Einreise mit Hund nach GB - Rechtliche Bestimmungen

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Hallo,

ich möchte auch dieses Jahr wieder Jagdurlaub bei Freunden in England machen nur haben wir ja jetzt zwei Wachtel :) Da wir diese natürlich mitnehmen müssen interessieren mich dafür jetzt mal die Einreisebestimmungen.

Weiss jemand wo ich die rausfinden kann?

Habe neulich mal in der WuH (oder in einer anderen Jagdzeitung) gelesen, dass man den erfolgreichen Verlauf der Tollwutimpfung nachweisen muss (Antikörper). Wahrscheinlich verlangen die Briten aber auch noch mehr. Vielleicht gibt es auch ein Mindestalter?

Dake für Eure Hilfe!
Grüße, Alex
 
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Hallo,

habe vor ca. genau einem Jahr meinen Hund (keinen Jagdhund) in Belgien in einer Tierpension lassen müssen. Wenn nicht noch minimum zwei Monate Zeit bis zur Einreise sind, kann mans vergessen. Es ist richtig, dass neben den üblichen Impfungen noch eine weitere (ich glaube Tollwut) macht werden muss und darüber hinaus muss der erfolgreiche Nachweis erbracht werden. Das geht nur über eine Blutuntersuchung einige Zeit nach der Impfung. Es gibt auch nur wenige Labors, die die Anerkennung haben dies rechtswirksam zu beurkunden.
Bereits an der Fähre ging es los -no pets- usw. und bei der Einreise in Dover musste man am Schalter der Einreisebehörde vorbei. Nicht auf den Gedanken kommen und den Hund ohne alles mitnehmen. Dann zwei Monate Quarantäne.
 
A

anonym

Guest
wenn man sich rechzeitig informiert und fristgerecht handelt gibt es kein problem.

übrigens: tierpension?
von meinem hund trenne ich mich erst, wenn er, oder ich den weg ins jenseits antreten. wo ich mit hund nicht hinkomme, bleibe ich weg !!!

kabe
 
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Alex,

wenn man mit dem Hund nach England einreisen will muß der Hund gechipt sein und natürlich auch geimpft.
Bezüglich der Tollwutimpfung muß (bin mir nicht ganz sicher) ich glaube 4 Wochen vorher eine Blutprobe in ein Labor geschickt werden zur feststellung des aktuellen Tollwut Titers im Blut.

'nen Maulkorbzwang gibt's in GB nicht (ausser fuer 5 Hundearten, aber mit denen darfst Du eh nicht einreisen - auch nicht als Tourist).

Ich bin mir nicht sicher, wie es mit oeffentlichen Verkehrsmitteln in London aussieht - bei mir in der Ecke duerfen Hunde, glaub' ich, mit in Busse, aber nicht in den "National Express".

Kneipe - immer vorher fragen! In manche darf Hund mit rein, in die meisten nicht! In Restaurants nie!! (Auch in die Schnellfresser nicht)

Leinenzwang als solches gibt es eigentlich nicht - aber auf Viehweiden sollte Hund an der Leine bleiben, auch wenn er denen wirklich fernbleibt (sicher ist sicher, falls Bauer viel Pech hatte mit Hunden... die duerfen Hunde erschiessen, die Vieh auch nur aufregen!).
Solange durch die Weiden ein "public footpath" durchgeht, duerft Ihr auch mit Hund da durch!!

Je nachdem, wo Ihr seid und wie Euer Hund auf Schafe reagiert - fragt vor dem Spaziergang lieber mal nach, ob auf dem Wanderweg freilaufende Schafe sind!! Das ist oft der Fall, in Wales fast ueberall!

Manche "Sehenswuerdigkeiten" duerfen uebrigens mit Hund besucht werden - u.a. Glastonbury Tor und Glastonbury Abbey, Stonehendge aber nicht (allerdings sind da drumherum super Spazierwege!).

Viel Spaß dort

Klaus
 
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... und wie sieht's aus mit Irland?
Anscheinend muss da nur eine Tollwutimpfung mit Nachkontrolle durchgeführt werden ...
Welche Karenzzeiten gibt es da?

Grüße,

Joachim
 
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Joachim,

soweit ich informiert bin, mußt Du wenn Du direkt nach Irland reist Deinen Hund für sechs Monate in Quarantäne stecken, reist Du über England ein und hast die dortigen Bestimmung erfühlt, kannst Du so einreisen.
Aber schau doch 'mal unter:
www.irland.de unter "Haustiere" nach. Da ist der MAFF Eintrag drin ... - ach so, - das Ministerium heisst jetzt nicht mehr MAFF, sondern DEFRA ...

Klaus
 
A

anonym

Guest
wenn du folgendem link

info hier: http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=3944

un dann am ende des textes "Information" anklickst, erhälst du ( u. a. ) den text:

zitat:

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitende Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sein. Ein elektronischer Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren eine Tätowierung) soll die problemlose Identifizierung der Tiere möglich machen, ein EU-Pass die tierärztliche Kontrolle erleichtern. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen möglicherweise ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU.

Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration(1) vorzunehmen.

zitatende

wie o.g. ich empfehle den link zu nutzen.

kabe

edit:

folgender link zum tierärzteverband ist auch sehr informativ:
http://www.tieraerzteverband.de/tiergsnd/intervet_einreise2002.pdf

kabe

[ 07. Mai 2003: Beitrag editiert von: kabe ]
 
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Danke für Eure Tipps. Habe mir den LInk von Kabe zur britischen Botschaft mal angeguckt und die komplette pdf Datei runtergeladen. Die werde ich heute abend mal durchlesen, danach dürften eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sein ;-)

Grüße, Alex
 
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Danke für Eure Tipps. Habe mir den LInk von Kabe zur britischen Botschaft mal angeguckt und die komplette pdf Datei runtergeladen. Die werde ich heute abend mal durchlesen, danach dürften eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sein ;-)

Grüße, Alex
 
A

anonym

Guest
Warum sagst Du alles zweimal, Alex ?
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Alexander Busch:
Danke für Eure Tipps. Habe mir den LInk von Kabe zur britischen Botschaft mal angeguckt und die komplette pdf Datei runtergeladen. Die werde ich heute abend mal durchlesen, danach dürften eigentlich alle Unklarheiten beseitigt sein ;-)

Grüße, Alex
<HR></BLOCKQUOTE>

Frag mal Jan-Hendrik, der fährt da öfters hin
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