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Die handgemachte 98er meines verstorbenen Freundes in 7X57 mit Achtkantlauf hätte ich als Andenken gerne erworben. Leider fiel seine Tochter auf einen Büchsenmacher in Natal herein, welcher ihr erklärte, dass sie in RSA ererbte Waffen unverzüglich verkaufen müsse. Er zahlte ihr für die große Waffensammlung einen Spottpreis.
Ich weiss gerade nicht, wie lange man ererbte Waffen behalten darf. Werde in ein paar Tagen den bei uns zuständigen Beamten sehen und ihn dann fragen. Vielleicht sagte der Büchsenmacher die Wahrheit. Wie lang ist das her?