Hallo zusammen,
nehmen wir an, jemand hat einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein bei den Bayr. Staatsf. gehabt und dort auf eigene Kosten Kanzeln aufgestellt. Keine Beistellung des Materials, sondern alles eigenfinanziert.
Nun endet der JES. Sind die Kanzeln automatisch in das Eigentum der Staatsforsten übergegangen, oder habe ich i) Anspruch auf Herausgabe oder ii) auf Ablöse der Reviereinrichtung?
Vielen Dank für Eure Antwort,
Londoneye
nehmen wir an, jemand hat einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein bei den Bayr. Staatsf. gehabt und dort auf eigene Kosten Kanzeln aufgestellt. Keine Beistellung des Materials, sondern alles eigenfinanziert.
Nun endet der JES. Sind die Kanzeln automatisch in das Eigentum der Staatsforsten übergegangen, oder habe ich i) Anspruch auf Herausgabe oder ii) auf Ablöse der Reviereinrichtung?
Vielen Dank für Eure Antwort,
Londoneye