Dritte Kurzwaffe Fallenjagd abgelehnt

Registriert
2 Dez 2008
Beiträge
11.040
"Und die Moral von der Geschicht',
die Bedürfnisprüfung wird abgeschafft,
mehr als zwei Kurzwaffen gibt es nicht ..."

So oder so ähnlich dürfte es irgendeinem Entscheidungsträger mit der Tasse Kaffee in der Hand durch den Kopf gehen, wenn er das Urteil liest und in die nächste WaffG-Änderung mit involviert ist.:rolleyes:

Grundsätzlich drei Kurzwaffen zu genehmigen wäre die Lösung.

Kein weiteres Bedürfnis, kein weiterer Verwaltungsaufwand.

Bei einem auf Herz und Nieren geprüften Jäger ist es vollkommen scheissegal, ob nun 2 oder 3 Kurzwaffen im Schrank liegen.

Gruß

HWL
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Na dann sollte jeder Fallenjäger den Eintrag für die Fallenwaffe beantragen(y)und einklagen, vielleich liese sich dann eine Positve Regelung für Jäger ableiten, und die 2er Regel aus dem Gesetz streichen. Ist doch eh ne unnötige Krücke, für die ersten beiden ist das Bedürfniss einfach zu begründen.:unsure:

Ja ich glaube auch an den Weinachtsmann
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Du bist niemals von der Einstellung eines Sachbearbeiters abhängig, sondern immer nur von der geltenden Gesetzeslage.

Es braucht nur gelegentlich mal mehr oder weniger Schriftverkehr um alle Beteiligten über die Gesetzeslage zu informieren.


Gruß

HWL
Bei Ermessensentscheidungen ("kann"/"soll") kann diese nicht erzwungen werden, aber der Ermessende sollte sich bei gleich gelagerten Fällen auch immer gleich oder zumindest ähnlich entscheiden. Eine harte Tour ist bei der 3. KW genauso "richtig" wie die relaxte.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
7.346
Grundsätzlich drei Kurzwaffen zu genehmigen wäre die Lösung.

Dann im nächsten Faden: "warum genehmigt mir der SB keine vierte KW?"...

Ich finde die Lösung derzeit "in Ordnung", zwei KW werden für die Jagdausübung pauschal genehmigt und jede weitere ist mit passender Begründung grundsätzlich genehmigungsfähig. Dass die Behörden das mal lax und mal äusserst restriktiv auslegen, ist schlecht, aber nicht zu ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
9 Dez 2018
Beiträge
408
"Kann" Rechtsauslegungen sind einer Demokratie nicht würdig.
Recht Muss eindeutig sein.
Genausowenig wie dass ein "bayerisch deutscher" Jäger Schalldämpfer bekommt.
Ein "niedersächsisch Deutscher Jäger" aber nicht.
 
Registriert
8 Apr 2016
Beiträge
8.425
Das würde ich mir wünschen, allerdings wäre ich mit einer praktikabelen, gerechten, über alle Ämter vergleichbaren Regelung, die uns eine kleine Auswahl im unteren zweistelligen Bereich ermöglicht schon zufrieden.:unsure:
So ein zwei dutzend würe schon schön:LOL:
 
Registriert
25 Mrz 2019
Beiträge
1.327
Das ist realistischer als das die GroKo irgendetwas beschließt was so unpopulär wäre...
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Genausowenig wie dass ein "bayerisch deutscher" Jäger Schalldämpfer bekommt.
Ein "niedersächsisch Deutscher Jäger" aber nicht.

Das hat aber nicht mit Rechtsauslegung zu tun, das hängt meist an den Landesjagdgesetzen.


CdB
 
Registriert
25 Mrz 2019
Beiträge
1.327
Das hat aber nicht mit Rechtsauslegung zu tun, das hängt meist an den Landesjagdgesetzen.


CdB

Nope, das haben wir Nordlichter schon letztes Jahr geändert. Das interessiert die Waffenbehörden aber dummerweise nicht... Gibt ja noch ein WaffG um den Jägern das nicht erlauben zu müssen.
 
Registriert
20 Okt 2004
Beiträge
2.238
10 Seiten voll wegen einer dritten KW ....

Selber habe ich einen 22er Revolver die Fallenjagd und einen S&W 357er für den Rest.

Irgendwie reicht das doch ...

Wichtiger finde ich, dass die Anzahl der Langwaffen nicht beschränkt wird ....

Gruß aus der Eifel
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
129
Zurzeit aktive Gäste
688
Besucher gesamt
817
Oben