Eigenjagd unterschreitet eventuell 75 ha

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Hallo zusammen

1. An unserem gemeinschaftlichen Jagdbezirk grenzt eine Eigenjagd an. Wir haben der verdacht, daß der Besitzer eigentlich gar keine zusammenhängenden 75 ha mehr hat. Zum einen wurden Flächen verkauft und auch bebaut
Wie können wir das herausbekommen? Was muss man machen?

2. Wenn die Eigenjagd nicht bestünde, würde sie uns zugeschlagen werden. Wann wäre dies der Fall erst nach Ablauf der Pachtperiode oder könnte man z.B. den Vertrag für ungültig erklären, da er ja unter falschen Bedingungen erstellt wurde.
 
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In laufende Pachtverhältnisse kann ohne Einverständnis der Vertragsparteien nicht eingegriffen werden.
 
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..stell einen Antrag an die zuständige UJB auf Feststellung
der Flächengemeinschaft des Eigenjagdbesitzers..der Eigenjagdbesitzer muss
dann den "zusammenhängenden" Flächennachweis durch Grundbuchauszüge und Lageplan beweisen :idea:
 
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Jochen schrieb:
Hallo zusammen

1. An unserem gemeinschaftlichen Jagdbezirk grenzt eine Eigenjagd an. Wir haben der verdacht, daß der Besitzer eigentlich gar keine zusammenhängenden 75 ha mehr hat. Zum einen wurden Flächen verkauft und auch bebaut
Wie können wir das herausbekommen? Was muss man machen?

2. Wenn die Eigenjagd nicht bestünde, würde sie uns zugeschlagen werden. Wann wäre dies der Fall erst nach Ablauf der Pachtperiode oder könnte man z.B. den Vertrag für ungültig erklären, da er ja unter falschen Bedingungen erstellt wurde.

Und wenn sie nicht 75 ha wäre, das kann Dir doch wurst sein es sei denn Du möchtest die Fläche unbedingt haben.

Dann bekommst du noch einen lebenslangen Feind dazu, der in der Jagdgenossenschaft mit nicht unbeträchtlicher Fläche drinsteckt und der dir auf seinen Flächen "sehr entgegenkommen wird".
 
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..in der Tat, die jagdlichen Folgeerscheinungen wäre u.U. nicht so gut....aber ein Eigenjagdbezirk entsteht kraft Gesetzes wenn er die Mindestfläche hat und geht auch kraft Gesetzes wieder unter,wenn die Mindestfläche nicht mehr da ist.
 
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"Ihr liebe Leut". Enweder er hat die 75 ha. oder nicht. Wenn er sie nicht hat würde ich nicht "den Schw... einziehen". Immer die Bedenken "oh ein Freund fürs Leben". Alter Grundsatz Verträge und Gesetze sind einzuhalten. Basta. Gerade bei der Jagdpacht habe ich die Leute kennergelernt. Geht es um 5,- Euro Wildschaden wird alles vergessen und die weitere Zusammenarbeit ist "sch....egal". Ich würde es durchziehen. Gerade bei uns gibt es mehr Reviere als Pächter. Die gelben Kennzeichen sind gang und gäbe. Sollen die sich um eine weitere gute Zusammenarbeit bemühen und immer nur zurückstecken, machen die aber auch nicht.
 
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Bei uns hat jemand auch keine richtige Eigenjagd.
In seinem Bereich sind ein paar "Inseln" unseres Jagdbogens (wie das auch immer kam) und ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil eines anderen Jagdbogens.
Unsere Inseln wurden daher nach Absprache vor Ort mit der UJB, dem Kreisjagdberater und der Jagdgenossenschaft "annektiert" (ohne Gegenleistung). Waren aber auch keine all zu großen Flächen.
Bei den Flächen des anderen Jagdbogens wollten sie das gleiche machen. Grund: EIn Fluss trennt die den eigentlichen Jagdbogen von den Enklaven auf der anderen Flusseite, sind aber zusammenhängend durch den Fluss (Flussverlauf war früher anders). Um auf die Grundstücke zu kommen müssten die Jäger entweder über den Fluss oder durch unser oder das Revier des "Eigenjagdbesitzer". Daher hat man fröhlich diese dem Eigenjagdbesitzer jagdlich zugesprochen (so zumindest meines Wissens nach).
Wie jetzt genau das Ganze geregelt ist kann ich leider nicht sagen. ich glaube, dass das stillschweigend geduldet wird.
Allerdings wäre es interessant, ob die UJB das überhaupt einfach so machen kann. Der Eigenjagdbesitzer ist kein besonderer Shympathie-Träger bei uns und mich würde es nicht wundern, wenn es da irgendwann noch mal Krach gibt.
 
