Drückjagd: Tierschützer prügeln auf Jagdhunde ein

G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Nicht selber handgreiflich werden (wäre mehr als dumm) aber sollten die Äste groß genug gewesen sein, um potentiell bei mir Wirkung zu zeigen, getroffen zu Boden gehen (wie die vollkommen überbezahlten Fußballer mit scheinbar ebenfalls abgeschlossener Schauspielausbildung) und die volle Schmerzensgeldschiene über Anwalt fahren.

Das ist ganz ernst gemeint das intelligenteste was du tun kannst.
Speziell wenn noch gefilmt wird oder Kollegen in Sichtweite sind. Dann zum Psychologen du wachst nachts schweissgebadet auf & hast Angstzustände. Die Kosten dürfen dann auch die Herrschaften übernehmen.
DIE Strafanzeige & der Prozess hat sich dann für die andere Seite richtig gewaschen.
Wenn schon Ärger machen, dann Ärger der für die andere Seite richtig unangenehm wird.



Eines muss ich leider konstatieren:

Langsam muss man sich als Jäger effektiv überlegen bei jeder DJ mit Basecap & dort montierter GoPro zu erscheinen. Einfach zwecks Beweissicherung & Unschuldbeweissicherung wenn solche „Vorzeigemitbürger“ mal wieder ihre Agressionen ausleben wollen.
 
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Meinen Respekt für den HF, ich glaube es gibt nicht viele die so besonnen reagiert hätten und einer Konfrontation aus dem Weg gegangen wären.

Die Welt wird immer verrückter, Menschen die sich auf einer Dückjagd im Unterholz mit Jagdhunden um eine Sau prügeln, um diese zu Retten.
Ich kann mir kaum Vorstellen, dass sich die Sau ihrem Retter in einem von ihm erwarteten Umfang dafür erkenntlich gezeigt hätte.

Was stimmt nicht mit diesen Leuten? Es fallen Schüsse und deren Reaktion ist, dass sie im Wald nach verletzten Tieren suchen? Der Einsatz von Schusswaffen sollte doch eigentlich den normal denkenden Menschen dazu bewegen, möglichst viel Raum zwischen sich und den Ort des Geschehens zu bringen? Was kommt als nächstes? Beim nächsten Amoklauf im Einkaufzentrum versuchen Selfis mit dem Schützen zu machen?
 
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Der Type hatte ja echt Glück meine DD fremdeln ein wenig wenn sie am kranken Stück arbeiten.
Das währe ins Auge gegangen bei Männern mit Knüppel neigen sie zur Intoleranz.
Vermutlich würde in diesem Fall der "Tierschützer" zu Inkontinenz neigen ;)

Der Hund ist lt Gesetz eine Sache, also wäre es wenn Sachbeschädigung. Wird nicht wirklich geahndet.
Das mit der "Tier=Sache" gilt eigentlich nur für den Schadensersatz. Ansonsten gilt sehr wohl das Tierschutzgesetz.
 
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Die Welt wird immer verrückter,
Nö, gar nicht.
Es gab immer schon Leute die eine Glaubenswelt brauchten um mit dem eigenen Leben klar zu kommen.

Es ändert sich nur die Mode wie dieses Grundbedürfnis ausgelebt wird.
Da kannst durch die komplette Weltgeschichte reisen, immer das Gleiche, oft mit schrecklichen Folgen. Überall ohne Ergebnis, was auch nicht wichtig ist, die Leute wollen einfach einen vermeintlichen (Lebens-)Inhalt haben und aktiv sein. Und immer findet sich jemand der sich gern an die Spitze stellt.
 
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Früher hätte sich das keiner getraut und wenn, hätte es ein paar auf'è Schnautze gegeben:sneaky: aber ordentlich. Zustände sind das mittlerweile, da werden Polizei-Beamte mit allen möglichen angegriffen (Sylvester) und müssen sich dann noch rechtfertigen wenn's ein Angreifer mal härter triffto_O da kann man nur noch mit'm Kopp schütteln:sick:
MfG.

Forderst Du

jetzt die Rückkehr zur Selbstjustiz, wie sie von den beiden Tierschützern praktiziert wurde?

Mbogo
 
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Die "Tierschützer" begaben sich offensichtlich in ziemliche Gefahr: Laufen im Treiben rum (Warnweste?) und gehen dann mit nem Stöckchen zur kranken Sau. Zum Glück ist nichts passiert. Völlig durchgeknallt die Leute.
 
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Leider bin ich da sehr pessimistisch und glaube nicht daran, das etwas gegen die "Tierschützer" raus kommt...

Die haben doch nur einem armen Schwein gegen angreifende Hunde geholfen. Und die Äste haben die ja nach den wilden Hunden geworfen, damit diese vom Schwein ablassen. Den Hundeführer wollten sie natürlich nicht treffen.

So, oder so ähnlich wird am Nachgang argumentiert werden und schon war es das :poop:
 
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Das ist leider eher realistisch :rolleyes:
Passieren würde dann etwas hätte sich der Hundeführer zu einer Gegenaktion hinreißen lassen.
 
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@: Cristi@n:
Ich denke, dass kommt auch auf die art der Anzeige an: so ist neben dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz auch die Störung der Jagdausübung (Jagdstörung) anzuzeigen.
 

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