Dritte Kurzwaffe BW- Urteil

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OT
Warum war nix mit Erbe?

Nein, die Makarov habe ich im Netz gekauft. Der Verkäufer wohnte aber nur 10 Kilometer entfernt. Hat sie dann raus genommen. Habe sie dann aufgehübscht. Bei AUCTRONICA habe ich die gleiche Waffe im letzten Jahr für 22 Euro ersteigert. Danach habe ich den Verkäufer (FRANKOIA) gebeten, mir für die 22 Euro nur die beiden Magazine und die Griffschalen zu zuschicken und den Rest zu verschrotten. Ging aus unerfindlichen Gründen aber nicht. War dann egal, sie haben sie nochmals eingestellt.
 
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  • Kurzwaffen haben ein hohes Gefährdungspotential, daher sollte ihre Zahl so gering wie möglich gehalten werden

Diese Aussage wird immer so gerne nach geredet - nur mal im Ernst: Ist das so?

Wie die meisten hier bin ich bei entsprechendem Wetter ohne weiteres in der Lage, mit einem normalen Jagdgewehr eine Person auf 600 Meter sehr sicher, auf 800 Meter sehr wahrscheinlich und auf 1000 Meter bei gutem Wetter mit hohen Chancen zu füsilieren.

Wo ist denn da ein alberner Revolver oder eine Pistole - vor allem in 22 lfB - gefährlicher?

Meine letzte KW war eine Freedom Arms Casull in 454 Casull. Das ist ein SAA mit 5 Schuss und das Nachladen dauert sehr lange.

Ist das dann weniger gefährlich (wegen der geringen Patronenzahl und der langen Ladedauer) oder extrem gefährlich wegen der Magnumpatrone?

Der grundsätzliche Denkansatz, Kurzwaffen seien gefährlicher als Langwaffen ist ebenso schwachsinnig wie die Annahme, das eine Person im Besitz von viele Waffen gefährlicher sei als eine Person im Besitz einer Waffe.

Alle Amokisten der letzten 20 Jahren hatte nur EINE Waffe und legten direkt los.

Niemand von denen hat erst lange Jahre Drillinge und Revolver gesammelt.

Ich schiesse einfach nicht auf Leute und auch wenn ich es technisch gesehen könnte, bin ich mir nicht wirklich sicher, ob ich im V-Fall wirklich abdrücken könnte ....... :no:

Bei meinen Jagdfreunden ist das ganz genau so - da ist sogar ein Wehrdienstverweigerer dabei !
 
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OT


Nein, die Makarov habe ich im Netz gekauft. Der Verkäufer wohnte aber nur 10 Kilometer entfernt. Hat sie dann raus genommen. Habe sie dann aufgehübscht. Bei AUCTRONICA habe ich die gleiche Waffe im letzten Jahr für 22 Euro ersteigert. Danach habe ich den Verkäufer (FRANKOIA) gebeten, mir für die 22 Euro nur die beiden Magazine und die Griffschalen zu zuschicken und den Rest zu verschrotten. Ging aus unerfindlichen Gründen aber nicht. War dann egal, sie haben sie nochmals eingestellt.

Hat Dir kein örtlicher Büchser gegen Handling Fee helfen können?
 
K

Knut

Guest
Diese Aussage wird immer so gerne nach geredet
Ich habe nichts nachgeredet, ich habe meine Auffassung der Intention des Gesetzgebers wiedergegeben. ;)



nur mal im Ernst: Ist das so?
Wie die meisten hier bin ich bei entsprechendem Wetter ohne weiteres in der Lage, mit einem normalen Jagdgewehr eine Person auf 600 Meter sehr sicher, auf 800 Meter sehr wahrscheinlich und auf 1000 Meter bei gutem Wetter mit hohen Chancen zu füsilieren.

Dann probier das ganze mal im Dunkeln in der Disco eines Motorradclubs. Oder in einer Bank. Versuch mal, dein Jagdgewehr in Manteltasche, Handschuhfach oder Satteltasche des Bikes mitzuführen. Für den Scharfschützen ist eine Langwaffe sicher das Mittel der Wahl, für den Amoklauf mag eine Langwaffe noch brauchbar sein, aber für die meisten Szenarien, in denen Waffengewalt eingesetzt wird, ist eine Kurzwaffe schlicht sinnvoller. Und damit ist ihr Gefährdungspotential höher. (Übrigens bei deutlich geringerem Nutzen für den Jäger)


Alle Amokisten der letzten 20 Jahren hatte nur EINE Waffe und legten direkt los.

Und auf die jährlich rund 70 Todesfälle durch Schusswaffen in Deutschland, die keine Amokläufe sind, trifft das meist nicht zu.


