Diskussion über legale Integration von Laserentfernungsmesser auf Dual Use Geräten in D

Maximtac

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Alle wissen das jeder Art von Zielmarkierung / elektronische Absehen auf Nachtsichtgeräten die mit der Waffe verbunden werden können (Dual USE) sind in Deutschland verboten.

Wir spielen mit den Gedanken wie man legal ein Laserentfernungsmesser auf ein Dual Use (Sytong, Pard oder WB-Vorsatz) Gerät integrieren könnte....

Ein LRF braucht ja eine Elektronische Markierung, damit man weiß was jetzt gemessen wird, diese ist aber nicht erlaubt und wird ziemlich streng bewertet. Laserpointer ist ja auch Böse. Hat jemand eine Idee wie man das Integrieren könnte um ganz legal nutzen zu können?
 
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Wo ist denn rechtlich der Unterschied zu einem LRF in einem normalen ZF wie von Burris. Zeiss oder Swaro? Die sind doch in D verkäuflich und legal zu benutzen, oder?
 
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Servus!
Also vorweg, ich bin kein Rechtsgelehrter. Aber laut Gesetz heißt es:

Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
Quelle: WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1


Markieren heißt sichtbar machen. Also so lange der Entfernungsmesser nicht auf dem Ziel sichtbar ist (direkt auf dem Ziel oder indirekt auf dem Bildschirm), sollte die Sache rechtskonform sein. Ohne Gewähr.
Grüße
 

Maximtac

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Wo ist denn rechtlich der Unterschied zu einem LRF in einem normalen ZF wie von Burris. Zeiss oder Swaro? Die sind doch in D verkäuflich und legal zu benutzen, oder?
LRF ist ja nicht verboten, man muss aber wissen wo der Messpunkt ist und dafür braucht man eine Markierung, diese wäre aber verboten.
 

Maximtac

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Beispiel:

Das wäre somit ein Verbotener Gegenstand schon, wenn Sytong das hätte :

1623747219377.png

Und zwar nicht wegen LRF, sondern wegen diese "Absehen"-Markierung! auch wenn diese nicht als Absehen verwenden werden kann!

Diese Version wäre auch verboten, wegen Lasermarkierung !

1623747643488.png
 
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Wenn du es schaffst, den Laserstrahl des LRF möglichst parallel zur Zielachse des Zielfernrohrs (und auch möglichst nahe zu dieser) auszurichten, ist eine weitere Zielmarkierung nicht erforderlich. Denn dann ist die Mitte des Absehens des Zielfernrohrs der Punkt, an dem die Entfernung gemessen wird (ok, wenige Zentimeter Abweichung gibt es, weil der Laserstrahl des LRF nur parallel zur Ziellinie ist und nicht exakt mit dieser zusammenfällt).

Weil aber eine ausreichend wiederholgenaue parallele Montage des LRF erforderlich ist, fallen meines Erachtens Montagen auf den Okularaufsatzgeräten aus. Montage des LRF direkt am Zielfernrohr sollte gehen.

WIE du die parallele Ausrichtung des LRF hinbekommst, ist ne interessante Frage.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6475

Guest
Haben doch die Dedal Geräte auch. Sind die verboten?
 
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IR Laser im NSG sichtbar?
So siehts wohl aus (hab mal auf Youtube ein Video gesehen, wo durch ein NSG der Messvorgang eines LRF zu sehen war.

Kann ein Vorteil sein, denn man sieht ja, wo gemessen wird. Kann auch nachteilig sein, denn man könnte das auch als Zielbeleuchtung auslegen, die ja noch verboten ist...
 
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Ah, ok vertsehe. Also wenn ein digitales Abesehn vorhanden ist = verboten. Laserpunkt sowieso. Also bräuchte man so etwas wie einen Einmess- oder Klaibrierungsmodus, um ZF Absehen und LRF- Absehen aufeinander zu legen und in "Einklang" zu bringen. Danach müsste das digtale Absehen im Normalbetrieb deaktiviert und nicht sichbar sein. Wellenlänge des Messlasers darf nicht vom Gerät erfassbar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Und es müsste ausgeschlossen sein, dass damit im Kalibrierungsmodus geschossen werden kann.

Verquere Gesetze sind doch ein Quell der Inspiration ...
 
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Danach müsste das digtale Absehen im Normalbetrieb deaktiviert und nicht sichbar sein. Wellenlänge des Messlasers darf nicht vom Gerät erfassbar sein.
Der erste Satz sollte wohl funktionieren. Beim zweiten stört mich das Verbot der Zielbeleuchtung. Diese gilt laut Verordnung auch für "für das menschliche Auge nicht sichtbare Licht" und würde somit das gesamte Spektrum umfassen 😵
 

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