Sicher, wusste ich.
Aber Dir sind die Konsequenzen ganz offensichtlich unklar. Wenn zur Hundeausbildung geschossen werden darf, darf das nicht auf Drohnen über dem Gewässer erfolgen. Im Fall des Falles dürfte das Auffinden von Schrotkugeln in der Drohne das Ende Deines Jagdscheins sein.
Was in der Drohnenflugverordnung steht, ist für Dich, als Schützen, völlig irrelevant. Du hast definitiv NICHT DAS RECHT andere zur Einhaltung des Gesetzes zu zwingen bzw. sie für dessen Nichteinhaltung zu bestrafen. Du darfst Anzeige erstatten, das war‘s auch schon. Du bist nicht Polizei, Justiz oder Gesetzgeber.
Gruß,
Mbogo