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Und wenn man dann noch ein ,,Tatfoto" macht, gibts ne Anzeige....Datenschutz (Täterschutz).. in diesem Fall war es in der Bundesforst, nun kann man eine Anzeige erstatten, aber was bringt es?
Als Anzeigenerstatter bin ich beweispflichtig, kann ich meine Anzeige nicht eindeutig beweisen, wird das Verfahren eingestellt und wenn es dann ganz dumm läuft, bekomme ich eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung, die nicht eingestellt wird!
MfG
D.T.
MfG.