Drachenlord - wenn aus digital analog wird;

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Ohhje :D

Ich weiß ja (leider) über das Thema so ein wenig bescheid: Beide Seiten sind nicht ganz unschuldig was die ganze Thematik betrifft. Er ist halt gefühlt nicht der hellste und hat die ein oder andere dumme Entscheidung getroffen.

Die Idioten die da aber aufgelaufen sind, haben den Vogel abgeschossen. Man merkt halt das in Bayern noch Ferien sind....
 
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"Wenn er uns hated ..."

Mein lieber Scholli, was sind wir schon degeneriert! :mad::mad:
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Interessant ist auch, das es jetzt schon Onlinekriesenexperten gibt🙈🙈🙈
 
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Guten Morgen,

ich lese zwar Versammlungsverbot, mag es aber kaum bis nicht glauben.

Ein Versammlungsverbot auf der Grundlage des Art. 8 GG und des Versammlungsgesetzes ist nur äußerst schwer gerichtsfest zu machen.
Es wird durch Versammlungsbehörden immer wieder versucht, scheitert i.d.R. spätestens beim jeweiligen Oberverwaltungsgericht, in absoluten Ausnahmefällen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Und ihr glaubt nicht, wie schnell (im Sinne von abgelaufenen Zeiteinheiten) in solchen Fällen der Rechtsweg komplett ausgeschöpft ist.

Wer sich etwas genauer damit beschäftigen möchte, was Art. 8 GG alles abdeckt, sprich, was Staat und Gesellschaft aushalten können müssen, dem sei die Lektüre des Brokdorf-Beschlusses empfohlen, BVerFGE 69, 315 vom 14.05.1984, 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81.

Diese Entscheidung ist bis heute das Maß aller Dinge im Versammlungsrecht.

Meint: Eine Versammlung ist schnell verboten, bleibt es jedoch fast nie.

Dass das Verbot im vorliegenden Fall Bestand haben soll, ist daher sehr bemerkenswert.


Waidmannsheil
mit Einstein


Beuterheinländer
 
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