Drohne über Privatgelände, eben grad

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Naja, Du hattest dafür wohl eher heut kein Glück beim Denken.
Es gibt ganz klare Rechtsgüter, die geschützt sind. Außer Leib und Leben.
Das wurde hier jetzt bereits x-fach verlinkt.
Es ist eine Güterabwägung. Und da dem Schützen aus dem Urteil keine andere Möglichkeit zur Verfügung stand den Angriff auf seine Rechtsgüter und die seiner Familie zu stoppen, war er eben im Recht.
Das hat der Richter nicht gewürfelt.
Und der Drohnist offenbar auch, vermutlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt, akzeptiert.
Also l8s. Woher kommst du ? Ich kauf eine billige Drohnen, lasse sie über dir fliegen und du schießt sie mit der Schrotflinte ab. Da du ja sicher bist , das du alles richtig gemacht hast, kann dir ja vor Gericht nix passieren .
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Das spielt überhaupt keine Rolle. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz war der Einsatz des Luftgewehres. Und auch der Einsatz einer Flinte wäre ein Verstoß.

Nur für beides gibt es Rechtfertigungsgründe. Bei dem LG ist es bereits gerichtlich festgestellt.

Deine Meinung mit "dem richtigen Richter" teile ich - leider.

Na los, wie weit wohnst du weg ?
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Nö, aber mit dem Spaziergänger kann man sprechen. Mit dem Drohnenpiloten nicht. Der hat immerhin auf die nonverbale Kommunikation (Zielen auf sein Fluggerät) reagiert.

aber wenn der viel schneller rennt als Bromisch? Dann darf sie aber...:LOL:
 
Registriert
15 Jan 2010
Beiträge
4.803
Seh ich differenzierter. Wäre der auf das Zielen hin nicht abgedüst, und auf einen Warnschuß hin auch nicht, dann hätte er sich, denk ich, die Folgen eines gezielten Schusses selbst zuzuschreiben.
.., was wenn der Warnschuß versehentlich getroffen hätte :unsure:
Wollt auch was beitragen zum 12 seitigen Komödiantenstadl, es wird immer peinlicher hier :rolleyes:
 
Registriert
30 Jul 2019
Beiträge
3.395
Sicher, wusste ich.

Aber Dir sind die Konsequenzen ganz offensichtlich unklar. Wenn zur Hundeausbildung geschossen werden darf, darf das nicht auf Drohnen über dem Gewässer erfolgen. Im Fall des Falles dürfte das Auffinden von Schrotkugeln in der Drohne das Ende Deines Jagdscheins sein.

Was in der Drohnenflugverordnung steht, ist für Dich, als Schützen, völlig irrelevant. Du hast definitiv NICHT DAS RECHT andere zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen bzw. sie für dessen Nichteinhaltung zu bestrafen. Du darfst Anzeige erstatten, das war‘s auch schon. Du bist nicht Polizei, Justiz oder Gesetzgeber.

Gruß,

Mbogo
Du verstehst ganz offenbar das Problem nicht.
 
Registriert
30 Jul 2011
Beiträge
2.407
Vor einigen Jahren, als das Ganze anfing, hörte ich im Dorf dass viele eine Drohne gesehen hätten, die aussah als wolle man damit die Bauernhöfe ausspionieren. Mein Freizeithaus / Jagdhütte ist 2 km vom Dorf im Wald.
Eines Tage schwebte die Drohne über mir als ich auf dem Hof war. Ich lief rein, holte meine Flinte und holte das Ding vom Himmel. Die Reste inklusive Kamera hab ich noch in einem Karton. Komischerweise hat nie jemand danach gefragt, auch im Dorf nicht. So ganz in Ordung war die Aktion also scheinbar wirklich nicht. Zu dieser Zeit gab es auch viele Einbrüche in der Gegend. Die Rechtslage hat mich nicht interessert dabei. Hat sich auch in Schweden abgespielt, wie das mit DE zu vergleichen wäre, weiss ich nicht.
 
Registriert
3 Mrz 2014
Beiträge
3.481
Das Notwehrmittel Schrotflinte ist durchaus geeignet den Angriff auf das Hausrecht und das recht am eigenen Bild zu verteidigen.
Wenn also einer unerlaubt bei mir am Pool steht und meine Frau fotografiert, darf ich ihn dann erschießen oder nur seine Kamera zerschießen?
 
Registriert
17 Feb 2015
Beiträge
3.340
Wenn also einer unerlaubt bei mir am Pool steht und meine Frau fotografiert, darf ich ihn dann erschießen oder nur seine Kamera zerschießen?
Durch die Kameralinse darfst du ihn natürlich per Schuss aufs Haupt erlegen. Bitte Schonzeiten, Elternschutz und Mindestkaliber beachten. Falls ihr eine Hegegemeinschaft habt muss natürlich noch auf der Abschussliste was frei sein für dich.

Aus Kostengründen und wegen Lärmschutz darf auf Warnschüsse verzichtet werden!
 
Registriert
10 Aug 2017
Beiträge
699
Wann darfst Du schießen außer auf der Jagd? In Notwehr. War das so ein Fall? Durchaus denkbar, aber nur weil jemand filmt wäre es keine Notwehr. Nur aus Ärger zu schießen wäre keine gute Idee. Im Zweifel ist die Szene dann noch als Datei beim Fliegenden und Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit steht infrage.
Beim nächsten Mal würde ich einen wegschicken, während der filmt und nach diesem suchen lassen. Der kann ja nicht kilometerweit entfernt sein.
Mit aktuellen Drohnen kannst du bis zu 4km entfernt sein. In Deutschland ist aber nur der Flug auf Sichtweite gestattet.
 
Registriert
5 Mai 2015
Beiträge
1.517
Wurden ein Störsender schon genannt? Die Dinger (Drohnen) funktionieren meist entweder über WLAN (Kleine Reichweite) oder UMTS (Mobilfunk).

Kleine leistungsfähige Störsender kosten nicht die Welt, und der Nachweis deines Eingriffs dürfe deutlich schwieriger sein ans beim Abschuss. Entweder lassen sie sich nicht mehr steuern oder fallen gleich runter.

Einfach mal nach „Drone Jammer“ oder „4g Jammer„ suchen - kosten weniger als eine Stunde Rechtsanwalt 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
623
Besucher gesamt
768
Oben