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Welche?Kommt auf die Preisklasse an. Auch Vorsatzgeräte gehen bis über 15fach.
Welche?Kommt auf die Preisklasse an. Auch Vorsatzgeräte gehen bis über 15fach.
Ja, das hatte ich auch gedacht. Doch dummerweise muß das "offiziell" sein - sprich: die Unbrauchbarmachung muß in irgendeiner offiziellen Doku stehen. Leider.Naja wenn’s nur um Legalität geht, dann würd ich den IR einfach abzwicken für den Mehrpreis...
Wenn’s so wär wäre es natürlich blöd, kann ich mir aber nicht vorstellen. Was nicht da ist (und auch nicht einfach wieder eingebaut werden kann (z.B. Mit Harz ausgießen)) ist nicht daJa, das hatte ich auch gedacht. Doch dummerweise muß das "offiziell" sein - sprich: die Unbrauchbarmachung muß in irgendeiner offiziellen Doku stehen. Leider.
Es gibt schon noch andere deutlich bessere und auch teurere Röhren Nachsatzgeräte.Ich durfte das Pard ausprobieren. Was vielen nicht gefallen wird: preiswerte ZFs sind besser geeignet, weil deren minderwertige Vergütung weniger IR-Anteil dämpft ("schluckt"). Unser >2K Swaro ist diesbezüglich *schlechter* als ein 300€ Rohr.
Das PARD hat einen gravierenden Nachteil, und das ist der eingebaute IR-Aufheller. Der ist auch nach der aktuellen WaffReÄnd absolut verboten! Und damit hat sich - leider - das PARD erledigt. Ausser für Wilderer. Das DIYCON hat diesen Nachteil nicht! Damit ist es das einzige Nachsetzgerät, welches waffenrechtlich zulässig ist.
Es ist teuer? Ja. Aber das spielt eigentlich keine Rolle.
Wir werden - wenn denn jagdrechtlich in S.-H. erlaubt, einen Repetierer in 30-06 mit einem stark verlängerten Schaft und einem Nachsetzgerät ausrüsten - als reine Nachtjagdwaffe. Der lange Schaft stört beim Schuß nicht, aber der Augenabstand bleibt gewahrt.
Und dann wird im Gespann gejagt. Der Spotter nutzt eine (einfache und relativ preiswerte) WBK und einen starken IR-Strahler. Sichtet er ein Ziel damit, leuchtet er mit dem IR-Strahler das Ziel an und weist dem Schützen die Richtung. Dieser erblickt das vom Spotter ausgeleuchtete Ziel und kann es besser ansprechen, als der Spotter durch die WBK. Er trifft als Schütze die Entscheidung, ob er schiesst oder nicht. Die bessere Bildqualität des DIYCON ist dabei von Vorteil! Da der Spotter den IR-Ausleuchter hält, ist das völlig legal.
Für mich der einzige legale und einigermassen waidgerechte Weg, obwohl ich der ganzen Nachtjagd- wohlmöglich noch mit Anpirschen - sehr kritisch gegenüber stehe.
Es gibt ncoh ganz viele andere aus einem breiten Firmenspektrum.Damit ist es das einzige Nachsetzgerät, welches waffenrechtlich zulässig ist.
Muss es nicht. Ab und gut. Dazu ne externe IR Lampe (wo erlaubt). Fertig.Ja, das hatte ich auch gedacht. Doch dummerweise muß das "offiziell" sein - sprich: die Unbrauchbarmachung muß in irgendeiner offiziellen Doku stehen. Leider.
MAn braucht es garnicht irreversibel machen. Ich baue mir das bewusst rückbaubar. Als Beobachtungsgerät mit IR legal. Am ZF kommts einfach ab.Wenn’s so wär wäre es natürlich blöd, kann ich mir aber nicht vorstellen. Was nicht da ist (und auch nicht einfach wieder eingebaut werden kann (z.B. Mit Harz ausgießen)) ist nicht da
Es gibt schon noch andere deutlich bessere und auch teurere Röhren Nachsatzgeräte.
Z.B. von CML Jagd oder Alpha Photonics.