G
Gelöschtes Mitglied 26188
Guest
Unglaublich
Man sollte die Hunde abrufen und die kranke Sau dem Astwerfer überlassen.
Meintest Du, den Astwerfer der kranken Sau?
Unglaublich
Man sollte die Hunde abrufen und die kranke Sau dem Astwerfer überlassen.
Nicht selber handgreiflich werden (wäre mehr als dumm) aber sollten die Äste groß genug gewesen sein, um potentiell bei mir Wirkung zu zeigen, getroffen zu Boden gehen (wie die vollkommen überbezahlten Fußballer mit scheinbar ebenfalls abgeschlossener Schauspielausbildung) und die volle Schmerzensgeldschiene über Anwalt fahren.
Gabs bei Deiner jagdlichen Ausbildung den § 17 Tierschutzgesetz noch nicht?Das schlimme wird sein, dass wie immer nichts passieren wird.
Der Hund ist lt Gesetz eine Sache, also wäre es wenn Sachbeschädigung. Wird nicht wirklich geahndet.
Vermutlich würde in diesem Fall der "Tierschützer" zu Inkontinenz neigenDer Type hatte ja echt Glück meine DD fremdeln ein wenig wenn sie am kranken Stück arbeiten.
Das währe ins Auge gegangen bei Männern mit Knüppel neigen sie zur Intoleranz.
Das mit der "Tier=Sache" gilt eigentlich nur für den Schadensersatz. Ansonsten gilt sehr wohl das Tierschutzgesetz.Der Hund ist lt Gesetz eine Sache, also wäre es wenn Sachbeschädigung. Wird nicht wirklich geahndet.
Nö, gar nicht.Die Welt wird immer verrückter,
Früher hätte sich das keiner getraut und wenn, hätte es ein paar auf'è Schnautze gegeben aber ordentlich. Zustände sind das mittlerweile, da werden Polizei-Beamte mit allen möglichen angegriffen (Sylvester) und müssen sich dann noch rechtfertigen wenn's ein Angreifer mal härter trifft da kann man nur noch mit'm Kopp schütteln
MfG.
Der Hundeführer hat besonnen und richtig reagiert.