direkter Weg ins Revier

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hatte gestern mit meinem Sachbearbeiter der Jagdbehörde das Thema "direkter Weg" ins Revier und das Führen der ungeladenen Jagdwaffe angesprochen und da kamen dann Sachen wie "tanken und zahlen gehört nicht dazu" u.s.w.

daher meine Frage an Euch ... gibts da evlt. neue Entscheidungen und was gehört nun genau alles zum direkten Weg, welcher das Führen der Jagdwaffen (LW/KW ungeladen) erlaubt?

bin etwas verunsichert!
 
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hatte gestern mit meinem Sachbearbeiter der Jagdbehörde das Thema "direkter Weg" ins Revier und das Führen der ungeladenen Jagdwaffe angesprochen und da kamen dann Sachen wie "tanken und zahlen gehört nicht dazu" u.s.w.

daher meine Frage an Euch ... gibts da evlt. neue Entscheidungen und was gehört nun genau alles zum direkten Weg, welcher das Führen der Jagdwaffen (LW/KW ungeladen) erlaubt?

bin etwas verunsichert!

Dann gib dem Sachbearbeiter die Empfehlung, sich die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu holen und zu studieren. Ganz besonders die Ausführungen zum §13/6 WaffG. Da steht explizit, dass kleine Besorgungen, wie Bank, tanken oder Brotzeit einkaufen auch zum direkten Weg gehören.
 
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Verwaltungsvorschrift

Ziff 13.6 (zu § 13 WaffG)
"Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber diez ur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (s. Nr. I 2.3.3. 1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z. B. Vorjührungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungs- zwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen, wie ,,Abstecher" zur Bank oder Post."

Mit der Waffe würde ich trotzdem nicht auf dem Weg zur Jagd nochmal kurz in eine Bank gehen um am Schalter Geld für z.B. die Hundeversicherung zu holen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Da gibts nix neues dazu, aber wenn du dir die Schulung/Vorgaben für die Sachbearbeiter und sogar Polizisten anschaust, bekommst du stumpfe Zähne.
Das die das dann auch so weiter geben.... ich hatte da mal eine nette Unterhaltung mit meiner SBine, die durchaus darauf bestand das der Schrank festgeschraubt sein müsse... ist lange her.
Andere bekommen Stress weil sie KW Mun auf Jagdschein kaufen wollten und keinen Eintrag hatten...

tbc


CdB
 
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Vor Gericht und auf hoher See...
Fakt ist: wenn etwas passiert bist Du als Legalwaffenbesitzer immer der Doofe.

Mit offen im PKW liegender Waffe würde ich nur den absolut direkten Weg ohne Stop wählen. Liegt die Waffe im Futteral von außen nicht sichtbar im Kofferraum, so sind Tankstops (soweit ich als juristischer Laie die Kommentare recht in Erinnerung habe) kein Problem, wobei man gut beraten ist auch hier keine unnötigen Umwege zu fahren.
 
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Da gibts nix neues dazu, aber wenn du dir die Schulung/Vorgaben für die Sachbearbeiter und sogar Polizisten anschaust, bekommst du stumpfe Zähne.
Das die das dann auch so weiter geben.... ich hatte da mal eine nette Unterhaltung mit meiner SBine, die durchaus darauf bestand das der Schrank festgeschraubt sein müsse... ist lange her.
Andere bekommen Stress weil sie KW Mun auf Jagdschein kaufen wollten und keinen Eintrag hatten...

tbc


CdB

Für den Erwerb von KW-Munition braucht man in der Tat den passenden Eintrag (Kaliber), und dieser befindet sich in der WBK, d.h. der JS reicht da nicht aus.
 
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Was wird hier schon wieder verkompliziert?
Zum direkten Weg gehört auch, kleine Besorgungen zu tätigen - wie tanken, Wurstsemmel kaufen, Geld am Automaten ziehen.
Dass so ein paar Kleinigkeiten bzgl. der Waffe zu beachten sind, war nicht gefragt. Und ja, er darf (ob's sinnvoll ist???) mit der Puff'n auf dem Buckel die Tanke besuchen - zum bezahlen der Benzinrechnung.
 
A

anonym

Guest
hatte gestern mit meinem Sachbearbeiter der Jagdbehörde das Thema "direkter Weg" ins Revier und das Führen der ungeladenen Jagdwaffe angesprochen und da kamen dann Sachen wie "tanken und zahlen gehört nicht dazu" u.s.w.

daher meine Frage an Euch ... gibts da evlt. neue Entscheidungen und was gehört nun genau alles zum direkten Weg, welcher das Führen der Jagdwaffen (LW/KW ungeladen) erlaubt?

bin etwas verunsichert!

Bei soviel Unkenntnis in der originär zuständigen Behörde kann man nur den Kopf schütteln :no:

Da gibts nix neues dazu, aber wenn du dir die Schulung/Vorgaben für die Sachbearbeiter und sogar Polizisten anschaust, bekommst du stumpfe Zähne.

