Einbrecher angeschossen

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Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Verstehe ich nicht warum überhaupt noch eingebrochen wird.... Geld gibt's zum nulltarif bei jeder Bank

Zum Nulltarif?? Bitte bitte sag mir wo du herkommst. Meine Bank hat mir nämlich gestern gerade gesagt, dass ich alles was ich bekomme (+ etwas mehr) innerhalb einer vorgegebenen Zeit - turnusmäßig - wieder zurückbezahlen muss. Also bitte, wo genau kommst du her??
 
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Yumitori

Guest
Die Überschrift ist ja schon ...... äh ... "grotesk".

Zudem: "...bei einem Einbruchsversuch ..."
Hm, wenn der Einbrecher schon in der Wohnung ist, ist es doch mehr als ein "Versuch", oder?
Lt. Pressejargon zumindest der "erfolgreiche Versuch" :)

BTW - Das Messer müsste sich ja dann auffinden lassen.....


Moin,

es gibt vollendete und beendete Delikte im Strafrrecht und auch die Lektüre des § 243 StGB macht schlauer, letztendlich bringt aber nur der Besuch einer entsprechenden Vorlesung im Jurastudium Klarheit darüber, dass es sich sehr wohl nur umeinen Versuch gehandelt haben könnte.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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in dem Zusammenhang interessiert mich dann mal, wie das mit dem gesetzlich erlaubten Führen der Waffe innerhalb des umfriedeten Eigentums ist. Vor allem, wenn keine unberechtigten Personen potenziell Zugriff auf die Waffe hätten, dürfte die ja dann auch unter dem Kopfkissen liegen. Nachts raus aus dem tresor, morgens rein...

Wenn du schläfst, führst du nicht, ganz einfach...
 
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Ich schlafe nicht! Niemals, solange die Waffe nicht im Tresor ist!
Noch einfacher.
 
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Hat das Opfer eigentlich Anspruch auf psychologische Betreuung ? Auch wenn er völlig im Recht war, geht man doch nach dem Töten eines Menschen nicht einfach zur Tagesordnung über.

Weiterhin würde ich mir große Sorgen um die persönliche Sicherheit des Opfers machen - oftmals arbeiten die Täter ja in Banden oder Clans, so dass da durchaus noch etwas nach kommen kann.
 
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Weiterhin würde ich mir große Sorgen um die persönliche Sicherheit des Opfers machen - oftmals arbeiten die Täter ja in Banden oder Clans, so dass da durchaus noch etwas nach kommen kann.

Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen das sich der Schutzsuchende aus seiner zugewiesenen Unterbringungseinrichtung von allein sich auf den Weg in das Dorf gemacht haben wird.

Da werden sicherlich kriminelle Strukturen hinter stecken die den armen Jungen auf Beutezug geschickt haben.

Aber psssst. In Deutschland gibt es ja keine Organisierte Kriminalität.
 
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Im Nachbardorf ließ vor Jahren ein sachkundiger Jäger einen auf frischer Tat ertappten osteuropäischen Einbrecher, der meinte, sich den Fluchtweg aus seinem Haus mit einem Messer zu erstreiten, den "Friedrich Wilhelm Schläger" tanzen. Das Einbruchsopfer ging mit Hinweis auf Notwehr straffrei aus.

Bei aller Sachkunde, bitte nicht aufbrechen und in die Kühlung hängen...
 
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Yumitori

Guest
Wenn du schläfst, führst du nicht, ganz einfach...

Moin,

ganz ehrlich,ich kann die Frage, die @ Daimler 1989 aufgeworfen hat, nicht beantworten, weil ich immer die Entscheidung im Kopf habe, bei der ein Gericht dem Inhaber eines Waffenscheines
die Zuverlässigkeit u.a.m.aberkannte,
weil er seine Waffe in der Nacht unterm opfkissen in der eigenen Wohnung hatte
Sonst konnte keiner an die Waffe.
Natürlich ist die Waffe nicht imZusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geführt worden, als er sein müdes Haupt darauf gebettet hatte. Doch war der Besitz einwandfrei legal und so hätte doch im Grunde dem Führen in der Wohnung nichts entgegengestanden... .
Klar, wenn man schläft, führt man nicht, weil man nicht willensgesteuert tätig wird, wenn also hier eine Unzulässigkeit vorgekommen sein sollte - ich weiß nicht, ob das von mir zitierte Urteil rechtskräftig ist - dann kann es nur daran liegen, dass "auf der Waffe schlafen" nicht "führen" heisst, vielmehr eine unzulässige Art der Aufbewahrung ist.
Wenn aber Aufbewahrung i.S.d. Gesetzes bedeutet, dass sichergestellt ist, dass kein Unbefugter an die Waffe(n) kommen kann, dann ist doch das Schlafen auf der Waffe nicht unsicher, denn unter meinem Kopfkissen klaut jedenfalls m i r keiner etwas raus.

