- Registriert
- 30 Okt 2018
- Beiträge
- 700
Die Erteillung einer "Ausnahme vom Verbot der Verwenung von Jagdlangwaffen mit Schalldämpfern bei der befugten Jagdausübung im Gebiet des Freistaates Bayern" gilt ja für die jeweilige Persone mit gültigem Jagdschein. Damit ist auch das Übungsschießen oder Einschießen, z.B. auf dem Schießstand, abgedeckt.
rein fiktiv gefragt und alles in Bayern:
1. Nun möchte ein mich begleitender, 16-jähriger Inhaber eines Jugendjagdscheins meine Jagdlangwasser mit Schalldämpfer auf dem Schießstand probieren/testen. Darf er das, nachdem er eine solche Erteilung einer "Ausnahme vom Verbot..." nicht hat?
2. Würde ein erwachsener Jäger, der diese Erteilung einer "Ausnahme..." nicht hat und in Bayern wohnt, auch probieren dürfen oder nicht?
3. Würde ein in NRW lebender, erwachsener Jäger meine Waffe auf dem Schießśtand mit Schalldämpfer schießen dürfen, wenn er keine deraritge Erlaubnis hat?
4. Würde ein 15-jähriger, der keinen Jagdschein hat, auf dem Schießstand mit Schalldämpfer probieren dürfen?
5. Dürfte ich meinen Nachbarn, der erwachsen ist und keinen Jagdschein hat, auf dem Schießstand mit Schalldämpfer schießen lassen?
Da ich nie vor diese Frage gestellt wurde, frage ich mich eben jetzt. Da diese "Erlaubnis" personenbezogen ist, sehe ich das etwas konservativ und würde die Waffen mit Schalldämpfer vorerst nicht zum Schießen auf dem Schießstand übergeben. Oder ist es auf dem Schießstand egal, da dort auch Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis Schusswaffen ausleihen können und dazu eben auch Schalldämpfer gehören, weil den Schusswaffen gleich gestellt?
rein fiktiv gefragt und alles in Bayern:
1. Nun möchte ein mich begleitender, 16-jähriger Inhaber eines Jugendjagdscheins meine Jagdlangwasser mit Schalldämpfer auf dem Schießstand probieren/testen. Darf er das, nachdem er eine solche Erteilung einer "Ausnahme vom Verbot..." nicht hat?
2. Würde ein erwachsener Jäger, der diese Erteilung einer "Ausnahme..." nicht hat und in Bayern wohnt, auch probieren dürfen oder nicht?
3. Würde ein in NRW lebender, erwachsener Jäger meine Waffe auf dem Schießśtand mit Schalldämpfer schießen dürfen, wenn er keine deraritge Erlaubnis hat?
4. Würde ein 15-jähriger, der keinen Jagdschein hat, auf dem Schießstand mit Schalldämpfer probieren dürfen?
5. Dürfte ich meinen Nachbarn, der erwachsen ist und keinen Jagdschein hat, auf dem Schießstand mit Schalldämpfer schießen lassen?
Da ich nie vor diese Frage gestellt wurde, frage ich mich eben jetzt. Da diese "Erlaubnis" personenbezogen ist, sehe ich das etwas konservativ und würde die Waffen mit Schalldämpfer vorerst nicht zum Schießen auf dem Schießstand übergeben. Oder ist es auf dem Schießstand egal, da dort auch Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis Schusswaffen ausleihen können und dazu eben auch Schalldämpfer gehören, weil den Schusswaffen gleich gestellt?