Digitales NSG: Diycon DNVC-2 Firefly

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Ich durfte das Pard ausprobieren. Was vielen nicht gefallen wird: preiswerte ZFs sind besser geeignet, weil deren minderwertige Vergütung weniger IR-Anteil dämpft ("schluckt"). Unser >2K Swaro ist diesbezüglich *schlechter* als ein 300€ Rohr.
Das PARD hat einen gravierenden Nachteil, und das ist der eingebaute IR-Aufheller. Der ist auch nach der aktuellen WaffReÄnd absolut verboten! Und damit hat sich - leider - das PARD erledigt. Ausser für Wilderer. Das DIYCON hat diesen Nachteil nicht! Damit ist es das einzige Nachsetzgerät, welches waffenrechtlich zulässig ist.
Es ist teuer? Ja. Aber das spielt eigentlich keine Rolle.
Wir werden - wenn denn jagdrechtlich in S.-H. erlaubt, einen Repetierer in 30-06 mit einem stark verlängerten Schaft und einem Nachsetzgerät ausrüsten - als reine Nachtjagdwaffe. Der lange Schaft stört beim Schuß nicht, aber der Augenabstand bleibt gewahrt.
Und dann wird im Gespann gejagt. Der Spotter nutzt eine (einfache und relativ preiswerte) WBK und einen starken IR-Strahler. Sichtet er ein Ziel damit, leuchtet er mit dem IR-Strahler das Ziel an und weist dem Schützen die Richtung. Dieser erblickt das vom Spotter ausgeleuchtete Ziel und kann es besser ansprechen, als der Spotter durch die WBK. Er trifft als Schütze die Entscheidung, ob er schiesst oder nicht. Die bessere Bildqualität des DIYCON ist dabei von Vorteil! Da der Spotter den IR-Ausleuchter hält, ist das völlig legal.
Für mich der einzige legale und einigermassen waidgerechte Weg, obwohl ich der ganzen Nachtjagd- wohlmöglich noch mit Anpirschen - sehr kritisch gegenüber stehe.
 
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Ja, das hatte ich auch gedacht. Doch dummerweise muß das "offiziell" sein - sprich: die Unbrauchbarmachung muß in irgendeiner offiziellen Doku stehen. Leider.
Wenn’s so wär wäre es natürlich blöd, kann ich mir aber nicht vorstellen. Was nicht da ist (und auch nicht einfach wieder eingebaut werden kann (z.B. Mit Harz ausgießen)) ist nicht da
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ich durfte das Pard ausprobieren. Was vielen nicht gefallen wird: preiswerte ZFs sind besser geeignet, weil deren minderwertige Vergütung weniger IR-Anteil dämpft ("schluckt"). Unser >2K Swaro ist diesbezüglich *schlechter* als ein 300€ Rohr.
Das PARD hat einen gravierenden Nachteil, und das ist der eingebaute IR-Aufheller. Der ist auch nach der aktuellen WaffReÄnd absolut verboten! Und damit hat sich - leider - das PARD erledigt. Ausser für Wilderer. Das DIYCON hat diesen Nachteil nicht! Damit ist es das einzige Nachsetzgerät, welches waffenrechtlich zulässig ist.
Es ist teuer? Ja. Aber das spielt eigentlich keine Rolle.
Wir werden - wenn denn jagdrechtlich in S.-H. erlaubt, einen Repetierer in 30-06 mit einem stark verlängerten Schaft und einem Nachsetzgerät ausrüsten - als reine Nachtjagdwaffe. Der lange Schaft stört beim Schuß nicht, aber der Augenabstand bleibt gewahrt.
Und dann wird im Gespann gejagt. Der Spotter nutzt eine (einfache und relativ preiswerte) WBK und einen starken IR-Strahler. Sichtet er ein Ziel damit, leuchtet er mit dem IR-Strahler das Ziel an und weist dem Schützen die Richtung. Dieser erblickt das vom Spotter ausgeleuchtete Ziel und kann es besser ansprechen, als der Spotter durch die WBK. Er trifft als Schütze die Entscheidung, ob er schiesst oder nicht. Die bessere Bildqualität des DIYCON ist dabei von Vorteil! Da der Spotter den IR-Ausleuchter hält, ist das völlig legal.
Für mich der einzige legale und einigermassen waidgerechte Weg, obwohl ich der ganzen Nachtjagd- wohlmöglich noch mit Anpirschen - sehr kritisch gegenüber stehe.
Es gibt schon noch andere deutlich bessere und auch teurere Röhren Nachsatzgeräte.
Z.B. von CML Jagd oder Alpha Photonics.
 
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Wenn dann von IEA. Da bekommt man die richtige Hardware. Alpha Photonics vertickt das GSCI pbs 14 aus Kanada. Ist nicht the real deal. Wenn schon pvs 14 oder mini 14.
 
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Wenn’s so wär wäre es natürlich blöd, kann ich mir aber nicht vorstellen. Was nicht da ist (und auch nicht einfach wieder eingebaut werden kann (z.B. Mit Harz ausgießen)) ist nicht da
MAn braucht es garnicht irreversibel machen. Ich baue mir das bewusst rückbaubar. Als Beobachtungsgerät mit IR legal. Am ZF kommts einfach ab.
Es muss keine Verbotseigenschaft vernichtet werden. Es geht rein um Handhabung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Es gibt schon noch andere deutlich bessere und auch teurere Röhren Nachsatzgeräte.
Z.B. von CML Jagd oder Alpha Photonics.

Das glaube ich auch. Es ist nur so, daß die Pard Jünger gern wieder einen Pard-Nachfolger hätten. Deshalb wird ja auch die Verbindung mit dem exPard Entwickler betont, während es bei anderen Produkten völlig egal ist, wer das Teil entwickelt hat.

Dieser Markt ist so schnelllebig, daß es in einem Jahr niemanden mehr interessiert wer vor 2 Jahren was entwickelt hat. Es zählt nur Preis und Leistung und alle paar Wochen gibts irgendwo was neues.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 24216

Guest
Seine Ansprüche muss jeder selbst definieren. Wenn man bei Dunkelheit auf max 100m weidwerken will, dürfte bereits jedes heute bekannte Gerät taugen.

Wer mehr will zahlt halt mehr. Ist auch ok.
 
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Auch nicht anders, als jedes andere NSG oder die Scheinwerfer an deinem Auto.
Durch Nebel guckt sichs halt schlecht, zusätzlich blendet bei eingeschalteten Strahler das reflektierte Licht.
Mit Wärmebild-Technik gehts besser, Wärmequellen werden (bedingt) auch durch dichten Nebel sichtbar.
 
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18 Jun 2019
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man Sollte vielleicht seine gewünschte Distanz bei Nacht n bisschen nach unten reduzieren. Bei 100m ist in meinen Augen Schluss, weil die Sicherheit geht vor und auch ne wbk sieht nicht alles. Und auch wenn man denkt man kennt sein Revier und das Hinterland kann da ganz schnell mal was sein was da nicht sein sollte.
 

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