Ich weiß ja nicht welche Schulungen der Polizei du kennst, aber ich kenne eine, die hält ein Polizeihauptkommissar der selber Jäger ist und da kann man noch was lernen, alles korrekt.
Bei Beamten auf der Straße die vielleicht mal alle 10-15 Jahre zu einer Kontrolle bei LWB kommen, kann man das ja noch verzeihen. Bzw. müsste man diese dann halt belehren lassen.
Aber bei einem Sachbearbeiter in der Waffenbehörde gehören solche Lügen ja fast schon disziplinarrechtlich angezeigt.... :twisted:
 
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Doch, wenn es für die Munition auch Langwaffen gibt - .357; .44Mag; 9mmm Luger.

Klingt logisch, ist es auch.
(Von mir aus sollte das alles sowieso gar kein Problem für gesetzestreue Bürger sein, leider geht es nicht nach mir.)

Jedoch, wie überzeugst Du im Laden den Verkäufer, so dass der Dir die KW-Munition rüberschiebt?

Durch nachdrückliches Beharren auf dem Standpunkt "Guter Mann, ich bin Jäger und ich hab echt, wirklich und voll ungelogen eine HK SP5K im Kaliber 9 mm Para daheim, also her damit." bei gleichzeitigem Wedeln mit dem JS?

Oder vielleicht eher doch mit der WBK, wo der passende Eintrag "Munitionserwerb" zu finden ist?
 

tar

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Klingt logisch, ist es auch.
(Von mir aus sollte das alles sowieso gar kein Problem für gesetzestreue Bürger sein, leider geht es nicht nach mir.)

Jedoch, wie überzeugst Du im Laden den Verkäufer, so dass der Dir die KW-Munition rüberschiebt?

Hab gesagt die 357 Mag. ist für den UHR.
9mm aus Langwaffe...da kannst ja gleich ne 22er nehmen. ;)
 
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Verwaltungsvorschrift

Ziff 13.6 (zu § 13 WaffG)
"Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber diez ur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (s. Nr. I 2.3.3. 1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z. B. Vorjührungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungs- zwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen, wie ,,Abstecher" zur Bank oder Post."

Mit der Waffe würde ich trotzdem nicht auf dem Weg zur Jagd nochmal kurz in eine Bank gehen um am Schalter Geld für z.B. die Hundeversicherung zu holen.

Och das darf man nicht überbewerten, ich bin schon mit Revolver am Gürtel in die Bank, hatte einfach nicht dran gedacht, der Bänker meint nur lakonisch: "damit bekommst du trotzdem nicht mehr als auf deinem Konto ist" und grinste:roll:
 
A

anonym

Guest
Hab gesagt die 357 Mag. ist für den UHR.
9mm aus Langwaffe...da kannst ja gleich ne 22er nehmen. ;)

Hab gesagt....

Hab gesagt ist wohl nicht ganz korrekt, aber wenn ich zu dumm oder zu faul bin, da richtige Dokument mitzunehmen oder herzuzeigen....

9mm aus Langwaffe verhält sich übrigens ähnlich wie .357 aus LW... Und sicher nicht wie eine .22 .....

Wer blöd ist, braucht keine Begründung, Blödsinn zu verbreiten.... :twisted:
 
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danke Euch ... der Sachbearbeiter ist eigentlich sehr nett und deshalb war ich nun nicht gleich kontra gegen ihn eingestellt.

hab es bisher auch immer so gehalten, dass ich meine KW ungeladen am Gürtel hatte (ggf. unter dem Pullover oder auch offen), wenn ich ins Revier gefahren bin ... also auch beim Tanken u.s.w.

nett war mal ein kleiner Junge (ca. 8 Jahre), welcher an Schlange beim Anstehen mit seiner Mutter vor mir an der Tankkasse stand. Der hat sich mehrfach umgedreht und immer so auf meinen Gürtel geschaut, an dem u.a. die Magnum im Halfter war (neben den anderen Dingen wie Messer u.s.w.). Irgendwann dreht er sich zu seiner Mutter um, schaut sie an, und sagt so ganz leise "Mutti, der Mann da hat ein Messer am Gürtel) ... ich musste innerlich lachen, denn die viel auffälligere S&W Mod. 66 in Stainless am Gürtel hat ihn gar nicht interessiert ... das viel harmlosere Messer war für ihn viel wichtiger :lol::lol::lol:;-)
 
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Klingt logisch, ist es auch.
(Von mir aus sollte das alles sowieso gar kein Problem für gesetzestreue Bürger sein, leider geht es nicht nach mir.)

Jedoch, wie überzeugst Du im Laden den Verkäufer, so dass der Dir die KW-Munition rüberschiebt?

Durch nachdrückliches Beharren auf dem Standpunkt "Guter Mann, ich bin Jäger und ich hab echt, wirklich und voll ungelogen eine HK SP5K im Kaliber 9 mm Para daheim, also her damit." bei gleichzeitigem Wedeln mit dem JS?

Oder vielleicht eher doch mit der WBK, wo der passende Eintrag "Munitionserwerb" zu finden ist?

Dann halte ihm halt Deine WBK mit den entsprechenden Einträgen = LW unter die Nase.;-):no:
 

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