Eine DashCam zur Beweissicherung nicht nur bei Wildwechsel

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Mir pers. liegt es fern jemanden zu denunzieren!
Es gibt aber mitunter Situationen, wo eine Cam durchaus hilfreich sein kann, nämlich bei einem unverschuldetem Unfall mit unterschiedlichen Aussagen, dann ist für die Wahrheitsfindung ein Filmchen angeraten.
Heute ist niemand mehr Schuld an einem Unfall, der Eine schiebt die Schuld auf den Anderen, oder es wird sogar vorsätzlich ein Versicherungsbetrug begangen, wenn z.B. bei rechts vor links der von rechts kommende Fahrzeugführer anhält und das von links kommenden durchwinkt, dann aber "Gas" gibt!
Solche Sachen häufen sich!
D.T.
Keine Ahnung,wie oft manche so Unfälle haben. In meinen knapp 25 Autojahren hatte ich in den ersten 10 Jahren zwei nicht verschuldete und einen verschuldeten Unfall, danach keinen mehr. Pro Jahr fahre ich derzeit etwa 60 tkm. Und dafür ein zwanghaftes Gefühl, alle „haarsträubenden Situationen“ aufnehmen zu müssen? Nee danke. Das Leben hat nun mal Risiken. Aber wie gesagt, möglicherweise gibt es ja tatsächlich Leute, die ständig Unfälle haben...
 
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Den Drang, das alles aufzunehmen, erkennt man ja an den GoPro-gespickten Mopedfahrern und an den Zuschauern eines Ereignisses wenn alle eine Handykamera in der Hand halten. Auf Konzerten sehr schön wenn alle nur noch Handys oder Tablets hochhalten...

Ich selbst fahre auch seit etlichen Jahren immer mit Dashcam, ereignet hat sich in dieser Zeit aber nichts was ich per Filmchen hätte be- oder entkräften müssen.

Im Endeffekt kommt es immer auf die Gesamtbetrachtung aller Umstände an und ob andere Rechte deinen Aufnahmen entgegen stehen.

Im Straßenverkehr ist es daher unverhältnismäßig, immer und überall gefilmt zu werden um dann bei Oma Ernas 80 Geburtstag eine DVD mit den besten Szenen aus unserer Straße zu basteln. Ein Wildtier kann jedoch kaum seine Rechte am eigene Bild durchsetzen (ja, ich weiß, Peta und des Affenselfie...) und somit ist gerade bei einem Wildunfall eine Aufnahme wohl verwertbar.
 
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ich fahe auch mit einer nicht ganz gesetzkonformen Kamera, einerseits für den worst case, hauptsächlich aber um ab und am bei den lustigen Bildern was zu posten, die Gelegenheiten sind häufiger als manche glauben.
Da die Apeman 170° Weitwinkel hat ist auch meist alles drauf.
 
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Keine Ahnung,wie oft manche so Unfälle haben. In meinen knapp 25 Autojahren hatte ich in den ersten 10 Jahren zwei nicht verschuldete und einen verschuldeten Unfall, danach keinen mehr. Pro Jahr fahre ich derzeit etwa 60 tkm. Und dafür ein zwanghaftes Gefühl, alle „haarsträubenden Situationen“ aufnehmen zu müssen? Nee danke. Das Leben hat nun mal Risiken. Aber wie gesagt, möglicherweise gibt es ja tatsächlich Leute, die ständig Unfälle haben...
Bei der Schadensprävention sind Häufigkeitsberechnungen wenig hilfreich. In ca. 1.350.000 von mir mit dem Auto zurückgelegten km hat der Sicherheitsgurt nicht ein einziges Mal eine Rolle gespielt. Lohnen sich Sicherheitsgurte? Lohnen sich Rauchmelder? Fahrradhelme? Schnittschutzhosen?
Wenn am Zebrastreifen jemand seine böse Ehefrau vor Dein Auto schubst, ist eine Dashcam möglicherweise extrem hilfreich.
 
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Bei der Schadensprävention sind Häufigkeitsberechnungen wenig hilfreich. In ca. 1.350.000 von mir mit dem Auto zurückgelegten km hat der Sicherheitsgurt nicht ein einziges Mal eine Rolle gespielt. Lohnen sich Sicherheitsgurte? Lohnen sich Rauchmelder? Fahrradhelme? Schnittschutzhosen?
Wenn am Zebrastreifen jemand seine böse Ehefrau vor Dein Auto schubst, ist eine Dashcam möglicherweise extrem hilfreich.
Nun, diese Errungenschaften beeinträchtigen aber auch nicht die Rechte Dritter. Zudem werden Sie auch nicht aus zweifelhaften Motiven genutzt, wie vermeintlich „haarsträubende Situationen“ aufzunehmen. Das bezweckt allenfalls, andere Leute anzuschei*** bzw. zu maßregeln. Und das wiederum würde ich im Grenzbereich der niederen Beweggründe verorten.

Gilt nicht für Rauchmelder, Gurt und Co. Zudem verhindert eine Kamera niemals Ereignisse und damit körperliche Schäden im Gegensatz zu diesen sinnvollen Einrichtungen.

Merkst schon den Unterschied, oder?
 
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Nun, diese Errungenschaften beeinträchtigen aber auch nicht die Rechte Dritter. Zudem werden Sie auch nicht aus zweifelhaften Motiven genutzt, wie vermeintlich „haarsträubende Situationen“ aufzunehmen. Das bezweckt allenfalls, andere Leute anzuschei*** bzw. zu maßregeln. Und das wiederum würde ich im Grenzbereich der niederen Beweggründe verorten.

