was sollte der SB mir diesbezüglich erklären?Werter Daphin-Trapper-
Das erklärt Ihnen schon der Sachbearbeiter Ihrer Behörde!
Welcome to Germany!
derTschud
Ein armer Verfolgter von der bösen Staatsmacht
der SB könnte ja böswillig auf die Idee kommen, dass es an der geistigen oder körperlichen Eignung, Waffen zu führen oder die Jagd auszuüben, fehlen könnte - wenn er denn um die genannte Einschränkung wüsste.
... eine Anlass gefunden, dem Forum unter die Nase zu reiben, dass Du eine Befreiung von der Anschnallpflicht hast. Erinnert mich so ein bisschen an die Befreiung von der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz
es war keine Spazierfahrt, sondern eine Abholung meiner Waffe vom Büma!Glück gehabt, dass doe die LW nicht aufgefallen ist. LW Spazoerfahrten werden nämlich unhern gesehen. Ansonsten theoretisch alles richtig gemacht, aber den Unwillen hätte man durch vorzeitiges intervenieren vermeiden können.
Frag Deinen Dok!!Gibts die Befreiung von der Anschnallpflicht auch zum ausdrucken im Internet?
Das hattest Du nicht dazu geschrieben.es war keine Spazierfahrt, sondern eine Abholung meiner Waffe vom Büma!
D.T.
ja, Fehler!Das hattest Du nicht dazu geschrieben.
Der Beamte hat daraufhin etwas ungehalten reagiert, mit den Worten: Das hätten Sie mir auch gleich sagen können
Frag Deinen Dok!!
D.T.
Kann verstehen, das das ermüdent ist, war auch nicht meine Absicht, aber ein ärztl. Attest reicht nicht, dies uss von der Behörde bestätigt, bzw. genehmigt werden ( ist dann noch einmal eine extra Bescheinigung )Vielleicht legst Du die Atteste demnaechst gleich zu den Fahrzeugpapieren. So umgeht man angepisste Polizisten, lange Diskussionen und noch laengere ermuedende threads.
Zu einfach?
na siehste, hätten wir ja was gemeinsames!Nö, bei mir reicht die Gurtlänge zum anschnallen.