"Ein Berufsjäger packt aus";

G

Gelöschtes Mitglied 17197

Guest
In dem Artikel gar nichts, auch nicht, dass ER etwas davon angezeigt hätte. Es wurde darüber berichtet, dass der "Verein Wildes Bayern" diese Vorwürfe gegen 10 bayrische Forstbetriebe erhebt und z. T. zur Anzeige gebracht hat. Nähere Details oder "Beweise" stehen nicht im Artikel.

Danke Stöbi - also 179 Beiträge für die Katz
aber W&H kann xx Printausgabe verkaufen.
Jetzt bleibt noch offen, ob wer auf den Zug aufspringt.
Und ich hab mir wegen der ersparten xEuro50 eine Blamage erspart.

Besten Dank
 
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......"Die Schaldenwildjagd in der BaySF wird mengenmäßig massiv übertrieben [...]" (Zitat von Georg Nüßlein)
Aber in der Grafik, die die WuH selbst mitliefert ist zu sehen, dass die Gesamtstrecken seit Jahren nahezu gleich bleiben, höchstens marginal steigen. Woran wird also dieses "mengenmäßig massiv übertrieben" festgemacht?....

Sehr gute Frage!

Hat jemand eine Idee, warum man (ganz offensichtlich) nachhaltig nutzbare Wildbestände NICHT nutzen sollte?
 
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xxxx

" '[...] wenn Sie beim Staat bei 100% aufhören, unterstellt man Ihnen quasi Arbeitsverwigerung.' Ab 105% hingegen locke Prämien."
Echt jetzt? Mensch, da muss ich doch direkt mal meinen RL fragen, wo die Kohle bleibt! Oder gilt das nur für Berufsjäger?

xxxx
hallo.
Da du offensichtlich Insider bist, eine Frage bitte:

entspricht es nicht der Tatsache, dass man als Pirschbezirkbegeher bei >Erfüllung seines Abschussplanes eine teilweise Rückvergütung der Pirschbezirkgebühr (nenne ich einmal so) erhält?

Eventuell ist diese Aussage ja genau daraufhin abgestellt?
 
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Heftvorschau Wild und Hund 04-2020 schrieb:
Risiko-Raubwild
Unser heimisches Raubwild kann verschiedene Krankheiten auf den Menschen übertragen. Wie Sie sich schützen, erläutert Dr. Jennifer Nehls.

Wird bestimmt interessant zu lesen sein :)(y)
 
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hallo.
Da du offensichtlich Insider bist, eine Frage bitte:

entspricht es nicht der Tatsache, dass man als Pirschbezirkbegeher bei >Erfüllung seines Abschussplanes eine teilweise Rückvergütung der Pirschbezirkgebühr (nenne ich einmal so) erhält?

Eventuell ist diese Aussage ja genau daraufhin abgestellt?
Ich bin selbst kein Pirschbezirkler, deshalb kann ich dir keine 100%ig verlässliche Antwort geben, aber so weit ich weiß ist es tatsächlich gängige Praxis, das Pirschbezirke bei der Erfüllung gewisser Bedingungen vergünstigt werden können. Die Einhaltung bestimmter Abschussvorgaben kann dabei ein Kriterium sein neben anderen, wie z.B. das Beteiligen an Revierarbeiten usw...
Abschüsse als einzige Bedingung - und dann auch noch mit so einer konkreten Prozentangabe kann ich mir nicht vorstellen. Schon gar nicht für Berufsjäger, die ja dafür bezahlt werden, Abschusspläne zu erfüllen.
 
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....
Quelle[/QUOTE]


Erst mal danke(y), die hatte ich auch im Netz gefunden!
Ich hätte allerdings gerne eine offizielle Ausssage der Staatsanwaltschaft oder ein wasserdichtes Urteil!
Die persönliche Zusammenfassung, Auswahl, Reduktion der "Begründung der Staatsanwaltschaft" aus dem Einstellungsschreiben und die erwartbare Kommentierung von und durch Herrn Dr. Wolfgang Kornder (1. Vorsitzender des ÖJV Bayern) hat für mich nur begrenzte Aussagekraft!;)
Schön wäre das von Dr. Kornder zitierte komplette Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft, um sich einmal die gesamte Argumentation der Staatsanwaltschaft zu Gemüte führen zu können!
Vielleicht liest der Herr Dr. Kornder hier ja mit und kann helfen?
Eins vorweg, bevor dieser Geheimtip kommt!
Meine persönlichen Erfahrungen mit Nach- bzw Sachfragen beim ÖJV wie z.B. der Anzahl der Mitglieder beim hessischen Verband und auf der Bundesebene (Bundesgeschäftsstelle) waren bisher immer gleich, nämlich null komma null; keine Reaktion!
 
