Egun - Bezahlung - Sicherheit

Maximtac

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Auf jeden Fall nicht über PayPal bezahlen, da hast Du für Waffen und Waffenteile keinen Käuferschutz.

es gibt so paar Tricks wie man ein Betrüger von ein ehrlichen privaten Anbieter (nicht nur bei Egun) unterscheiden kann:

1. Anzahl Positive Bewertungen
2. Seit wann ist er ein Mitglied / ob geprüfter Mitglied
3. Zahlungsmöglichkeiten (Paypal Zahlung bieten die mutmaßlichen Betrüger NIE an)
4. Kontakt Möglichkeiten
5. Abholung Möglich fragen

Es besteht aber immer die Gefahr das man defekte oder wenig brauchbare Ware bekommen kann, aber auch hier kann man diesen Gefahr minimisieren.
Wenn es sich um teuere Ware handelt z.B gebrauchter Zeiss oder Swarovski ZF, dann:

1. schreiben Sie erstmal den Verkäufer an und fragen Sie alle Details über den Zustand (somit Sie das erstmal schriftlich haben).
2. Fragen Sie nach ob eine Abholung / Beschauung / Probeschießen möglich wäre (erstmal verschweigen das Sie von weiten kommen), hier werden die meisten (die Ihnen Schrott verkaufen möchten) abspringen.
3. Wenn möglich auf Paypal Zahlung bestehen (man kann vieles Paypal sagen, aber Käuferschutz da schon Kunde-Freundlich)
4. Teuere Sendungen vor dem Postboten aufmachen (oder zusammen mit anderen Zeugen)

Übrigens, wenn der Kauf über Paypal schon stattgefunden hat (egal ob Sie Waffe erworben haben oder ein Waffen-Teil) Käuferschutz besteht automatisch. Das Stimmt das man Waffen und wesentliche Waffenteile über PayPal nicht verkaufen darf, aber dies ist die Kopfschmerzen von Verkäufer und in solchen Fall, PayPal eh auf eure Seite stehen, da der Verkäufer hat gegen deren AGB´s verstoßen und Sie als Käufer.

Ich entschuldige mich für meine Grammatik :giggle: (Deutsch ist nicht meine Muttersprache), aber ich hoffe ich könnte paar wertvolle Tipps vermitteln.

Beste Grüße, Georg
 
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Übrigens, wenn der Kauf über Paypal schon stattgefunden hat (egal ob Sie Waffe erworben haben oder ein Waffen-Teil) Käuferschutz besteht automatisch.

Das stimmt so nicht! Habe ich leider selbst erleben müssen. Käuferschutz wurde von PayPal mit Verweis auf die AGB (kein Schutz für Waffen und Waffenteile) abgelehnt.
 

Maximtac

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Übrigens, wenn der Kauf über Paypal schon stattgefunden hat (egal ob Sie Waffe erworben haben oder ein Waffen-Teil) Käuferschutz besteht automatisch.

Das stimmt so nicht! Habe ich leider selbst erleben müssen. Käuferschutz wurde von PayPal mit Verweis auf die AGB (kein Schutz für Waffen und Waffenteile) abgelehnt.

Hast du gekauft oder verkauft? War das eine Waffe bzw. Wesentliches Waffenteil nach WaffG?

Bei ein Handelskollegen von uns war der Fall anders wo es nach hinten gegangen ist:

hat ein Wesentlichen Waffen Teil über PP verkauft, diese war unterwegs länger als die sein müsste (Paket ist bei UPS länger als 2 Wochen hängen geblieben). Kunde hat ein Fall bei PP geöffnet, nach der Überprüfung hat PP den Händler Verwarnung gegeben und Kunden das Geld sofort gut geschrieben, mit Begründung das der Händler gegen deren AGB verstoßen hat.
Danach ist das Teil doch angekommen und Kunde hat es per Überweisung gezahlt.

Als Käufer kann man gar nicht gegen PP AGB verstoßen, da der "Vertrag" besteht immer mit Verkäufer (auch wenn er Privat verkauft).

VG Georg
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Als Käufer kann man gar nicht gegen PP AGB verstoßen, da der "Vertrag" besteht immer mit Verkäufer (auch wenn er Privat verkauft).

Entscheidend ist die Käuferschutzrichtlinie.

Und die Schließt den Käuferschutz bei Waffen und Waffenteilen generell aus.

