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Ganz klares NEIN.Das mit dem Schwarpulver steht übrigens in der Verwaltungsvorschrift zum SprenG (27.8.2 Nr. 3) und begründet sich aus wohl aus dem Problem, dass man quasi nicht UVV-konform mit Vorderladern Jagen kann (kein "einfaches" Entladen etc.). Das Bezieht sich aber auf den SP-Umgang zum Vorderladerschießen.
Die UVV war längst geklärt und ist heute noch einfacher einzuhalten als noch vor ein paar Jahrzehnten.
Es wurde über den Gummiparagraphen der Waidgerechtigkeit begründet. Die Tötungswirkung (Tierschutz) wurde angezweifelt.
Da Patronenmunition (Kugel wie Schrot) mit gleichem Treibladungspulver NICHT davon betroffen ist kann sich jeder selber seine Gedanken dazu machen wie sachlich da vorgegangen wurde.
XY Grains Pulver plus XY Grains Vorlage sind einmal "Waidgerecht" und einmal nicht. Man braucht kein Physikstudium um zu erkennen wes Geistes Kind da am Werk war.
Und wie gesagt, als Oberwitz wird auch das Übungsschießen von der Waidgerechtigkeit verboten.
Ich habs jetzt oft genug gesagt, es wird immer wieder, auch im Hinblick auf die Threadfrage, ausdrücklich auch das "jagdliche Übungsschießen" mit erwähnt.
Es darf jeder für sich entscheiden, ob er jemand in einem Internetforum dessen Lesart abkauft oder lieber dort fragt, wo später so eine Streitfrage im Zweifel zur Bearbeitung auf dem Schreibtisch landet.