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Ich habe mir das Warten im Gemeinderat, bis mein Punkt kommt, mit dem Lesen des Artikels und dem Faden vertrödelt.
Man wird sich sicher schnell einig, dass man so jagen soll, dass dem erlegten Tier vermeidbare Schmerzen erspart werden müssen.

Der Artikel selber ist keine jagdjournalistische Sternstunde. Er ist Jagdboulevard, ich hätte ihn nicht in der WuH erwartet.
Typischerweies würde, wenn man die BAYSF um ein Gespräch gebeten hätte, im Artikel ein Hinweis stehen in der Art „bis zum Redaktionsschluss lag von den BAYSF keine Stellungnahme vor“.

Dass Böcke im Winter oder im Bast erlegt wurden, ja, wenn man das für besonders verwerflich hält, dann ist das eher Jagdcomedy.

Dass sich die WuH Gedanken macht über mögliche Hygienemängel ist ja grundsätzlich lobenswert. Wer war da nochmal der Veratwortliche?

Und zum Schluss: Jagdrecht ist ein Eigentumsrecht. Wenn der Eigentümer Wald vor Wild, dann ist das sein gutes Recht. Wer das nicht mag, muss dort nicht arbeiten oder jagen. Man kann diesen Grundsatz, den ich teile, so erfüllen, dass Tierschutz und Ethik beachtet sind.
 
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....die hatte ich auch im Netz gefunden!
Ich hätte allerdings gerne eine offizielle Ausssage der Staatsanwaltschaft oder ein wasserdichtes Urteil!....

Welches "wasserdichte Urteil" denn, wenn es gar kein Gerichtsverfahren gab?

......Die persönliche Zusammenfassung, Auswahl, Reduktion der "Begründung der Staatsanwaltschaft" aus dem Einstellungsschreiben und die erwartbare Kommentierung von und durch Herrn Dr. Wolfgang Kornder (1. Vorsitzender des ÖJV Bayern) hat für mich nur begrenzte Aussagekraft!;).....

Warum?
Glaubst Du tatsächlich, dort wird auf einer öffentlichen Homepage eine verfälschte Darstellung der staatsanwaltschaftlichen Feststellungen wiedergegeben?

.....Meine persönlichen Erfahrungen mit Nach- bzw Sachfragen beim ÖJV wie z.B. der Anzahl der Mitglieder beim hessischen Verband und auf der Bundesebene ....

Wofür brauchst Du die Mitgliederzahl?
Ich käme nicht im Traum auf die Idee, beim LJV, DJV, Nabu oder Peta nach deren Mitgliederzahlen zu fragen. Im Übrigen hat diese Mitgliederzahl-Nachfrage einen meterlangen Bart, weil es immer nur um sinnlose Diskreditierung durch "Schwanzlängenvergleich" zu den mitgliedsstärkeren traditionellen Vereinen geht. ;)
 
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12 Nov 2009
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...eine Frage bitte:
entspricht es nicht der Tatsache, dass man als Pirschbezirkbegeher bei >Erfüllung seines Abschussplanes eine teilweise Rückvergütung der Pirschbezirkgebühr (nenne ich einmal so) erhält?

Zitat BaySf:

"Die Forstbetriebe können bei Laufzeiten von mehr als drei Monaten Erlaubnisnehmern, die sich besonders im Jagdbetrieb engagieren, das Entgelt um bis zu 90% ermäßigen...Zusätzlich zu einem entgeltlichen Jagderlaubnisschein können sehr engagierte und erfolgreiche Jäger weitere kostenlose Jagderlaubnisscheine erhalten. "

Gruß, rauhbart
 

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