EGMR und Pachtvertrag

Registriert
5 Jan 2010
Beiträge
168
Der EGMR hat mit Urteil 26.06.2012 (Beschwerdenr. 9300/07) entschieden, dass ein Mitglied der Jagdgenossenschaft die Jagd auf seinem Grundstück nicht dulden muss. Hat sich schon jemand Gedanken gemacht, was dies für die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bedeutet und welche Auswirkungen es auf den Pachtvertrag hat?
 
Registriert
5 Aug 2010
Beiträge
377
Hallo!
Ich denke bis zur Neuverpachtung wird sich nichts ändern.
Der Jagdpächter hat seinen Vertrag mit der Jagdgenossenschaft über die Gesamtheit der Fläche. Wenn, dann müßte der jagdverbietende Grundeigentümer sich mit der Jagdgenossenschaft streiten.
Bei der irgendwann fälligen Neuverpachtung könnte es dann interressant werden..... :16:
Weidmannsheil!
 
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Nicht nur hier im Forum (Suchfunktion) haben sich schlaue Köpfe bisher Gedanken gemacht ohne eine Zukunftsvision oder gar Patentlösung präsentieren zu können.
 
Registriert
8 Jun 2012
Beiträge
220
Aber das ganze wird sicher spannend. Auch mal mit Blick auf die Wildschäden. Wer soll das denn zahlen wenn die Sauen nen Maisacker oder ne Wiese umpflügen, die nicht mehr bejagt werden darf?
 
Registriert
5 Aug 2010
Beiträge
377
Hallo!
Wenn der jagdverbietende Landbesitzer selbst wirtschaftet: kein Problem, hat er halt Pech. :12:
Wenn er sein Stückchen Acker an einen Landwirt oder einen ,,Energiewirt" verpachtet hat: wird jener dem Grundbesitzer schon erzählen das Jagd auf dem z.B. Maisacker nötig ist. Oder es findet sich kein landwirtschaftlicher Pächter bzw. die Pacht wird deutlich geringer ausgehandelt.
Da werden Rechtsanwälte und Gerichte noch genug zu tun kriegen.
Weidmannsheil!
 
A

anonym

Guest
Alex84 schrieb:
Aber das ganze wird sicher spannend. Auch mal mit Blick auf die Wildschäden. Wer soll das denn zahlen wenn die Sauen nen Maisacker oder ne Wiese umpflügen, die nicht mehr bejagt werden darf?

Niemand, das ist jetzt schon so geregelt. Entweder explizit, oder über die einschlägige Rechtsprechung dazu. Viel problematischer ist es, wenn die Grundstücke neben oder um solche Gebiete geschädigt werden. Dann wäre der "Gewissenhaber" oder Querulant, egal wie man ihn nennen mag, in der Haft mit drin. Zu welchem Teil, darüber muss sich der Gesetzgeber entweder Gedanken machen, jetzt, rechtzeitig, oder die Gerichte werden es wie üblich wieder mal für ihn tun müssen.
 
Registriert
8 Jun 2012
Beiträge
220
Und genau die Tatsache macht es gerade spannend. So werden sicher wieder einige von ihren Ansichten geheilt :evil:
Jedenfalls besteht theoretisch durchaus die Gefahr das einige Reviere nicht mehr verpachtbar sind, wenn zu viele Flächen rausgenommen werden.
Bleibt nur zu hoffen das die meisten vernünftig bleiben...
 
Registriert
5 Jan 2010
Beiträge
168
Gab seit dem EGMR-Rteil schon ein deutsches Gericht, dass diese neue Sicht der Dinge berücksichtigt hat?
Ich meine so etwas gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
82
Zurzeit aktive Gäste
681
Besucher gesamt
763
Oben