Eine abweichende Deutung der Geschichte ist nichts, worüber man sich aufregt. Eine Ablehnung des Rechtsstaates eben doch.
 
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Ich denke dass der Hype um "die Reichsbürger" so aufgeblasen wird, weil eben nicht nur verpeilte Mittfünfziger ihr Dosenbier unter der alten Flagge kippen sondern auch Leute mit Geld, Rechtsbeistand und lokalem Einfluss versuchen Ihre Werte vor dem Fiskus zu retten.
Wenn es dann um´s Geld geht ist der Staat sehr schnell mit aller Härte dabei - selbst wenn es nur GEZ-Beiträge betrifft.

Für den Rechtsbeistand oder den gelangweilten Reichsbürger ergeben sich schon aus dem RuStaG genug Spielwiesen...

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit







Etwas OT und mit falscher Überschrift:
https://www.welt.de/regionales/nrw/article163026099/Islamist-nach-Kauf-einer-Armbrust-in-Haft.html
 
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Das ist ja alles soweit in Ordnung. Es ist auch nicht der strittige Punkt im Zusammenleben mit diesen Mitbürgern. Der strittige Punkt, der dann in den Konflikt führt, ist der: Besitzen die Organe der Bundesrepublik Deutschland legitime Autorität? Besitzen die Gesetze, die diese Organe verabschieden, Rechtskraft?
Daraus leitet sich ab: Ist die Rechtsdurchsetzung durch die Polizei und andere Vollzugorgane ein "rechtswidriger Angriff" (nach welchem Recht auch immer), der dann Notwehr rechtfertigt?
Die Konsequenz wäre, daß es ligitim sei, (Waffen-)Gewalt gegen die Polizei einzusetzen.
Es ist evident, daß dieses in den Konflikt mit dem geltenden Gesetz führen muss. Ebenso evident ist, daß die Annahme, daß ein Vertreter dieser Meinung sich nicht an das geltende Recht hält, bejaht werden muss. Hieraus resultiert die Annahme, daß eine Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG nicht gegeben ist.

Wie gesagt: Eine abweichende Deutung der Geschichte ist nichts, worüber man sich aufregt. Eine Ablehnung des Rechtsstaates eben doch.


Diese Fragen können sich ernstlich eigentlich nur Vollid.oten stellen, die die deutsche Geschichte in der Nachkriegszeit völlig ausgeblendet haben. Sie finden aber überall fruchtbaren Boden an intellektuell Unbedarften, die deren kruden Theorien bedingunsglos folgen.

Ist ja auch kein Problem: Die Aliens sind unter uns und Elvis lebt.......
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Hallo
Ich als angehender Jungjäger habe eine Frage zur Waffenaufbewahrung wenn ich es richtig verstanden habe muss ich mir einen
Waffenschrank mit Widerstandsgrad EN 1143-1 kaufen wenn das neue Gesetz bis zu meiner Prüfung bzw bis zur Ausstellung meiner WBK durch ist?
 
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Hallo Urs,

was du nach bestandener JS Prüfung an Schrank brauchen wirst, weiß bisher kein Mensch so wirklich...
Aufgrund der aktuellen Situation würde ich dir allerdings Dringend davon abraten, vor bestehen der Prüfung irgendeinen Schrank zu kaufen.


PS:

Im Rahmen der Netiquette ist es eigentlich üblich sich im ersten Beitrag oder im entsprechenden Unterforum kurz vorzustellen ;-)
 

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