Dreckschwein überfährt Hund absichtlich

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Nicht nur "Sachbeschädigung" und Fahrerflucht:

Wikipedia:
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
 
D

doghunter

Guest
Für Fahrerflucht braucht man einen Fahrer....Tierquälerei benötigt Vorsatz! Keine Zeugen...also??

"Er wird sagen, er ist nicht gefahren....oder da ist plötzlich ein Fuchs vor das Auto gelaufen...auch könnte man sagen, dass der Hund plötzlich vor das Auto gelaufen ist, weil er nicht an der Leine war und "out of control" und er möchte jetzt den Schaden ersetzt bekommen am Auto....irrer Hund hat das Auto angegriffen und er hat im SUV den Zusammenstoß nicht gemerkt"

Das wird rechtlich kaum etwas bringen und der Staatsanwalt hat vermutlich genug anderes zu tun :trophy:

Das kann man nur versuchen über Versicherung und persönlich regeln
 
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Sie hat das menschlich Verständliche gemacht. Während er vollgas davon fuhr rannte sie zu ihrem Hund.

Der Typ und das Auto gilt als so gut wie ermittelt.
Es geht eigentlich nur darum nachzuweisen, dass er gefahren ist und das es vorsätzlich war.
Ja das mag ja sein, dass das menschlich verständlich ist. Das ändert aber nichts daran, dass neben dem menschlich Verständlichen ein kurzer Blick auf den Fahrer ( und das Nummernschild) - so sie beides sehen konnte, hilfreich gewesen wäre. Denn ebenso menschlich verständlich ist, dass der Angeklagte/Beklagte in spe die Reaktion/Nichtreaktion der Tochter zu seinen Gunsten nutzen wird.

Das stelle ich- fast wertungsfrei-lediglich fest und empfehle diesen Umstand zu berücksichtigen beim weiteren Vorgehen, welches m.M. nach mit einer kompetenten Rechtsberatung beginnen müsste.

So beklagenswert das ist: Wenn man vor lauter Aufregung und Empathie für den Hund nix gesehen hat und auch das Geld für eine Prozesslawine fehlt, ist das so, wie es ist. Empörungsmodus ändert auch nichts an den Fakten. Das - und nicht mehr, aber auch nicht weniger expliziere ich hier.
 
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Bin juristisch ein Laie.
Kann mir mal einer den Unterschied zwischen Zivilgerichtlich und Gericht mit Staatsanwalt erklären?
Bitte mit einfachen Worten (ohne den Gebrauch von Handpuppen)
 
D

doghunter

Guest
Bin juristisch ein Laie.
Kann mir mal einer den Unterschied zwischen Zivilgerichtlich und Gericht mit Staatsanwalt erklären?
Bitte mit einfachen Worten (ohne den Gebrauch von Handpuppen)
Ich versuche es malS

Gericht wegen Straftat / Owig = Es muss entweder ein Anzeige oder Offizialdelikt (STA muss ermitteln) vorliegen und endet etnweder in Einstellung / Urteil. Urteil kann Freispruch oder Strafe sein....hier möglicherweise Sachbeschädigung und Unfallflucht....wenn Strafe, dann ein paar Tagessätze bis etliche Tagessätze und Führerschein weg....der Geschädigte hier Tochter hat nichts davon außer eventuell Genugtuung

Zivilgericht = hier klagt A als Kläger gegen B als Beklagten, weil A etwas (hier TA Kosten) vom Beklagten haben will...der Richter urteilt hier nach den Tatsachen und Zeugen und es endet in einem Urteil zu Gunsten von A oder B oder in einem Vergleich!
Hier kämpfen also i.d.R. Anwalt von A gegen Anwalt von B

Ich hoffe es ist verständlich :biggrin:
 
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Sie hat das menschlich Verständliche gemacht. Während er vollgas davon fuhr rannte sie zu ihrem Hund.

Der Typ und das Auto gilt als so gut wie ermittelt.
Es geht eigentlich nur darum nachzuweisen, dass er gefahren ist und das es vorsätzlich war.


Ich denke, @ doghunter hat den einzig richtigen und erfolgversprechenden Rat in diesem Thema schon gegeben. Ein vertrautes persönliches Gespräch ist wohl das Gebot der Stunde.


Grosso
 
A

anonym

Guest
Aber nicht solange die Anzeige läuft!! Das kann sich negativ auswirken.
Mal anders gesehen, jetzt wo die Aufregung sich gelegt hat und die Erinnerung an das Geschehene besser ist könnte ihr ja einfallen, dass Sie ihn ja doch gesehen und erkannt hat. Wenn der Täter ja bekannt ist dürfte es ja ein Leichtes sein das Kennzeichen heraus zu finden und es anzugeben......

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ElCaracho

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Ich wünsche dem Hund gute Genesung! Und dem Fahrer vielleicht wirklich ein intensives 4 Augen Gespräch.

Ich möchte hier mal ein "Gerücht" in die Runde streuen:

Edit ******: Solche Gerüchte sollten hier nicht öffentlich stehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ist der mutmaßliche Täter Jagdscheininhaber? Dann auf jeden Fall Strafanzeige und Durchschrift an die zuständige Jagdbehörde und die Waffenbehörde. Gibt auf jeden Fall Probleme für Ihn. Nix gefallen lassen.

Gruß Detlef
 
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Mir, fällt außer Sachbeschädigung auch noch das Wort Tierquälerei ein, zumal wenn der Täter einschlägig bekannt ist.
Da würde die Einbeziehung der sonst manchmal uns so nervenden verschiedenen Tierschutzorganisationen evtl. hilfreich sein. Ich möchte nicht in deren Kreuzfeuer stehen.
 
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Mir, fällt außer Sachbeschädigung auch noch das Wort Tierquälerei ein, zumal wenn der Täter einschlägig bekannt ist.
Da würde die Einbeziehung der sonst manchmal uns so nervenden verschiedenen Tierschutzorganisationen evtl. hilfreich sein. Ich möchte nicht in deren Kreuzfeuer stehen.

Danke, daran habe ich/wir gar nicht gedacht.
Zur Info: Leberwerte sind im Eimer dadurch OP z.Z. nicht möglich.:sad:
 
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Eventuell besteht ja auch die reelle Chance, dass der Fahrer sich selbst verplappert.
Denn wer einen Hund überfährt, weil der ihm kurz den Weg versperrt hat, gehört sicher nicht zu den Menschen mit ausgeprägter Selbstkontrolle.
Ein Gespräch unter Zeugen kann da ja schon helfen. Dabei sollte man aber selber in der Lage sein, sich voll unter Kontrolle zu haben, was bei persönlicher "Beteiligung" nicht so einfach ist.
So unerheblich finde ich die Folgen für den Typen nicht, falls es zur Verurteilung kommt.
Zur "Sachbeschädigung" und Verstoss gegen das Tierschutzgesetz gesellt sich der Umstand, dass er sein Auto als Waffe missbraucht hat. Bei sowas ist man den Führerschein nach meinem Wissen los und darf ihn erst nach langer Sperrzeit neu machen.
Die Idee mit den Tierschutzorganisationen finde ich gut. So merkt man auch, ob denen ums Tier geht oder um Ideologie.

Gruß,

Blechhase
 

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