"ein ha Wald erbringt 450 Euro für Naturschutz"

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.... Aber der Wald muß nach Gesetz innerhalb Frist aufgeforstet werden und soll auch noch Klimastabil++++ sein.
Und jetzt kommst du.
CdB
NEIN, der Wald muss nicht künstlich aufgeforstet werden, sondern muss nur Wald bleiben, darf also nicht ohne Genehmigung gerodet, beweidet oder gemulcht werden etc.
Und als Wald sind lt. Waldgesetz ALLE Altersstufen anzusehen, auch die allerersten Naturverjüngungsstadien incl. Waldwegen, Holzlagerplätzen, usw.
Und wenn mir da ein Sachbearbeiter dumm käme, würde ich es auf eine gerichtliche Auseinandersetzumng ankommen lassen.

Die hast du schon jetzt verloren. Und nicht nur das, dir fehlt in der Hinsicht jegliche Glaubwürdigkeit und jegliche fachliche und juristische Kompetenz.


CdB

Was weisst du schon von meiner Glaubwürdigkeit oder sachlicher und jruistischer Kompetenz ?

Am besten du bearbeitest alle deine Beiträge hier im Faden nochmal, steigert den Wert deiner Glaubwürdigkeit ins Unermessliche.

CdB

Gerne. Ich brauche es gelegentlich beruflich.

Bundeswaldgesetz :

"§ 2 Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. "
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Die hast du schon jetzt verloren. Und nicht nur das, dir fehlt in der Hinsicht jegliche Glaubwürdigkeit und jegliche fachliche und juristische Kompetenz.


CdB
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

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Am besten du bearbeitest alle deine Beiträge hier im Faden nochmal, steigert den Wert deiner Glaubwürdigkeit ins Unermessliche.

CdB
 
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Auch wenn es dich überfordert, das BWaldG hat noch mehr Paragraphen, nicht nur den einen der dir gefällt.
Und auch wenn jetzt der Schädel platzt, in jedem Bundesland gibt es weitere Waldgesetze...


CdB
Was Du nicht sagst.
Das Bundeswaldgesetz ist aber das Rahmengesetz, wie beim Jagd- und Naturschutzrecht auch.

Im bayerischen Waldgesetz ist Wald dann z.B. so definiert (also noch grosszügiger als im BWaldG) :

"Wald

(1) Wald (Forst) im Sinn dieses Gesetzes ist jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche.
(2) Bei Anwendung dieses Gesetzes stehen dem Wald gleich
1. Waldwege, Waldeinteilungs- und Waldsicherungsstreifen, Waldblößen und Waldlichtungen,
2. mit dem Wald räumlich zusammenhängende Pflanzgärten, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und sonstige ihm dienende Flächen.
(3) Bei Anwendung der Art. 17, 32 bis 36, 45 und 46 dieses Gesetzes stehen dem Wald außerdem gleich Alpenlichtungen, Gewässer, Moore, Heide- und Ödflächen, die mit dem Wald in einem natürlichen Zusammenhang stehen.
(4) 1 In Feld und Flur gelegene Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, Kurzumtriebskulturen, Baumschulen und Flächen, die mit Baumgruppen, Baumreihen oder Hecken bestockt sind, sowie mit Waldbäumen bestockte Flächen in Friedhöfen sind nicht Wald im Sinn dieses Gesetzes. 2 Dies gilt auch für im bebauten Gebiet gelegene, kleinere Flächen, die mit Waldbäumen bestockt sind."



Und wenn jetzt ein auf Krawall gebürstetes Försterlein daherkäme und von mir verlangen würde, dass ich MEINEN Wald nach SEINEM Gusto zwangsaufforsten müsste, anstatt einfach die Naturverjüngung zuzulassen (von mir aus auch noch mit ein paar ergänzenden Pflanzungen von erwünschten Baumarten), dann würde ich ihn einfach sofort wieder in sein Büro-Kabuff heimschicken.
 
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Mannlicher764

Guest
Genau so machen wir das! Machen wir mit den Bestandteilen unserer E-Autos doch nicht anders. Schön andere in Erdlöchern sterben lassen und es als top Produkt verkaufen🤷‍♂️

Bei Holz aus Osteuropa hätte ich weniger Bedenken - allerdings habe ich mich damit auch noch nicht intensiv befasst.