Gilt nicht für Rauchmelder, Gurt und Co. Zudem verhindert eine Kamera niemals Ereignisse und damit körperliche Schäden im Gegensatz zu diesen sinnvollen Einrichtungen.

Merkst schon den Unterschied, oder?
Nein, da ist kein grundlegender Unterschied. Deine Argumentation schwächelt gleich an mehreren Stellen. Warum sollte es nur um die Abwendung körperlicher und nicht auch von Vermögensschäden gehen? Und würde das Wissen um das Vorhandensein einer Dashcam, den Ehemann in meinem Beispiel nicht von seiner Missetat abhalten, die Dashcam also sehr wohl körperliche Schäden verhindern?
Am fatalsten ist allerdings die unselige Argumentation mit der Möglichkeit des Missbrauchs. Du vergisst, was schon die alten Römer wussten: Abusus non tollit usum.
Wenn alles verboten wäre, was missbraucht werden kann, hätten wir keine Waffen, keine Schalldämpfer, keine Nachtsichtgeräte, keine Autos und keine Pimmel.
 
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Fürchterliche Entwicklung, dieser Trend mit den Dashcams. In 90 % eine traurige Haltung hinter dem Wunsch, „etwas“ beweisen zu können. Wenn man dann noch liest, dass ein zweiter Grund ist, vermeintlich (aus der persönlichen Perspektive) „haarsträubende“ Erlebnisse aufzunehmen... Da ist Weg zum Denunzianten nicht weit.
Die Eltern eines guten Freundes von mir sind bei einer Motorradtour in der Steiermark (vor ca. 20 Jahren, also noch vor den Dashcams) von einer 18-jährigen Autofahrerin "abgeschossen" worden, die ein Stoppschild übersehen/ignoriert hat.

Während die hinten fahrende Mutter noch halbwegs glimpflich darin gekommen ist (keine bleibenden Schäden), hatte sein Vater weniger Glück: Er hat zwar den Kampf ums Überleben und sein rechtes Bein gewonnen, zumindest überwiegend.
Sein rechter Arm ist aber nur mehr ein unbeweglicher Fleischsack, was für den ehemals ambitionierten Musiker, Tontechniker und Modellbauer natürlich eine massive Einschränkung bedeutet.

Zusätzlich sind sie auch noch strafrechtlich verurteilt worden (weil der Richter "dem jungen Mädel die Zukunft nicht verbauen wollte").

Ich denke, dass er eine andere Sicht auf die Lage hätte...
 
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Die Eltern eines guten Freundes von mir sind bei einer Motorradtour in der Steiermark (vor ca. 20 Jahren, also noch vor den Dashcams) von einer 18-jährigen Autofahrerin "abgeschossen" worden, die ein Stoppschild übersehen/ignoriert hat.

Während die hinten fahrende Mutter noch halbwegs glimpflich darin gekommen ist (keine bleibenden Schäden), hatte sein Vater weniger Glück: Er hat zwar den Kampf ums Überleben und sein rechtes Bein gewonnen, zumindest überwiegend.
Sein rechter Arm ist aber nur mehr ein unbeweglicher Fleischsack, was für den ehemals ambitionierten Musiker, Tontechniker und Modellbauer natürlich eine massive Einschränkung bedeutet.

Zusätzlich sind sie auch noch strafrechtlich verurteilt worden (weil der Richter "dem jungen Mädel die Zukunft nicht verbauen wollte").

Ich denke, dass er eine andere Sicht auf die Lage hätte...
Ja, diesen speziellen emotionalen Sonderfall gibt es immer. Was genau hätte die Kamera da nun verhindert??? Ein Gurt, ein Airbag. Die hätten tatsächlich solche Leiden mindern können.

Das Leben ist nun mal eines der gefährlichsten. Eigenartiger Drang, alles und jedes absichern zu wollen.

Und worum es mir eigentlich geht: Soll sich jeder fragen, warum er das Ding wirklich verwenden will. Nochmal: der Starter schrieb von seiner Meinung nach „haarsträubenden Aktionen“, die er aufnehmen wolle und nicht von eingetretenen Schäden.
 
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wie sieht es denn eigentlich mit den GoPros aus, die Crossfahrer, Moutainbiker etc mitlaufen lassen? Wären die Aufnahmen, wenn jemand denen mal ne viel etwas zu klare Ansage macht, gerichtlich verwertbar? Wird dann ja nicht nur Bild, sondern häufig auch Ton aufgezeichnet.
 
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Die Kamera hätte den Unfall nicht verhindert. Aber die strafrechtliche Verurteilung zweier unschuldiger Menschen, welche ohnehin durch den unverschuldeten Unfall ein Leben lang gezeichnet sind und darunter leiden.
 
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wie sieht es denn eigentlich mit den GoPros aus, die Crossfahrer, Moutainbiker etc mitlaufen lassen? Wären die Aufnahmen, wenn jemand denen mal ne viel etwas zu klare Ansage macht, gerichtlich verwertbar? Wird dann ja nicht nur Bild, sondern häufig auch Ton aufgezeichnet.
Wie bereits erwähnt ist der Richter in seiner Beweiswürdigung frei.
Der Schuss kann aber auch nach hinten los gehen, da das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eine Straftat ist. Und wenn man sich 1:1 unterhält ist das so, auch in der freien Natur.
 

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