Eine DashCam zur Beweissicherung nicht nur bei Wildwechsel

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Ich habe mir nun eine DashCam von Rollei (CarDVR-308 ) zugelegt, weil ich und auch meine Frau in unserer ländlichen Gegend sehr oft mit Wildwechsel zu tun haben. Bisher ist nichts passiert, weil wir wissen wo ( bei uns ) die Wechsel sind und wir dort vorsichtig und langsam fahren. Aber in weiterer Umgebung ist es nicht immer vorhersehbar und es kann zu Zusammenstößen kommen, oder aber auch nicht, wenn man die Spur wechselt und dabei einen Baum/ entgegen kommenden PKW streift etc., ist man häufig in der Beweispflicht. Freunde und Bekannte ist es so gegangen, dass sie Wild ausgewichen sind und trotzdem einen Schaden am PKW hatten, weil sie im Graben gelandet sind. Dafür finde ich es gut, wenn das von der Camera dokumentiert wird, was letztendlich dabei versicherungstechnisch heraus kommt, steht auf einem anderen Blatt. Ein weiteres Argument für die Cam war, aufzuzeichnen, was man erlebt, wenn man mit einem Anhänger/Wohnwagen unterwegs ist und nur 100 kmh fahren darf!

Es werden mittlerweile Aufzeichnungen von DashCams vor Gericht ( zur Beweissicherung ) zugelassen.
Wie sieht Ihr das ?
D.T.
 
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Hei, nach meinem Wissensstand sind nur Camera okay, die nen Ringspeicher von wenigen Minuten haben. Das bedeutet, Erlebnisse aufzeichnen ist nicht drin.
Aber wen interessierts ;)
 
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Hei, nach meinem Wissensstand sind nur Camera okay, die nen Ringspeicher von wenigen Minuten haben. Das bedeutet, Erlebnisse aufzeichnen ist nicht drin.
Aber wen interessierts ;)
Ringspeicher ist ja in reihegeschaltet ein Film. Hab auch eine aber zum Glück noch nie gebraucht 👍
 
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Ringspeicher ist ja in reihegeschaltet ein Film. Hab auch eine aber zum Glück noch nie gebraucht 👍
Ich glaube da verwechselst du was. Beim Ringspeicher einer gesetzeskonformen Dashcam gibt es nichts in Reihe zu schalten, sondern nur eine Datei die nach 2 bis 5 Minuten wieder überschrieben wird.
Für gewöhnlich kann man neben der Sensorbestätigung bei Unfall, bei der automatisch die letzten Minuten gespeichert und nicht überschrieben werden, auch per Tastendruck die letzten Minuten speichern, so dass man auch Episoden ohne Unfall-Ereignis sichern kann.

Wenn du eine Kamera hast die kontinuierlich aufnimmt und diesen Film sequentiell in kleineren Dateien ablegt (wird aus Performance-Gründen gemacht) und dann erst bei vollem Speicher die ältesten wieder löscht/überschreibt, dann ist das nicht konform zur aktuellen deutschen Datenschutzverordnung!
 
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Ich glaube da verwechselst du was. Beim Ringspeicher einer gesetzeskonformen Dashcam gibt es nichts in Reihe zu schalten, sondern nur eine Datei die nach 2 bis 5 Minuten wieder überschrieben wird.
Für gewöhnlich kann man neben der Sensorbestätigung bei Unfall, bei der automatisch die letzten Minuten gespeichert und nicht überschrieben werden, auch per Tastendruck die letzten Minuten speichern, so dass man auch Episoden ohne Unfall-Ereignis sichern kann.

Wenn du eine Kamera hast die kontinuierlich aufnimmt und diesen Film sequentiell in kleineren Dateien ablegt (wird aus Performance-Gründen gemacht) und dann erst bei vollem Speicher die ältesten wieder löscht/überschreibt, dann ist das nicht konform zur aktuellen deutschen Datenschutzverordnung!
So wie ich das verstanden habe, machen gesetzkonforme Dashcams, ein Loop á 5min und wenn die SD-Karte voll ist, wird die erste Datei überschrieben. Wenn man den spezial Knopf drückt, wird diese Datei aus dem Loop genommen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Wie sieht Ihr das ?

Der sortierte KFZ-Mechaniker hat von allem Wild und zu jeder Jahreszeit etwas passendes Schnitthaar vorrätig. Also leicht touchiert ist immer mit drin auch bei gewagten Ausweichmanövern.
Hilft allerdings nicht bei Kandidaten die andauernd ominöse Unfälle verbuchen.

CdB
 
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Der sortierte KFZ-Mechaniker hat von allem Wild und zu jeder Jahreszeit etwas passendes Schnitthaar vorrätig. Also leicht touchiert ist immer mit drin auch bei gewagten Ausweichmanövern.
.... das währe dann ein versuchter Versicherungsbetrug, den nicht nur der KFZ-Mechaniker zu verantworten hätte, sondern auch der Unfallverursacher. Wenn das dann auch noch ein JJS-Inhaber ist, ist die Zuverlässigkeit dahin!
D.T.
 
