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NEIN, der Wald muss nicht künstlich aufgeforstet werden, sondern muss nur Wald bleiben, darf also nicht ohne Genehmigung gerodet, beweidet oder gemulcht werden etc..... Aber der Wald muß nach Gesetz innerhalb Frist aufgeforstet werden und soll auch noch Klimastabil++++ sein.
Und jetzt kommst du.
CdB
Und als Wald sind lt. Waldgesetz ALLE Altersstufen anzusehen, auch die allerersten Naturverjüngungsstadien incl. Waldwegen, Holzlagerplätzen, usw.
Und wenn mir da ein Sachbearbeiter dumm käme, würde ich es auf eine gerichtliche Auseinandersetzumng ankommen lassen.
Die hast du schon jetzt verloren. Und nicht nur das, dir fehlt in der Hinsicht jegliche Glaubwürdigkeit und jegliche fachliche und juristische Kompetenz.
CdB
Was weisst du schon von meiner Glaubwürdigkeit oder sachlicher und jruistischer Kompetenz ?
Am besten du bearbeitest alle deine Beiträge hier im Faden nochmal, steigert den Wert deiner Glaubwürdigkeit ins Unermessliche.
CdB
Gerne. Ich brauche es gelegentlich beruflich.
Bundeswaldgesetz :
"§ 2 Wald
(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen. "
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