E-ID bei mehreren WBK

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Moin zusammen!

Hier https://jaegerschaft-uelzen.net/2020/08/das-nationale-waffenregister/ wird zum Thema NWR-IDs folgende Information gegeben: "Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte (WBK) noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. D.h. jede WBK erhält eine eigene Erwerbs-ID. "

Ist das so richtig? Nach meinem Verständnis erhalte ich als Jäger X neben meiner Personen -ID auch nur eine (!) E-ID für meine grüne WBK....auch wenn diese im Falle eines gut gefüllten Waffenschrankes aus mehreren grünen Lappen besteht.

Finde dazu auf der NWR-Seite auch keine präzise Antwort :unsure:
 
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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 WaffRG: "eine Waffenrechtliche-Entscheidung-Ordnungsnummer"
 
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Und die Frage bleibt ja noch im Raum: Welche ID an den Händler übermitteln, wenn alle vorhandenen WBK voll sind? Klarnamenmeldung darf er m.E. nur beim Jungjäger beim Erwerb der ersten Langwaffe machen
 

Wheelgunner_45ACP

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Jede WBK hat ihre eigene E-ID. Bei meinen, die zwischendurch beim SB waren, wurden hinten sowohl meine P-ID wie auch die jeweilige E-ID nachgetragen

Der Händler braucht erst mal bestenfalls deine P- ID zum Melden, geht aber auch im Notfall ohne, nicht nur bei JJ. In die WBK trägt der Händler nur bei Voreintrag, z.B. KW, ein. Eine über JS erworbene LW wird - zumindest hier in BY - vom SB in eine WBK eingetragen.
 
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Jede WBK hat ihre eigene E-ID. Bei meinen, die zwischendurch beim SB waren, wAntworturden hinten sowohl meine P-ID wie auch die jeweilige E-ID nachgetragen

Der Händler braucht erst mal bestenfalls deine P- ID zum Melden, geht aber auch im Notfall ohne, nicht nur bei JJ. In die WBK trägt der Händler nur bei Voreintrag, z.B. KW, ein. Eine über JS erworbene LW wird - zumindest hier in BY - vom SB in eine WBK eingetragen.

In die physische WBK darf kein Händler mehr was eintragen. Die Händler wollen aber Deine P-ID und E-ID wissen, wenn Du (z.B. über E-Gun) eine Waffe kaufst. Und wenn jede WBK individuell nummeriert wird, dann stellt sich eben die Frage, was man mitteilt, wenn die WBK voll ist.
 
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Erster richtog. Zweiter nicht.
Es gibt eine P-ID und jede Erlaubnis bekommt eine eigene E-ID. Es hat auch jede WBK eine eigene Nummer.
Dem Händler teilt man eine E-ID und eine P-ID mit. Damit wird geprüft, ob eine gültige Erlaubnis vorliegt. Das ist alles.
Kein Händler trägt mehr in eine WBK ein. Auch nicht bei Voreinträgen.
Das macht ausschließlich nur noch die Behörde. Der Händlereinzrag wurde gestrichen.

Grüße
 
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In die physische WBK darf kein Händler mehr was eintragen. Die Händler wollen aber Deine P-ID und E-ID wissen, wenn Du (z.B. über E-Gun) eine Waffe kaufst. Und wenn jede WBK individuell nummeriert wird, dann stellt sich eben die Frage, was man mitteilt, wenn die WBK voll ist.
Egal. Hauptsache du übermittelst irgendeine E-ID. Es geht nur darum zu prüfen, ob eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Das hat nicts mit eintragungen in eine WBK zu tun.
Sonderfälle sind Gelbe WBK. Da gibt man die entsprechende E-ID genau dieser WBK an.
Es wird ja die Erwerbserlaubnis auf Gelb geprüft (10 waffen).
Alles was Eintragungen betrifft, ist im Rahmen der Anzeigepflichten zu erledigen und hat nichts mit dem Erwerb zu tun.
 
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Egal. Hauptsache du übermittelst irgendeine E-ID. Es geht nur darum zu prüfen, ob eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Das hat nicts mit eintragungen in eine WBK zu tun.
Sonderfälle sind Gelbe WBK. Da gibt man die entsprechende E-ID genau dieser WBK an.
Es wird ja die Erwerbserlaubnis auf Gelb geprüft (10 waffen).
Alles was Eintragungen betrifft, ist im Rahmen der Anzeigepflichten zu erledigen und hat nichts mit dem Erwerb zu tun.

Bedeutet also für meinen praktischen Fall: Ich teile dem Händler die E-ID irgendeiner gültigen (vollen) grünen WBK mit. Im Rahmen der Anzeige an die Waffenbehörde kreuze ich dann an, dass ich eine (neue) WBK benötige. Dann kriege ich den nächsten grünen Lappen mit dieser Waffe als Nr. 1 drin und die hat dann eine abweichende neue E-ID. Korrekt?
 
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Egal. Hauptsache du übermittelst irgendeine E-ID. Es geht nur darum zu prüfen, ob eine gültige Erlaubnis vorliegt.

Ganz spitzfindig erlaube ich mir dann aber noch den Hinweis, dass beim Jäger dann die Mitteilung der E-ID eigentlich nicht nötig wäre, da ich ja auf Jagdschein erwerbe und nicht auf WBK
 

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