Wofür gilt die DJV-Vorschrift? Nicht für Schießstände sondern für bestimmte Arten des Schießens, nämlich für das Durchführen von Einschießen, Ausbildungsschießen, Kontrollschießen, Prüfungsschießen, Übungs- und Wettkampfschießen. Nur bei diesen Disziplinen sind die Vorschriften zu beachten, wenn nun schon einer beamtendeutschklugscheissfachsimpeln muss.
Wo ist hier der Ausweg? Nun, Übungsschießen und Wettkampfschießen wird in einem Zug genannt, also kann man es so deuten, dass es um die Übung für den Wettkampf geht (Fuchs, Überläufer, Bock, Keiler). Übung für die Jagd könnte man ausklammern.
Man kann der Aufsicht aber auch sagen, die Ordnung gilt nicht für: jagdpraktisches Schießen, Ausprobierschießen, Kunstschießen, ...