Ganz abgesehen davon, dass es beim Gefährdungspotential auch nicht nur darum geht, was der legale Besitzer mit den Waffen machen könnte, sondern auch, wie viele und welche Waffen z.B. im Einbruchsfall für illegale Waffenbesitzer verfügbar werden.

Von daher ist es definitiv sinnvoll, die Art und Anzahl der legalen Waffen einzuschränken.

Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob der Durchschnittsjäger 2 oder 3 Kurzwaffen braucht. Bei 5 würden die meisten wohl zustimmen, dass das deutlich über dem Normalbedarf liegt, bei 10 ganz sicher die ganz grosse Mehrheit.

Und es ist ja nicht so, dass es für Jäger nicht möglich ist, mehr als zwei Kurzwaffen zu besitzen. Der Bedarf muss nur begründet und dem Erwerb zusätzlicher Kurzwaffen zugestimmt werden. Wenn das der Sachbearbeiter nicht ordnungsgemäss macht, dann bleibt auch immer noch der Klageweg (wie in diesem Fall).

Des weiteren ist es auch nicht so, dass Langwaffen in absolut beliebiger Zahl besessen werden dürfen, auch wenn der Gesetzgeber kein pauschales Limit für Jäger vorsieht. Auch da hat es Fälle von deutlich überzogenen Waffenmengen gegeben (ich weiss die Zahl nicht mehr genau, aber es waren einige Dutzend Langwaffen), in denen die Behörde den Waffenbesitz eingeschränkt hat.
 
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Natürlich ist der Richter in seiner Entscheidungsfindung frei. Dennoch ird er auf verfügbare vorherige Urteile zurückgreifen( auch aus Überlegungen der Einfachheit)
Und dort war die Rechtssprechung in den letzten 20 jahren in NRW und auch in BW sehr restriktiv.

In dem von mir angeführten urteil wurde es gerade als nicht vertretbar angesehen mit einem 6.5 S&W mit schrot zu schießen oder aber auch die waffenin 45 acp im zweifel zu veräußern und durch eine 45 scp mit 22 wechseloption zu ersetzen.
Sommit ist das urteil schon schön.
Weil freiwillig , auch bei stichhaltiger Begründung rückt doch fast kein sb mehr die dritte waffe raus. Kenne eher Fälle wo die dritte dann rückwirkend wieder aberkannt wurde weil fallenjagd plötzlich doch kein grund mehr wäre.

Hoffe esd wird jetzt in bw wieder einfacher mit der 3ten
 
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...

Und auf die jährlich rund 70 Todesfälle durch Schusswaffen in Deutschland, die keine Amokläufe sind, trifft das meist nicht zu.

Und wieviele Tote durch Polizeiwaffen sind da drin? Wieviele aus Notwehr? Wieviele Unfälle? Was hat das alles mit Gefährdung zu tun?

Ganz abgesehen davon, dass es beim Gefährdungspotential auch nicht nur darum geht, was der legale Besitzer mit den Waffen machen könnte, sondern auch, wie viele und welche Waffen z.B. im Einbruchsfall für illegale Waffenbesitzer verfügbar werden.

Von daher ist es definitiv sinnvoll, die Art und Anzahl der legalen Waffen einzuschränken.

Nein. Ist es NICHT. Denn genau diese Denke führt dazu daß in letzter Konsequenz die Waffen wieder zusammen mit 5 Patronen beim Polizeiposten abgeholt werden, und auch ja die leeren Hülsen zurückgezählt werden.
Es gibt (inzwischen überzogene) Aufbewahrungsvorschriften, das genügt.

Nun kann man sich trefflich darüber streiten, ob der Durchschnittsjäger 2 oder 3 Kurzwaffen braucht. Bei 5 würden die meisten wohl zustimmen, dass das deutlich über dem Normalbedarf liegt, bei 10 ganz sicher die ganz grosse Mehrheit.

Wer BRAUCHT Motorräder, wer BRAUCHT Dutzende Klappmesser, wer BRAUCHT Fun-SUVs, etc. etc. etc. .... sorry, in meinen Augen KEIN Grund für Beschränkungen.
Wenn ich eine Kurzwaffe zugestehe sind die folgenden für eine Gefährdung unerheblich - es sei denn ich phantasiere mir eine neue Wehrsportgruppe Hoffmann herbei.


Des weiteren ist es auch nicht so, dass Langwaffen in absolut beliebiger Zahl besessen werden dürfen, auch wenn der Gesetzgeber kein pauschales Limit für Jäger vorsieht. Auch da hat es Fälle von deutlich überzogenen Waffenmengen gegeben (ich weiss die Zahl nicht mehr genau, aber es waren einige Dutzend Langwaffen), in denen die Behörde den Waffenbesitz eingeschränkt hat.

