Dritte Kurzwaffe Fallenjagd abgelehnt

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Hallo zusammen,

mein Antrag auf den Voreintrag für eine dritte KW mit dem Bedürfnis Fallenjagd wurde heute fernmündlich abgelehnt.
(Den schriftlichen Bescheid darüber kriege ich im Laufe der Woche.)
Begründung: Das Bedürfnis für Kurzwaffen erstreckt sich nur auf zwei Waffen und ich müsste eben eine davon verkaufen.

Meinem Antrag beiliegend war eine Bescheinigung des LJV NRW über einen absolvierten anerkannten Fallenjagdlehrgang und ein Schreiben welches die Erforderlichkeit einer geeigneten Kurzwaffe für die Fallenjagd erläutert und begründet warum die vorhandenen beiden Kurzwaffen für diese Zwecke ungeeignet sind, ebenfalls keine Reduzierhülsen oder Wechselsysteme verfügbar sind und ich nicht auf eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen verzichten kann.

Das so pauschal erst einmal abgelehnt werden würde hätte ich nicht erwartet, immerhin habe ich das Bedürfnis für eine weitere Kurzwaffe begründen können. Was also nun?

Beste Grüße,
Thomas
 
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Bei mir wurde das Bedürfniss anerkannt, es ist übrigens so, dass das Bedürfniss für zwei KW als generell gegeben angesehen wird. dies schliest nicht aus ein Bedürfniss für weitere KW zu haben, nur die Begründung muss dem Sachbearbeiter einleuchten, bei mir wäre auch noch eine Vierte denkbar;)
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Worin besteht dein Bedürfnis, die anderen beiden Kurzwaffen behalten zu "müssen"?

Die Frage ist symptomatisch für deutsche Verhältnisse und ein "auf Linie" gebrachtes Denken.

Als Jäger hast du zwei KW frei , die Jagd ist dein Bedürfnis, so weit. Wie muß nun ein Bedürfnis für eine dritte KW aussehen um vor der Verwaltung zu bestehen?


An der Stelle, du bekommst keines.


CdB
 
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Die Antwort des SB ist falsch.
Zwei KW gibt's ohne Bedürfnisnachweis, weil der JS Bedürfnis genug ist.
Alles andere bedarf der Prüfung ob eine weiteres Bedürfnis für eine dritte KW vorliegt.

und es langen eben nicht zwei, wenn man Fallenjagd betreibt und Sauen im Revier hat.
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Bei der Ablehnung der dritten Waffe ist die Begründung "fehlendes Bedürfnis" absolut dünn, aber jeder gibt sich damit zufrieden.

Im Widerspruch muß dann drin stehen "die Behörde hat ihr Ermessen nicht ninreichend dargelegt"


CdB
 
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Das kannst du doch auch alles mit einer Langwaffe erledigen.

Ob richtig oder nicht hat der Sachbearbeiter erstmal so entschieden. Ob das richtig war oder nicht, entscheidet evtl. Ein anderer. Ich würde hier den Weg des geringsten Widerstandes gehen und eben versuchen, das mit einer Begründung zu versehen, die auch dem ahnungslosen Sachbearbeiter klar wird und nachvollziehbar ist.
 
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Einfach eine Kurzwaffe erben!. Muss halt genügend ältere Jäger kennen, die Dich diesbezüglich in ihr Erbe einbeziehen und warten.
 
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Danke für die vielen Antworten, ein paar lustige Beiträge waren auch dabei, ihr habt ja eine blühende Fantasie. :)

Die beiden vorhandenen Kurzwaffen erfüllen unterschiedliche Zwecke, sei es der Fangschuss auf schwaches Schalenwild oder bei der Sauenjagd. Das hat sich in der Jagdpraxis bewährt und es gibt keinen Grund darauf zu verzichten. Der Gesetzgeber hat darüberhinaus die Möglichkeit offen gelassen weitere Kurzwaffen zu erwerben, ein Bedürfnis für diese vorausgesetzt.

Der Sachbearbeiter hat in einem Nebensatz auch angemerkt es solle vermieden werden dass Leute über das Grundbedürfnis hinaus "Pistolen sammeln".
Auch das ist lustig, denn seine Behörde hat mir vor sieben Jahren ein Bedürfnis nach §17 Waffengesetz mit Kurzwaffen (eines bestimmten Herstellers und Verschlussprinzips) als Sammelgebiet zu erkannt.
 
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Prinzipiell ist der Vorschlag, den Umweg über eine Sportschützen-WBK zu wählen, machbar. Interessant wird es dann aber, wenn man eine TPH oder eine ähnlich handliche Kurzwaffe beantragt, die in nahezu keiner Sportordnung zu finden ist.
 
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Hallo Tom,?
Bei mir folgte der SB meiner Argumentation eine Besonderst starke KW (.454Causll) für die Nachsuche auf Sauen zu brauchen:), ebenso wie die .38sp/357mag zum Erlösen von Unfallwild (dazu ist die Casull völlig überpowert :eek: dann noch einen .22l.r./.22WM Revolver für die Falle;) und wenn ich wieder Jagdsportlich schießen gehe ist noch eine Pistole drin:devilish: :evil:

Ich hatte dies aber immer im Vorfeld mit dem SB freundlich besprochen(y)
 
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Eben, sollte man vorher abchecken wie die Stimmung ist.
Manchmal ändert sich eine Einstellung.
 
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Der Gesetzgeber hat darüberhinaus die Möglichkeit offen gelassen weitere Kurzwaffen zu erwerben, ein Bedürfnis für diese vorausgesetzt.

Ist bekannt, bloß doof wenn er dann das Bedürfnis nicht näher definiert sondern es auf die Laune des SBs ankommt. Macht irgendwie nicht viel Sinn, aber es schickt sich auch keiner an das mal zu ändern, wo gerade das WaffG mal wieder überarbeitet wird.

Wenn ich genauer drüber nachdenke sollten wir aber vermutlich keine schlafenden Hunde wecken :LOL:
 

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