Eine zweite Frage tut sich dann aber auf in Sache "geladen". Hat man die Murmeln in der Waffe unterm Kopfkissen, dann könnte ein Gericht sagen, dass diese Art der Aufbewahrung deshalb unzulässigist, weil die Waffen getrennt von der Munition aufbewahrt werden müssen.
Geschieht dies nicht = unzulässig = unzuverlässig.
Wir haben ja auch die (rechtskräftige) Entscheidung, dass ungeladene Waffe und Munition immer in getrennten Behältnissen aufbewahrt werden müssen.
Also w i l l zumindest die Rechtsprechung, aber offenbar auch der Gesetzgeber, dass auch der Eigentümer oder Besitzer n i c h t sofort Zugriff auf eine rasch schussbereit zu machende Waffe haben bzw. hat... .

Das war jetzt der Versuch einer Beantwortung o h n e Gesetzeskommentar und o h n e
Urteilsgründe; i c h würde eine Waffe in meinen vier Wänden allenfalls ungeladen führen, wenn überhaupt, im Zweifel den Munitionsschrank schnell öffnen können.
Glücklicherweise schreibt niemand vor, in welcher Form die Munition verschlossen aufbewahrt werden muss.
Es steht nirgendwo geschrieben, dass man nicht ein gefülltes Pistolenmagazin oder einen beladenen "Speed-Loader" im abgeschlossenen Munitionsschrank liegen haben darf, oder ?

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Zum Nulltarif?? Bitte bitte sag mir wo du herkommst. Meine Bank hat mir nämlich gestern gerade gesagt, dass ich alles was ich bekomme (+ etwas mehr) innerhalb einer vorgegebenen Zeit - turnusmäßig - wieder zurückbezahlen muss. Also bitte, wo genau kommst du her??

Vielleicht ist er ja eine Bank.
 
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In einem Schrank der Klasse 0 oder im B-Innenfach eines "Jägerschranks" der Stufe A dürfen auch Waffen und Munition ZUSAMMEN gelagert werden...

Natürlich die Waffe ungeladen.

Ob ich ein Magazin oder einen Speedloader neben die Waffe lege, dürfte damit auch keine Rolle spielen.
 
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26 Okt 2015
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Hallo zusammen

möchte kurz ein Gespräch mitteilen was ich mitbekommen habe zwischen 2 ca. 30 jährigen Männern.
Sie kamen auf den vorfall zu sprechen, worauf eine von ihnen sagte: Selbst schuld, was hat er denn da zu suchen.:thumbup:
Hat mich gefreut das es gesunden Menschenvestand in Deutschland noch gibt. ( leider mit außnahme deutscher Gerichte:evil: )
 
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Moin!

Bei aller Sachkunde, bitte nicht aufbrechen und in die Kühlung hängen...

Ja ja, ich hätte da auch noch eine Tipp zur Verwendung am Luderplatz. :thumbdown: :sad: Sowas muss aber nicht sein und niemand tut irgendjemandem mit solchen Äußerungen einen Gefallen, eher im Gegenteil. Da hat ein 18jähriger wenigstens eine falsche Entscheidung getroffen (oder sie wurde für ihn getroffen) und die kostet ihn das Leben. Shit happens, aber kein Grund zur Häme oder Belustigung. Seinen Angehörigen und dem Opfer wird es wahrscheinlich so schon dreckig genug gehen.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
27 Sep 2006
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27.241
Moin!

Es gibt wenigstens ein Urteil, in dem genau das mit der Begründung, es sei im Sinne der Unfallverhütung usw. fahrlässig, eine Waffe geladen aufzubewahren, abgelehnt wird. Das wurde heir auch irgendwo diskutiert (mehrfach).

Viele Grüße

Joe
 
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