Richtig, da gab es Gerichtsentscheide. Weil das WaffG nunmal so ist wie es ist. D.h. aber letztlich nicht daß das auch sinnvollerweise so ist.

Gruß

Sigges
 
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Wenn ich eine Kurzwaffe zugestehe sind die folgenden für eine Gefährdung unerheblich - es sei denn ich phantasiere mir eine neue Wehrsportgruppe Hoffmann herbei.
Dies stellt aber den tatsächlichen Grund (laut Gesetzesbegründung) dar.
Es geht darum mit einer Anzahl Waffen eine Gruppe ausstatten zu können. Daher die Begrenzung.

ICh äußere mich nicht zum Sinn. Ich sage nur das dies nachvollziehbar ist.
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Viel Gründe werden einfach herbeifantasiert. Dabei könnte man-so man denn wollen würde- im Gesetzesverfahren nachlesen. Dann müsste man nicht stets die selben falschen Forenlegenden einbringen.

Warum erachte ich 2 Kurzwaffen als zu wenig? ICh möchte möglichst angepasst an die jeweilige Jagdsituation ausgerüstet sein. Wenn man nur zw. Pistole und Revolver wählen kann, fehlen Anpassungen an bestimmte Jagdarten nach Abmessung und Leistung der Waffe. Manchmal reicht eine kleine, leichte Waffe und manchmal hat man gern etwas mehr Kawumm dabei. Pirsch- und Ansitzwaffe unterscheiden sich ja auch bei mir. Dementsprechend hielte ich das auch bei den KW angemessen.

Im Grunde ist es doch tatsächlich so: Entweder bin ich zuverlässig oder ich bin es eben nicht.
Das ist unabhängig von 1,2 oder 10 Waffen.
Das war doch schon in der Schälldämpferdiskussion schräg. Wenn ich jemanden den SD nicht zutraue, sollte ich diesem doch besser erst gar keine Waffe geben.
Zum Thema "brauchen": Das ist nunmal so im WaffG festgelegt (Bedürfnisprinzip). Der Bedarf ist zu begründen, wo er nicht offensichtlich ist.
 
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Ich finde die ganze Diskusion über irgendwelche Mengenbegrenzungen sowieso blödsinnig.
Wo ist der Beweis, dass jemals 10 legale KW gefährlicher gewesen wären als nur zwei.
Wenn wir nach Chema "...es könnte ja passiern, dass..." vorverurteilen, dürfte z.B. kein einziger Wolf hier frei rumlaufen.
Gruß-Spitz
 
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Nun, das zeigt sich immer weider, sobald Gruppen schnell Waffen bereitgestellt werden. Das ist leicht erkennbar deutlich gefährlicher.
Die Frage wäre jedoch, ob man das nicht an anderer Stelle lösen könnte.
 
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Warum ich mehr als zwei KW haben möchte? Freude am Besitz! Ich habe mir vor dem Tode meines Vaters selber zwei KW gekauft und seine später geerbt. Verkaufen möchte ich sie nicht, Amok laufen auch nicht. Sie werden sicher aufbewahrt und so sehe ich keine zusätzliche Gefahr für die Bevölkerung. Wer eine illegale Waffe haben möchte, bekommt die auch, heute sogar per PC aus dem Darknet.
 
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Vor allem:
Wenn wir das jagdliche schießen mal raus lassen.
Eine dritte waffe ist zu begründen ; schön und gut , und das kann von mir aus ja auch mehr als nur der fallenjagdkurs sein.
Aber wer soll überhaupt eine fallenjagdkurzwaffe bekommen wenn nicht der kläger mit 30 erlegten Füchsen in ortsnähe im letzten jagdjahr und der bestätigung des ljv/ kreisjägermeisters. Wenn das dem sb schon nicht reicht, dann reicht dem nie etwas.
Was geht da noch mehr !? Pächter des Reviers, jagdaufseher .
Wobei ich nichtmal weiß ob der kläger nicht eine dieser eigenschaften auch inne hatte .
 
