Egun: Verkäufer möchte Waffe nicht liefern

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Moin!
Folgende Sachlage: Ich ersteigerte bei Egon einen Blaser R93 mit Zeiss-Glas zu einem eigentlich sehr guten Preis. Die Auktion wurde von einem Händler eingestellt, welcher die Waffe laut Beschreibung im Kundenauftrag anbietet. Jedenfalls bekam ich den Zuschlag und freute mich über das vermeintliche Schnäppchen und wollte gleich heute Vormittag den fälligen Betrag überweisen.
Dann bekam ich eine Email des Händlers, welcher die Auktion,wie schon gesagt, im Kundenauftrag eingestellt hat. In dieser steht sinngemäß:
"Entschuldigung , der Besitzer hat die Waffe wieder abgeholt und möchte sie auch nicht mehr hergeben. Leider konnte ich die Auktion wegen dem Zusatz Preisvorschlag nicht löschen. Tut mir schrecklich leid, aber da kann man nichts machen"
Ich sehe das allerdings etwas anders, bin allerdings kein Anwalt. Das dort jedoch ein Vertrag zustande gekommen ist weiß ich sehr wohl. Wie könnte/sollte man dort am sinnvollsten weiter vorgehen?


Grüße
Ferkeskopp


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A

anonym

Guest
vergiss es, oder hetze einen RA drauf, müßte aber ein Freund sein, der das Umsonst macht. Es lohnt sonst den Ärger nicht. Hab ich durch.
dorn
 
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Hallo Ferkeskopp,

sehe ich genauso wie dorn.
Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei.
Und vorallem kann Recht bekommen bedeuten, dass Du erstmal Geld investieren musst.
Ich würde den Verkäufer bei E-gun als "unzuverlässlich" melden/anschwärzen.
Vielleicht können die dortigen Admins den Verkäufer (auch wenn er nur im Auftrag gehandelt hat) dazu bewegen die Waffe zu verkaufen.
Ansonsten würde ich es unter "Schei§§e gelaufen" abheften und mir nach einer guten Waffe z.B. Sauer 202 umsehen.
;-)
Auf keinen Fall noch zusätzlich Geld in die Hand nehmen z.B. in Form eines Anwaltes.
Lohnt sich nicht.
 
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Hat mich auch viele Nerven gekostet, und die 150 Euro Selbstbeteiligung bei der HUK.

Waffe bei Egun erstanden bei Händler A, dann kam mail, Eigentümer B hatte Händler A beauftragt die Waffe zu einem Festpreis zu verkaufen, als der die Auktion gesehen hat Startpreis ein Euro, wollte der
Eigentümer B nicht mehr.

Komisch war, das die Mail erst nach Auktionsende gekommen ist. Händler A hätte ja schon vorher einen
Zusatztext in Egun einstellen.

Also zum Anwalt, dann viel Geschreibe und nach 5 Monaten wurde festgestellt, das noch nicht einmal
die 150 Euro SB vom Händler zurück bekommen habe. (Vermittler nicht Verkäufer oder in die Richtung)

Was dann aber noch der Hammer war, die Waffe wurde ohne ZF vom gleichen Händler zu meinem
ersteigerten Preis als Sofortkaufpreis eingestellt, auch wieder ohne Zusatz von im Auftrag. (War so ein SONDERKALIBER :)).

Laut dem Händer über den Anwalt erfahren wäre nicht die gleiche Waffe :lol:. Egun negative Bewertung,
war dann für 3-4 Tage gesperrt, verkauft aber trotz 20 Negativen Bewertungen munter weiter.

Ergo EGUN kann dir auch nicht weiterhelfen.
 
A

anonym

Guest
vergiss es, oder hetze einen RA drauf, ...

Der Staatsanwalt macht's umsonst. Das "schlimmste" was passieren kann ist daß das Verfahren nach 6 Wochen eingestellt wird.

Ich würd's also versuchen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht.
 
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Der Staatsanwalt macht's umsonst. Das "schlimmste" was passieren kann ist daß das Verfahren nach 6 Wochen eingestellt wird.

Ich würd's also versuchen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht.



Moin,

das ist ziemlicher Quatsch. Einen zivilrechtlichen (Herausgabe-) Anspruch kannst Du nicht mittels Staatsanwalt durchsetzen (lassen). Ein Staatsanwalt kümmert sich um Dinge des StGB. Was soll hier diesbezüglich vorliegen?

Wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde (?), gibt es zivilrechtliche Ansprüche. Statt hier im Forum danach zu fragen, solltest Du einen Rechtsanwalt konsultieren. Er wird Dir Möglichkeiten und Chancen im Einzelfall darlegen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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29 Dez 2006
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7.522
Wegen einer R93 würde ich keinen Km fahren und schon gar nicht einen Anwalt einschalten! ;-)
Die erste Handlung vom Anwalt ist: - Eine Rechnung schreiben !

Suche lieber nach einer Heym, oder Tikka!
 
A

anonym

Guest
Ich würde ihn wegen vorsetzlichem Betrug anzeigen. Der Händler hat 'ne Waffenhandelslizenz zu verlieren, der Anzeigenerstatter dagegen nichts.
Vielleicht ist er auch Mitglied in diesem Verband https://www.vdb-waffen.de !?

Schlechte Presse ist auch immer schlecht für's Geschäft.
 
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27 Apr 2011
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Moin,

das ist ziemlicher Quatsch. Einen zivilrechtlichen (Herausgabe-) Anspruch kannst Du nicht mittels Staatsanwalt durchsetzen (lassen). Ein Staatsanwalt kümmert sich um Dinge des StGB. Was soll hier diesbezüglich vorliegen?

Wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde (?), gibt es zivilrechtliche Ansprüche. Statt hier im Forum danach zu fragen, solltest Du einen Rechtsanwalt konsultieren. Er wird Dir Möglichkeiten und Chancen im Einzelfall darlegen.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Mir ging es erstmal lediglich um einen "Erfahrungsaustausch", ob es überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen. Wenn der Händler meint er müsste so sein Geschäft führen soll er das machen, das wird sich in seiner Bewertung bemerkbar machen. Anwälte müssen zwar auch leben, aber ungern von meinem Geld.

Einige Foristen haben hier ja ihre Erfahrung in solchen Fällen schon zum besten gegeben und diese waren anscheinend nicht von Erfolg gekrönt waren.
Ich werde ihm wohl noch ein paar böse Mails schreiben und versuchen mein Recht zu bekommen, sollte er sich quer stellen mache ich einen Haken dran und fertig.
Egun ist jedenfalls informiert.
Bis dahin vielen Dank für eure Ratschläge.

Grüße
Ferkeskopp
 

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