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@Jfgpm

Hat schon seine Richtigkeit: Das Stichwort heißt "Abrundung" und das ist im BJG geregelt. In einem Eigenjagdbezirk eingeschlossene Fremdparzellen werden diesem zugelschlagen, dies ist auch so im Gesetz geregelt.
 
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Grüß Dich Patrick,

das mag bei unseren Flächen wohl so gelten.
Aber bei denen des anderen Jagdbogens ist das eine durchgehende Fläche, also keine Enklave. Nur eben, dass man nicht zu Fuß vom einen Teil der Fläche die andere betreten kann, weil der Fluss dazwischen ist, dieser aber auch zum Jagdbogen gehört.

Wie sieht das da aus ?
 
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Jfgpm schrieb:
Grüß Dich Patrick,

das mag bei unseren Flächen wohl so gelten.
Aber bei denen des anderen Jagdbogens ist das eine durchgehende Fläche, also keine Enklave. Nur eben, dass man nicht zu Fuß vom einen Teil der Fläche die andere betreten kann, weil der Fluss dazwischen ist, dieser aber auch zum Jagdbogen gehört.

Wie sieht das da aus ?

Fällt auch unter Abrundung und kann auf Antrag einem anderen Jagdbezirk zugeschlagen werden.
 
A

anonym

Guest
Ich würde mich recht herzlich bedanken wenn ich der liebe Nachbar wäre. :roll:
Immer schön den Finger drauf legen wenn es sein könnte dass...
Auf gute Nachbarschaft! :twisted:
 
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PatrickM schrieb:
Jfgpm schrieb:
Grüß Dich Patrick,

das mag bei unseren Flächen wohl so gelten.
Aber bei denen des anderen Jagdbogens ist das eine durchgehende Fläche, also keine Enklave. Nur eben, dass man nicht zu Fuß vom einen Teil der Fläche die andere betreten kann, weil der Fluss dazwischen ist, dieser aber auch zum Jagdbogen gehört.

Wie sieht das da aus ?

Fällt auch unter Abrundung und kann auf Antrag einem anderen Jagdbezirk zugeschlagen werden.

Alles klar. Vielen Dank. Werde mir das Gesetz rausssuchen. Wobei ich das in besagtem Fall schon bedenklich finde. Insgesamt wurden fast 20 % so annektiert.
:shock:
 
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PatrickM schrieb:
Jfgpm schrieb:
Grüß Dich Patrick,

das mag bei unseren Flächen wohl so gelten.
Aber bei denen des anderen Jagdbogens ist das eine durchgehende Fläche, also keine Enklave. Nur eben, dass man nicht zu Fuß vom einen Teil der Fläche die andere betreten kann, weil der Fluss dazwischen ist, dieser aber auch zum Jagdbogen gehört.

Wie sieht das da aus ?

Fällt auch unter Abrundung und kann auf Antrag einem anderen Jagdbezirk zugeschlagen werden.

Das zweite ist Abrundung, das erste ist Angliederung.
 
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A.M.A.D.E.U.S schrieb:
PatrickM schrieb:
Jfgpm schrieb:
Grüß Dich Patrick,

das mag bei unseren Flächen wohl so gelten.
Aber bei denen des anderen Jagdbogens ist das eine durchgehende Fläche, also keine Enklave. Nur eben, dass man nicht zu Fuß vom einen Teil der Fläche die andere betreten kann, weil der Fluss dazwischen ist, dieser aber auch zum Jagdbogen gehört.

Wie sieht das da aus ?

Fällt auch unter Abrundung und kann auf Antrag einem anderen Jagdbezirk zugeschlagen werden.

Das zweite ist Abrundung, das erste ist Angliederung.

Danke. Hab es jetzt gefunden.
 

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