Drohne über Privatgelände, eben grad

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Während der grad gelaufenen Übungseinheit mit dem aktuellen BP Kurs Stand plötzlich eine Drohne über dem kreisgruppeneigenen (also Eigentum, umzäunt und hoch zugewachsen) Hundewasser und hat uns (ca.15 Personen) gefilmt. Dazu die Hunde abgelenkt, die nur noch nach der Drohne geguggt haben
Ich hatte einen Hals wie ein Feuerwehrschlauch und hab mir die Flinte eines Teilnehmers geschnappt, bin vor ans Wasser und hab auf die Drohne gezielt, hätte das Dreckding zu gern vom Himmel geholt.
Pronto ist das Ding abgezischt.
Der Pilot war von uns aus nirgends zu sehen.
Hätte ich dürfen???


Wenn ja, macht das Teil beim nächsten Mal sein Seepferdchen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Ja, aber...

Es gab schon einen Fall, wurde auch hier im Forum diskutiert, du darfst dich und dein Recht verteidigen, in der Quintessenz kam aber heraus - warscheinlich nicht mit der Schußwaffe.

Also Bumerang üben.


CdB
 
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1 Jan 2010
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Wann darfst Du schießen außer auf der Jagd? In Notwehr. War das so ein Fall? Durchaus denkbar, aber nur weil jemand filmt wäre es keine Notwehr. Nur aus Ärger zu schießen wäre keine gute Idee. Im Zweifel ist die Szene dann noch als Datei beim Fliegenden und Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit steht infrage.
Beim nächsten Mal würde ich einen wegschicken, während der filmt und nach diesem suchen lassen. Der kann ja nicht kilometerweit entfernt sein.
 
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5 Aug 2013
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Du hast die Flinte zur Jagdausübung. Drohnen sind kein Wild nach §2 BJG.
Als nächstes bleibt zu eruieren welches Rechtsgut höherwetig zu beurteilen ist: eure Privatsphäre auf dem umfriedeten Grundstück oder der Wert der Drohne. Zudem wurde durch den Überflug und die Filmung kein höherwertiges Rechtsgut als eure Privatsphäre auf eurer Seite verletzt.
Fraglich ob da der Gebrauch einer Schußwaffe, die immer letztes Mittel zur Abwehr eines Angriffes (auf ein Rechtsgut) sein sollte, gerechtfertigt gewesen wäre. Hätte die Drohne geschossen, Sprengkörper abgeworfen oder eine biolg./chem. Substanz verspritzt, bei der anzunehmen wäre, daß massive gesundheitl. Schäden zu erwarten seinen, wäre der Einsatz der Flinte zur unmittelbaren Gefahrenabwehr wohl gerechtfertigt gewesen.
Wenn dich einer unerlaubt mit der Digicam filmt, würdest du ihm die Kamera aus der Hand schießen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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25 Dez 2018
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Hätte ich dürfen???

Natürlich nicht.
Aber wenn Du mit den Hunden übst schießt ja eh in die Luft. :cool:
Wer rechnet denn als arglose Jägerin (hilflos und ohne Ahnung von Technik) damit, dass da in der Luft was ist, wenn man zur Hundeausbildung mit der Schrotpatrone.. :unsure::sneaky::cool:

Mach ne Anzeige wenns Dich gestört hat. Oder mach keine und schau nicht nach oben wenns bei der Hundeausbildung knallt.
Rein interessehalber: Würden sie Dir die Drohne apportieren? :sneaky:
 
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30 Jul 2019
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Die Privatsphäre von 15 Leuten ist kein höherwertiges Rechtsgut als eine Drohne? Na gut Nacht, wenn das die Rechtsauffassung sein soll. Deswegen haben wir vermutlich auch die DSGVO, oder wie?
"Einen losschicken und den Pilot suchen."
Mal mindestens 4 losschicken, sonst findest den nicht.
Und was macht man, wenn man ihn, oder vermutlich sie, weil mehrere, gefunden hat?
Die drohen einem Schläge an, ihrer habhaft werden geht sowieso allein nicht. Am Ende faseln der oder die noch was von Bedrohung und dann stehst ganz saudumm da.
 
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8 Sep 2016
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Wie hoch war die?

Wenn das Gelände doch hoch zugewachsen ist, dann solltest du mal mit einer vernünftigen Zwille üben.

Damit kann man wunderbar, wenn man sich unter einen gut bewachsenen Baum ......
 
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8 Sep 2016
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Mit ein bisschen Übung klappt das damit hervorragend!
Lautlos, klein, unauffällig und schon das Training macht richtig Spaß.

So ne Drohne steht ja schon mal in der Luft,.......
 
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