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Den gibt es jetzt sogar rechtlich besser ausgestattet. Es ist ja vor 2015 nicht an der Tagesordnung gewesen, dass jemand Hunde erschossen hat. Jetzt brauchts halt ne Genehmigung von der Gemeinde. Wenn man das Hunderl und seine Besitzer kennt, ist das doch perfekt, wenn die Gemeinde dem Hundehalter mitteilt, dass ein Antrag auf eine Abschussgenehmigung vorliegt und man diese zu genehmigen gedenke...zivilrechtlich bleiben einem, sofern man den Beweis hat, ohnehin vorgehen.Du hast ihr aber hoffentlich nicht gesagt, dass es den Jagdschutzparagraphen in Ba-Wü seit 2015 nicht mehr gibt?
Die zunehmende Waldnutzung auch von Gruppen, die nicht wissen, wie man sich zu benehmen hat, ist coronabedingt extrem gestiegen. Und E-Bikes sind die wahre Pest...