Den Artikel kann ich nicht lesen, hab da kein Abo.

Ich empfehle dir Mal die Mediathek der öffentlich rechtlichen Sender. Hier besonders des ZDF, außerdem findet man einiges im Netz zur illegalen Abholzung der Naturwälder in den Karpaten. Das Holz wird dann legal gemacht und in den deutschen Baumärkten dem protestler verkauft, der in Deutschland alles unter Schutz stellen will.

Das dänische Bettenlager wurde schon mehrfach wegen schlechter, bzw fehlender Kennzeichnung des Holzes verurteilt.

Der größteprivate Waldbesitzer in Rumänien ist/war der Möbelriese ikea. Meint ihr der geht so nachhaltig mit seinem Wald um.

Wenn ich in einem Öko Verband sitzen würde und in diesem Forum lesen würde, hätte ich jeden Tag ne Flasche Champagner offen. Wie hier auf die Grundbesitzer geschimpft wird, ist das Wasser auf deren Mühlen...
 
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Man sollte auch nicht vergessen, wie viel ein ha Wald für die Berufsgenossenschaft bringt ... Anhang anzeigen 157331
(y)Wieviel Waldbesitzer geben denn hier ihre Meinung kund ?
Also bei uns ist der Holzpreis im 3. Kellergeschoß. Vor 15 Jahren hatte ich den Harvester paar Wochen zwecks Bestandspflege auf etlichen ha Kiefern.Brachte mir unterm Strich mehrere 10TEuro. Im letzen Winter wurden die geschädigten Bäume rausgenommen und das war in etwa die 3-fache Menge.Fast Kahlschlag. Unterm Strich brachte mir das rund 2(!!!) T Tacken. Ein Witz.Es ist abzusehen,daß ich bis zum bitteren Ende meinerseits ,dort nicht mehr einen müden Euro Gewinn machen werde. Nimmt man die überhöhten Forderungen der BG zum Maßstab,mache ich zukünftig nur noch Verlust.Eine Verbesserung ist nicht abzusehen.Auch den Kleinwaldbesitzern gehts ähnlich.Ich bekam schon reichlich Kaufangebote für Peanuts. Wer heute meint,Waldbesitz garantiert ein sicheres Einkommen,ist schief gewickelt,es sei denn,es handele sich um eine lukrative Eigenjagd...
 
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Und wenn jetzt ein auf Krawall gebürstetes Försterlein daherkäme und von mir verlangen würde, dass ich MEINEN Wald nach SEINEM Gusto zwangsaufforsten müsste, anstatt einfach die Naturverjüngung zuzulassen (von mir aus auch noch mit ein paar ergänzenden Pflanzungen von erwünschten Baumarten), dann würde ich ihn einfach sofort wieder in sein Büro-Kabuff heimschicken.

Dann nimm doch noch § 11 BWaldG dazu :
BWaldG schrieb:
(1) Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Durch Landesgesetz ist mindestens die Verpflichtung für alle Waldbesitzer zu regeln, kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist
1.
wieder aufzuforsten oder
2.
zu ergänzen, soweit die natürliche Wiederbestockung unvollständig bleibt,
falls nicht die Umwandlung in eine andere Nutzungsart genehmigt worden oder sonst zulässig ist.
(2) Bei der Bewirtschaftung sollen
1.
die Funktion des Waldes als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
2.
im Falle von Parkanlagen, Gartenanlagen und Friedhofsanlagen die denkmalpflegerischen Belange
angemessen berücksichtigt werden.

Immerhin interessant oder ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Auch wenn es dich überfordert, das BWaldG hat noch mehr Paragraphen, nicht nur den einen der dir gefällt.

Was Du nicht sagst.
Das Bundeswaldgesetz ist aber das Rahmengesetz, wie beim Jagd- und Naturschutzrecht auch.

