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Nicht schön sowas!
Ich bin gespannt, ob es zur Rückzahlung der Stargelder kommt.
Einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung des Reuegeldes hättet ihr, wenn ich den §353 BGB als juristischer Laie richtig deute.
Viel Erfolg dabei!
Das Ausbleiben der Meldungen ist wohl auch ein wenig den Kritiken des letzten Jahres geschuldet. Da kam das Event in Suhl mehrheitlich garnicht gut weg.
Ich war letztes Jahr nicht anwesend und wollte mich dieses Jahr selbst vor Ort von Ablauf und Wertigkeit der Veranstaltung überzeugen.
PS heute kam das Schreiben vom DSB mit der Begründung (zu wenig Meldungen) und dem Versprechen das Meldegeld zurück zu erstatten.