Der EGMR hat mit Urteil 26.06.2012 (Beschwerdenr. 9300/07) entschieden, dass ein Mitglied der Jagdgenossenschaft die Jagd auf seinem Grundstück nicht dulden muss. Hat sich schon jemand Gedanken gemacht, was dies für die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft bedeutet und welche Auswirkungen es auf den Pachtvertrag hat?