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Hat Dir kein örtlicher Büchser gegen Handling Fee helfen können?
Der hat Angst vorm Finanzamt. Wenn der nicht min. 100 % Marge macht, glaubt er, das er Probleme mit mit der Steuer bekommt. Hat bei einer Prüfung mal schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe dann zwei Walther PP Magazine auf einem Trödelmarkt gekauft. Passen auch, sind fast identisch. Haben nur einen schwarzen Abschluss. Anhang anzeigen 62122
 
K

Knut

Guest
Und wieviele Tote durch Polizeiwaffen sind da drin? Wieviele aus Notwehr? Wieviele Unfälle? Was hat das alles mit Gefährdung zu tun?
Alles. Es geht um das allgemeine, gesamte Gefährdungspotenzial durch Kurzwaffen. Nicht nur durch Kurzwaffen, die in verantwortungsvoller Jägerhand sind.



Nein. Ist es NICHT. Denn genau diese Denke führt dazu daß in letzter Konsequenz die Waffen wieder zusammen mit 5 Patronen beim Polizeiposten abgeholt werden, und auch ja die leeren Hülsen zurückgezählt werden.
Das eine Extrem (freie Anzahl) durch das sinnverzerrte andere Extrem (keine Waffen in Privathand) zu begründen, ist irgendwie wenig sinnvoll. Meist ist ein gescheiter Kompromiss dazwischen das Erstrebenswere.
Genauso sinnlos könnte ich argumentieren: Warum nur Kurzwaffen für Jäger frei zugänglich machen? Warum nicht auch Kampfflugzeuge?
Wir als Jäger dürfen 2 Kurzwaffen besitzen, ohne ein gesondertes Bedürfnis nachweisen zu müssen. Darüber diskutieren wir. Nicht, ob die Waffen auf dem Polizeiposten abgeholt werden müssen (wo sie übrigens auch abhanden kommen können).



Wer BRAUCHT Motorräder, wer BRAUCHT Dutzende Klappmesser, wer BRAUCHT Fun-SUVs, etc. etc. etc. .... sorry, in meinen Augen KEIN Grund für Beschränkungen.
Wer BRAUCHT Kaugummi oder Atombomben? Das Argument an sich ist sinnlos und gehört abgeschafft. Es ist darüber hinaus auch gar nicht der Grund für Beschränkungen, sondern für Freigaben. Der Gesetzgeber erkennt das Bedürfnis des Jägers nach Kurzwaffen an. Aufgrund der allgemeinen Sicherheit wird es aber auf zwei eingeschränkt.

Wenn ich eine Kurzwaffe zugestehe sind die folgenden für eine Gefährdung unerheblich
Nein, ist es eben nicht. Denn es ist ein Unterschied, ob im Einbruchsfall zwei, drei oder zehn Kurzwaffen abhanden kommen.





Richtig, da gab es Gerichtsentscheide. Weil das WaffG nunmal so ist wie es ist. D.h. aber letztlich nicht daß das auch sinnvollerweise so ist.
Zumindest der Gesetzgeber hat sich bei der Gesetzgebung Gedanken darum gemacht. Er hat die Einschränkung für Jäger gegen den Sicherheitsgewinn für die Gesellschaft abgewogen.

Ich persönlich finde sowohl die Gesetzeslage gut (in der Regel reichen eben 2 Kurzwaffen), genauso, wie das hier diskutierte Gerichtsurteil, das hoffentlich einen Beitrag dazu leistet, dass berechtigte Bedürfnisse nach mehr Kurzwaffen auch fair und sinnvoll behandelt werden.

Könnte ich mir bessere gesetzliche Regelungen vorstellen? Sicher. Z.B. wäre es m.M.n. gut, wenn mit Fallenschein oder als bestätigter Jagdaufseher pauschal das Bedürfnis nach einer dritten Kurzwaffe anerkannt würde.
Aber ich persönlich finde die jetzige Regelung besser, als keinerlei Beschränkung beim Kurzwaffenerwerb. Aber das ist meine persönliche Meinung und es steht jedem anderen, auch in meinen Augen, frei, eine andere zu haben.

Warum ich mehr als zwei KW haben möchte? Freude am Besitz!
Kann ich verstehen. Nur ist das Bedürfnis halt nicht durch die Jagd abgedeckt.

Andere hätten sicher Freude daran, einen Leopard II zu besitzen. Aber auch da gibt es gute Gründe, diese Gegenstände zu regulieren.


Und @dernixdurchlässt: wenn ich bei jedem Beitrag, mit dem ich inhaltlich nicht überein stimme, den Daumen runter klicke, dann hätt ich verdammte Mühe, nichts durchzulassen. Anderer Meinung zu sein und sich trotzdem gegenseitig zu respektieren, ist die Grundlage gepflegter Diskussion.
Ich selbst kann es absolut tolerieren, wenn man mit der jetzigen gesetzlichen Regelung zum Kurzwaffenbesitz für Jäger nicht einverstanden ist. Wie arm wäre die Welt, wenn wir alle einer Meinung wären.
 
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