Aalso... erst mal würde ich mal die Frage stellen, ob das Gewässer sich in einem befriedeten Gebiet befindet oder nicht. Könnte ja sein, daß dort regelmäßig und rechtens auf Enten gejagt wird.
Sollte dem so sein - und da es um Jagdhundeausbildung geht, gehe ich davon aus, dann ist das Schießen grundsätzlich erstmal nicht zu beanstanden (Jagdschein, Erlaubnis, ausgeschlossene Gefährdung Hinterland etc. vorausgesetzt). Man schießt ja auch bei der Hundeausbildung aufs Wasser.
Also: einen Schuss kann unter den Umständen grundsätzlich niemand beanstanden.
Wird dort auf zur Jagdzeit auf Federwild gejagt, gleich zweimal nicht.
Was ist denn passiert? Da kam eine Drohne und hat gefilmt. Durch das Zielen wurde gedroht (geringstmögliche realistische Abwehr), und die flog weg. Alles gut. Hätte sie weiter gefilmt, wäre ein Warnschuss möglich gewesen - warum auch nicht?
Warum sollte man es also - dies alles vorausgeschickt - als letzte Eskalationsstufe nicht den „Schuss ins Dröhnchen“ abgeben? Es wird dadurch ja niemand gefährdet oder verletzt. Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Rechtsgut, Privatsphäre genauso, die Jagd ist - im Gegensatz zur Drohnenfliegerei - systemrelevant, damit auch die Jagdhundeausbildung. Also ich würde die Chancen bei Gericht als nicht allzu schlecht einschätzen. Das wollte ich aber auch nicht ausprobieren müssen, gebe ich ja offen zu.
Sollte dem so sein - und da es um Jagdhundeausbildung geht, gehe ich davon aus, dann ist das Schießen grundsätzlich erstmal nicht zu beanstanden (Jagdschein, Erlaubnis, ausgeschlossene Gefährdung Hinterland etc. vorausgesetzt). Man schießt ja auch bei der Hundeausbildung aufs Wasser.
Also: einen Schuss kann unter den Umständen grundsätzlich niemand beanstanden.
Wird dort auf zur Jagdzeit auf Federwild gejagt, gleich zweimal nicht.
Was ist denn passiert? Da kam eine Drohne und hat gefilmt. Durch das Zielen wurde gedroht (geringstmögliche realistische Abwehr), und die flog weg. Alles gut. Hätte sie weiter gefilmt, wäre ein Warnschuss möglich gewesen - warum auch nicht?
Warum sollte man es also - dies alles vorausgeschickt - als letzte Eskalationsstufe nicht den „Schuss ins Dröhnchen“ abgeben? Es wird dadurch ja niemand gefährdet oder verletzt. Datenschutz ist in Deutschland ein hohes Rechtsgut, Privatsphäre genauso, die Jagd ist - im Gegensatz zur Drohnenfliegerei - systemrelevant, damit auch die Jagdhundeausbildung. Also ich würde die Chancen bei Gericht als nicht allzu schlecht einschätzen. Das wollte ich aber auch nicht ausprobieren müssen, gebe ich ja offen zu.
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