Drückjagd in Deutschland

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von the dogfather:
Dies scheint mir ein allemal verantwortungsvolleres Herangehen zu sein als das schnoddrige „Wird das Kalb schon tot sein, eingeschlieft oder auf einen Baum geklettert ist es ja wohl nicht“ von Blaserle. Denn wenn das Kalb nicht eingeschlieft oder auf einen Baum geklettert oder totgeschossen ist läuft es wahrscheinlich springlebendig durch den Forst und sieht einer sehr, sehr unschönen Zukunft entgegen! Tierelend pur. <HR></BLOCKQUOTE>

Ob du ein einzelnes anwechselndes Alttier trotz Freigabe nicht erlegst ist mir egal.
Was mir nicht egal ist, ist, dass du mir (uns) ein unverantwortungsvolle Einstellung vorwirfst.
Bei unserer morgendlichen Ansage zur Freigabe heißt es eindeutig, dass einzeln anwechselnde Alttiere erlegt werden dürfen. Das heißt nicht, dass man dem Tier, sobald es den Kopf aus der Dickung steckt, selbigen wegbläst, sondern abwartet, ob ein Kalb hinterherzuckelt, was bei unseren Schützenständen gut möglich ist. Nach unseren Erfahrungen trennen sich Kalb und Tier nicht beim Einsatz von niedrigen, spurlauten Hunden, sondern das Kalb klebt dem Tier fast am Wedel (wir machen aber auch keine Jagden, bei denen 40 oder mehr Wachtel zur gleichen Zeit geschnallt werden). Je weiter die Saison fortgeschritten ist, um so mehr Kälber wurden bereits erlegt und um so mehr Alttiere ohne Kälber sind vorhanden.
Zudem haben wir einen erheblichen Überbestand an Rotwild. Will man diesen verringern, kommt man am Abschuss von Alttieren nicht vorbei. Diesen bei entsprechender Abschusshöhe allein auf der Ansitzjagd erledigen zu wollen, ist illusorisch.

Bei unserer ersten Jagd in der letzten Saison lagen 7 Alttiere aber auch 14 Kälber auf der Strecke, verwaiste Kälber wurden anschließend nicht beobachtet.

Sollte wirklich einmal der extrem seltene Fall eintreten und ein Kalb sein Tier verlieren, stünde es, da es keinen Anschluss an ein Rudel bekäme, verlassen im Wald herum und könnte relativ einfach vom Revierleiter/Jagdaufseher erlegt werden.

Es wird keiner gezwungen, einzelne Alttiere freizugeben oder zu schießen, die Freigabe und das Erlegen von einzelnen Alttieren aber pauschal als unverantwortungsvoll abzustempeln, halte ich für nicht gerechtfertigt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:


Ob du ein einzelnes anwechselndes Alttier trotz Freigabe nicht erlegst ist mir egal.
Was mir nicht egal ist, ist, dass du mir (uns) ein unverantwortungsvolle Einstellung vorwirfst.
<HR></BLOCKQUOTE>

Genau lesen. Schnoddrigkeit ja. Verantwortungslosigkeit nein.

Ich schrieb bewußt *verantwortungsvoller*, wobei ich ausnahmsweise sorgfältig über meine Wortwahl nachgedacht habe, weil ich das hier, anders als die diversen R93-threads, durchaus für ein sehr ernsthaftes Thema halte. Bei *verantwortungsvoller* bleibt nach unten eine Menge Luft, von völlig verantwortungslos bis einigermaßen verantwortungsvoll. In Abhängigkeit von der Situation ist tatsächlich diese Bandbreite an Einordnungen möglich.

Ich halte den Abschuss allein anwechselnder Alttiere aus einem einfachen Grunde für in der Regel einigermaßen Verantwortungsfrei: Es geht 100 mal gut, aber das eine Mal, in dem es schief geht (siehe Ickler: "aus Schaden klug geworden.."), rechtfertigt die vorangehendenen *Erfolge* eben nicht. In der Abwägung muss hier nämlich der Tierschutz vor echten oder vermeintlichen Reduktionsnotwendigkeiten oder Effizienzgesichtsaspekten die Oberhand behalten. Daher mein Gegenbeispiel mit dem irrtümlichen Bockabschuss. Den kann *man* sich im Zweifel schon mal erlauben, den Abschuss führender Alttiere halt nicht.

Ziemlich unredlich finde ich da übrigens die Argumentation, dass der zuständige Jagdaufseher nach einem mißglückten Alttierabschuss mal eben in den Wald geht um das Kalb auf die Ladefläche des Pick-ups zu laden. Werden die Kälber in RP am Strick geführt??

Vielleicht steht das Kalb mittlerweile beim Nachbarn? Der hat gerade keine Lust *nur* wg. eines Kalbes aus Düsseldorf anzureisen? Vielleicht stehen auch wichige Arbeiten im FoA an und das Kalb ist doch nicht so blitzartig zur Strecke zu bringen und man läßt es folglich bleiben? Das mit der schnellen Heilung des Unfalls durch späteren Abschuss des Kalbes ist also ein Märchen, das Du einem gutgläubigen Jungjäger aufbinden kannst..

ULE

[ 10. Oktober 2006: Beitrag editiert von: the dogfather ]
 
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Das käme praktisch einem kompletten Abschußverbot für Alttiere gleich. Und das ist im höchsten Maße verantwortungslos.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von the dogfather:
Ziemlich unredlich finde ich da übrigens die Argumentation, dass der zuständige Jagdaufseher nach einem mißglückten Alttierabschuss mal eben in den Wald geht um das Kalb auf die Ladefläche des Pick-ups zu laden. Werden die Kälber in RP am Strick geführt?? <HR></BLOCKQUOTE>

Ja, weil sie ansonsten nämlich gar nicht mehr vom Baum, auf dem sie bei der Drückjagd aufgebaumt waren, runterkommen. Deshalb werden sie mit einem Strick vom Baum heruntergezerrt.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von the dogfather:
Vielleicht steht das Kalb mittlerweile beim Nachbarn? Der hat gerade keine Lust *nur* wg. eines Kalbes aus Düsseldorf anzureisen?<HR></BLOCKQUOTE>

Bei uns hat jeder JÜB einen örtlichen Jagdaufseher, der fast jeden Tag im Revier ist. Und die dürfen nicht nur Maiströge auffüllen, sondern auch die Waffe benutzen. Eine Anreise des JÜB ist also nicht zwingend erforderlich, der wird in solchen oder ähnlichen Fällen vorher gar nicht gefragt (außer vor zwei Jahren bei dem dicken Ier im Kreis Daun, da durften nach Weisung des JÜB nur ausgesuchte Jäger versuchen, den Fangschuss anzutragen, was dem Hirsch sein Leiden nur unnötig verlängerte).

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von the dogfather:
Vielleicht stehen auch wichige Arbeiten im FoA an und das Kalb ist doch nicht so blitzartig zur Strecke zu bringen und man läßt es folglich bleiben? Das mit der schnellen Heilung des Unfalls durch späteren Abschuss des Kalbes ist also ein Märchen, das Du einem gutgläubigen Jungjäger aufbinden kannst..<HR></BLOCKQUOTE>

Du suchst krampfartig nach Gründen, warum ein verwaistes Kalb absichtlich nicht erlegt werden soll. Das hat ungefähr das gleiche Niveau wie die Behauptung von Teilen der hieigen Jägerschaft, die Landesregierung von RLP wollte Überpopulationen durch Verhungern dezimieren und hätte zu diesem Zweck das Fütterungsverbot erlassen.
 

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