Im bayerischen Waldgesetz ist Wald dann z.B. so definiert (also noch grosszügiger als im BWaldG) :

"Wald

(1) Wald (Forst) im Sinn dieses Gesetzes ist jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche.
(2) Bei Anwendung dieses Gesetzes stehen dem Wald gleich
1. Waldwege, Waldeinteilungs- und Waldsicherungsstreifen, Waldblößen und Waldlichtungen,
2. mit dem Wald räumlich zusammenhängende Pflanzgärten, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und sonstige ihm dienende Flächen.
(3) Bei Anwendung der Art. 17, 32 bis 36, 45 und 46 dieses Gesetzes stehen dem Wald außerdem gleich Alpenlichtungen, Gewässer, Moore, Heide- und Ödflächen, die mit dem Wald in einem natürlichen Zusammenhang stehen.
(4) 1 In Feld und Flur gelegene Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, Kurzumtriebskulturen, Baumschulen und Flächen, die mit Baumgruppen, Baumreihen oder Hecken bestockt sind, sowie mit Waldbäumen bestockte Flächen in Friedhöfen sind nicht Wald im Sinn dieses Gesetzes. 2 Dies gilt auch für im bebauten Gebiet gelegene, kleinere Flächen, die mit Waldbäumen bestockt sind."



Und wenn jetzt ein auf Krawall gebürstetes Försterlein daherkäme und von mir verlangen würde, dass ich MEINEN Wald nach SEINEM Gusto zwangsaufforsten müsste, anstatt einfach die Naturverjüngung zuzulassen (von mir aus auch noch mit ein paar ergänzenden Pflanzungen von erwünschten Baumarten), dann würde ich ihn einfach sofort wieder in sein Büro-Kabuff heimschicken.


Wie immer Phrasendreschen und Rosinenpickerei.


CdB

PS du wolltest hier noch GROßES verkünden
mit 10 bis 15 Kubikmeter Zuwachs pro ha und Jahr kann man aber auch mehr verdienen, wenn man das entsprechend organisiert ...
 
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....
Wenn ich in einem Öko Verband sitzen würde und in diesem Forum lesen würde, hätte ich jeden Tag ne Flasche Champagner offen. Wie hier auf die Grundbesitzer geschimpft wird, ist das Wasser auf deren Mühlen...
Das sind doch selber Grossgrundbesitzer, weil sie öffentichen Grund und Boden hoch gefördert gekauft bzw. fast geschenkt bekommen haben.
 
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Dann nimm doch noch § 11 BWaldG dazu :


Immerhin interessant oder ;)
Bei uns in Bayern ist das "§15 Wiederaufforstung."
Zeitraum 3 bis 5 Jahre, auf Antrag länger.
Und Naturverjüngung zählt auch als Aufforstung und wird in Bayern im Erfolgsfall sogar mit 1.000 Euro pro Hektar gefördert.
In der Praxis ist das geforderte Naturverjüngungs-Ergebnis nach meinen eigenen konkreten Erfahrungen in max. zehn Jahren zu erreichen, das ist für eine abgeräumte Fläche, auf der praktisch nichts zu machen ist, doch recht lukrativ.
 
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(y)Wieviel Waldbesitzer geben denn hier ihre Meinung kund ?
Also bei uns ist der Holzpreis im 3. Kellergeschoß. Vor 15 Jahren hatte ich den Harvester paar Wochen zwecks Bestandspflege auf etlichen ha Kiefern.Brachte mir unterm Strich mehrere 10TEuro. Im letzen Winter wurden die geschädigten Bäume rausgenommen und das war in etwa die 3-fache Menge.Fast Kahlschlag. Unterm Strich brachte mir das rund 2(!!!) T Tacken. Ein Witz.Es ist abzusehen,daß ich bis zum bitteren Ende meinerseits ,dort nicht mehr einen müden Euro Gewinn machen werde. Nimmt man die überhöhten Forderungen der BG zum Maßstab,mache ich zukünftig nur noch Verlust.Eine Verbesserung ist nicht abzusehen.Auch den Kleinwaldbesitzern gehts ähnlich.Ich bekam schon reichlich Kaufangebote für Peanuts. Wer heute meint,Waldbesitz garantiert ein sicheres Einkommen,ist schief gewickelt,es sei denn,es handele sich um eine lukrative Eigenjagd...

Wo ist das ? Eventuell würde ich da kaufen. Bitte einmal weitervermitteln.
 

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