GK auf Schießstand mit 15/16 ohne Jagdschüler oder Jugendjagdschein-Inhaber zu sein, ist eh schwierig. WaffG im Hinblick auf Jugendliche beachten ! Insbesondere, falls überhaupt erlaubt, in Hinblick auf die besondere Befähigung der Aufsicht für Jugendliche und die möglicherweise notwendige Anwesenheit von Erziehungsberechtigten.
Link mit Übersicht dazu:
zB Luftgewehr erst ab 12 und mit besonders ausgebildeter Aufsicht