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So wie ich das verstanden habe, machen gesetzkonforme Dashcams, ein Loop á 5min und wenn die SD-Karte voll ist, wird die erste Datei überschrieben. Wenn man den spezial Knopf drückt, wird diese Datei aus dem Loop genommen.
Nein, was soll daran gesetzeskonform sein? Das ist genau das was jede x-beliebige DashCam schon immer gemacht hat.

Es geht bei den Auflagen des Deutschen Datenschutzes eben gerade darum, dass nicht anlaßlos längere Zeit aufgenommen und gespeichert wird. Nach einer Fahrt muss daher alles aus dem Speicher gelöscht sein, ggf. bis auf die Episoden bei denen die Taste gedrückt wurde.
Wenn das nicht der Fall ist, ist die nicht konform. Einfach mal googeln, der ADAC sieht das genau so.
Kontrolliert aber eh keiner.
 
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So weit mir bekannt ist, sind Dash Cam's sind zur eigenen! ,,Verteidigung" zugelassen, also wenn einem jemand ,,rein" fährt und der dann was anderes behauptet. Die meisten Cam's überschreiben alle paar Minuten, da musst man halt die Sequenz sichern, die zur Beweissicherung dient.
Denunzieren ist nicht zugelassen, heisst, wenn ein anderer gegen die StvO verstößt.
MfG.
PS. In meiner Kiste hängt auch so ein Teil😉
 
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Selbst denunzieren ist zugelassen. Das bewertet dann der Richter in seiner freien Beweiswürdigung ob er das Beweismittel zulässt oder nicht.
 
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So weit mir bekannt ist, sind Dash Cam's sind zur eigenen! ,,Verteidigung" zugelassen, also wenn einem jemand ,,rein" fährt und der dann was anderes behauptet. Die meisten Cam's überschreiben alle paar Minuten, da musst man halt die Sequenz sichern, die zur Beweissicherung dient.
Denunzieren ist nicht zugelassen, heisst, wenn ein anderer gegen die StvO verstößt.
MfG.
PS. In meiner Kiste hängt auch so ein Teil😉

Da gab es vor wenigen Jahren ein Grundsatzurteil, das besagte dass DashCams unter bestimmten Vorrausetzungen erlaubt sind, bis dahin war nämlich rechtlich völlig unklar ob das Mitfilmen überhaupt erlaubt sein kann.

Anscheinend ist auch nur das im kollektiven Gedächtnis hängen geblieben.

Tatsächlich ist es, typisch deutsch, viel komplizierter.
Offiziell zugelassen sind in Deutschland nämlich einzig und ausschließlich Dashcams die den deutschen Datenschutzrichtlinien entsprechen. Denn die Legalität von DashCams wurde höchstrichterlich an bestimmte technische Vorrausetzungen geknüpft, wobei die Krux das (dauerhafte) Aufzeichnen von nur kurzen und anlassbezogenen Szenen darstellt!
Siehe dazu folgenden (sehr aktuellen) Artikel des ADAC:
ADAC DashCams

Verkauft werden dürfen aber nach wie vor sämtliche DashCams auch diejenigen die kontinuierlich aufzeichnen, wobei das unterteilen des Films in mehrere kleinere Dateien rechtlich überhaupt keinen unterschied zu einer großen Datei macht. Das unterteilen in viele kurze Filmdateien hat nur technische Hintergründe und spart etwas Leistung in der Kamera, das hat erstmal gar nichts mit der Zulässigkeit zu tun.
Solche Kameras dürfen zwar erworben werden, aber deren Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum ist schlichtweg nicht zulässig und kann bei Kontrolle zur einer Anzeige wegen Verstoßes gegen die DSGVO führen.
Ich denke das ist nur deshalb kein größerese Thema, weil das Entdeckungsrisiko minimal ist, welcher Polizist kontrolliert das schon.

Ich sage auch nicht, dass ich die Regelung sinnvoll finde und auch nicht das ich nur konforme Kameras verwenden würde, sondern möchte nur klarstellen wie die Gesetzeslage in DE nunmal ist.
 
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Fürchterliche Entwicklung, dieser Trend mit den Dashcams. In 90 % eine traurige Haltung hinter dem Wunsch, „etwas“ beweisen zu können. Wenn man dann noch liest, dass ein zweiter Grund ist, vermeintlich (aus der persönlichen Perspektive) „haarsträubende“ Erlebnisse aufzunehmen... Da ist Weg zum Denunzianten nicht weit.
 
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Wenn man dann noch liest, dass ein zweiter Grund ist, vermeintlich (aus der persönlichen Perspektive) „haarsträubende“ Erlebnisse aufzunehmen... Da ist Weg zum Denunzianten nicht weit.
Mir pers. liegt es fern jemanden zu denunzieren!
Es gibt aber mitunter Situationen, wo eine Cam durchaus hilfreich sein kann, nämlich bei einem unverschuldetem Unfall mit unterschiedlichen Aussagen, dann ist für die Wahrheitsfindung ein Filmchen angeraten.
Heute ist niemand mehr Schuld an einem Unfall, der Eine schiebt die Schuld auf den Anderen, oder es wird sogar vorsätzlich ein Versicherungsbetrug begangen, wenn z.B. bei rechts vor links der von rechts kommende Fahrzeugführer anhält und das von links kommenden durchwinkt, dann aber "Gas" gibt!
Solche Sachen häufen sich!
D.T.
 

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