- Registriert
- 27 Apr 2011
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Moin!
Folgende Sachlage: Ich ersteigerte bei Egon einen Blaser R93 mit Zeiss-Glas zu einem eigentlich sehr guten Preis. Die Auktion wurde von einem Händler eingestellt, welcher die Waffe laut Beschreibung im Kundenauftrag anbietet. Jedenfalls bekam ich den Zuschlag und freute mich über das vermeintliche Schnäppchen und wollte gleich heute Vormittag den fälligen Betrag überweisen.
Dann bekam ich eine Email des Händlers, welcher die Auktion,wie schon gesagt, im Kundenauftrag eingestellt hat. In dieser steht sinngemäß:
"Entschuldigung , der Besitzer hat die Waffe wieder abgeholt und möchte sie auch nicht mehr hergeben. Leider konnte ich die Auktion wegen dem Zusatz Preisvorschlag nicht löschen. Tut mir schrecklich leid, aber da kann man nichts machen"
Ich sehe das allerdings etwas anders, bin allerdings kein Anwalt. Das dort jedoch ein Vertrag zustande gekommen ist weiß ich sehr wohl. Wie könnte/sollte man dort am sinnvollsten weiter vorgehen?
Grüße
Ferkeskopp
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Folgende Sachlage: Ich ersteigerte bei Egon einen Blaser R93 mit Zeiss-Glas zu einem eigentlich sehr guten Preis. Die Auktion wurde von einem Händler eingestellt, welcher die Waffe laut Beschreibung im Kundenauftrag anbietet. Jedenfalls bekam ich den Zuschlag und freute mich über das vermeintliche Schnäppchen und wollte gleich heute Vormittag den fälligen Betrag überweisen.
Dann bekam ich eine Email des Händlers, welcher die Auktion,wie schon gesagt, im Kundenauftrag eingestellt hat. In dieser steht sinngemäß:
"Entschuldigung , der Besitzer hat die Waffe wieder abgeholt und möchte sie auch nicht mehr hergeben. Leider konnte ich die Auktion wegen dem Zusatz Preisvorschlag nicht löschen. Tut mir schrecklich leid, aber da kann man nichts machen"
Ich sehe das allerdings etwas anders, bin allerdings kein Anwalt. Das dort jedoch ein Vertrag zustande gekommen ist weiß ich sehr wohl. Wie könnte/sollte man dort am sinnvollsten weiter vorgehen?
Grüße
Ferkeskopp
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