Zitat PayPal:

Ausnahmen zum Käuferschutz bestehen:

  • gemäß der PayPal-Nutzungsrichtlinie verbotene Waren und Dienstleistungen,
 
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Hast du gekauft oder verkauft? War das eine Waffe bzw. Wesentliches Waffenteil nach WaffG?

Bei ein Handelskollegen von uns war der Fall anders wo es nach hinten gegangen ist:

hat ein Wesentlichen Waffen Teil über PP verkauft, diese war unterwegs länger als die sein müsste (Paket ist bei UPS länger als 2 Wochen hängen geblieben). Kunde hat ein Fall bei PP geöffnet, nach der Überprüfung hat PP den Händler Verwarnung gegeben und Kunden das Geld sofort gut geschrieben, mit Begründung das der Händler gegen deren AGB verstoßen hat.
Danach ist das Teil doch angekommen und Kunde hat es per Überweisung gezahlt.

Als Käufer kann man gar nicht gegen PP AGB verstoßen, da der "Vertrag" besteht immer mit Verkäufer (auch wenn er Privat verkauft).

VG Georg
ich habe gekauft und es wurde ein falsches Magazin zu der Waffe geliefert. Keine Reaktion vom Verkäufer und Käuferschutz aus vorgenannten Gründen abgelehnt. Selbst Schuld denke ich im Nachhinein...
 

Maximtac

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Entscheidend ist die Käuferschutzrichtlinie.

Und die Schließt den Käuferschutz bei Waffen und Waffenteilen generell aus.

Zitat PayPal:

Ausnahmen zum Käuferschutz bestehen:

  • gemäß der PayPal-Nutzungsrichtlinie verbotene Waren und Dienstleistungen,

Du hast wohl Recht! Hab es gerade auch ins Details angeschaut, bei dem oben beschrieben Fall war das ein Gewerblicher Verkäufer, wo PP den Fall zu Gunsten des Kunde entschieden wurde (trotz der Verstoß). Da hat wohl PP-Mitarbeiter nicht ins Detail gegangen bezüglich der Inhalt der Sendung.
 
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Aktuell werden gerade bei Auctronia wieder hochwertigste Optiken von neuangemeldeten Bietern ohne Bewertung und Wohnsitz billigst angeboten.

Die Fotos stehen frei im Netz, einfach geklaut. Meldung an Auctronia bringt nix.

Wollte schon immer mal ein Zeiss mit Bildstabilisierung für 590 E haben.
 
M

MeierHans

Guest
Aktuell werden gerade bei Auctronia wieder hochwertigste Optiken von neuangemeldeten Bietern ohne Bewertung und Wohnsitz billigst angeboten.

Die Fotos stehen frei im Netz, einfach geklaut. Meldung an Auctronia bringt nix.

Wollte schon immer mal ein Zeiss mit Bildstabilisierung für 590 E haben.

Die 590,00 € darst Du gern mir überweisen.
Im Gegenzug bekommst Du von mir dann auch kein Zeiss mit Bildstabilisierung.
Nicht mal eines ohne Bildstabilisierung.
Nicht mal eines nicht von Zeiss.

Soll ich Dir per PN meine Kontoverbindung schicken?
 
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MeierHans

Guest
Nun gut, jeder wie er mag.
Aber ist das günstiger?
Auf jeden Fall weniger schmerzhaft, als sich über seine eigene Dummheit zu ärgern.

Also: Überleg es Dir! ;)
 
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Übrigens, wenn der Kauf über Paypal schon stattgefunden hat (egal ob Sie Waffe erworben haben oder ein Waffen-Teil) Käuferschutz besteht automatisch. Das Stimmt das man Waffen und wesentliche Waffenteile über PayPal nicht verkaufen darf, aber dies ist die Kopfschmerzen von Verkäufer und in solchen Fall, PayPal eh auf eure Seite stehen, da der Verkäufer hat gegen deren AGB´s verstoßen und Sie als Käufer
Davor kann ich nur warnen. PayPal wird es wegen des AGB Verstosses nahezu alles verunmöglichen.
Wer Guthaben auf dem Konto hat, kommt da dann auch nicht mehr dran. Das wird gern erstmal gesperrt und dann dauert es mehrere Wochen bis man wieder an sein Geld kommt.
PayPal gilt es weitestgehend zu meiden. Bei Waffe zu 100%.
Es gibt mittlerweile soviel andere Methoden, dass man PP einfahc nicht mehr braucht.
 
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Zwischen zwei Privatpersonen mit funktionierenden Käuferschutz. Erzähl Mal wer/was das sein soll.
 
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