Wir mussten ja noch
Bundesjagdgesetz
§ 1
auswendig lernen.
Grad Punkt (2) beantwortet did Frage nach gesellschaftlichen Nutzen und Sinn von Jagd und denjenigen, die selbige ausführen, vollumfänglich.
Also hier extra für die, die meinen keinen gesellschaftlichen Auftrag in ihrem Tun zu erkennen.
"Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden."
Dass mit Erfüllung dieser Aufgaben zeitgleich gewisse obsessive persönliche Leidenschaften erfüllt werden, ist doch eine prima win-win Situation.
Der gesetzlich verankerte gesellschaftliche Zweck ist eindeutig formuliert. Eine Erklärung bin ich daher niemandem schuldig.
Höchstens könnte man auf mögliche nachgefragte Erklärungen für sein Tun mit einer Gegenfrage antworten, z.b. "Und was tust Du so für die Artenvielfalt, die Landschaftspflege und das Allgemeinwohl?"