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Komm' bitte runter.
Ich gehe in der Kenntnis einiger PVB davon aus, dass die das gut gemeint haben.
Das haben sie ja auch akzeptiert, aber sie dürfen wie jeder Mensch eine Meinung haben und die kundtun, oder?
Mir geht es darum, warum Polizeibeamter trotz behördlicher Bescheinigung zur Befreiung der Anschnallpflicht, eine Diskusion/Belehrung über das Für und Wieder führen.
Ich gehe in der Kenntnis einiger PVB davon aus, dass die das gut gemeint haben.
Hier überschreiten die Beamten ihre Befugnisse, denn es gibt einen Grund für die Bescheinigung, den die Beamten nicht kennen, aber auch nichts angehen! Das muss so akzeptiert werden!
D.T.
Das haben sie ja auch akzeptiert, aber sie dürfen wie jeder Mensch eine Meinung haben und die kundtun, oder?