Einsatz von Nachtsichtgeräten Genehmigung durch Landratsamt

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Siehe angehängter Zeitzungsartikel

Wildschwein = der Schädling = kein Wild für viel Mitbürger

Vie zu viel: hätte hätte Fahrradkette.

Frage: kann das Landratsamt wirklich den Besitz und Nutzung verbotener Gegenstände / Waffen = hier Nachsichttechnik auf Waffe genehmigen? BKA ist außen vor ?...

....allerdings stellt sich die Frage, bzgl. der Gehnehmigungsgrundlage "nicht mehr zumutbar sind"......= Existenzbedrohend?..alle anderen Maßnahmen (Zaun, Vergrämung, etc.) bringen keinen Erfolg ?

Das landet ganz schnell vor dem Verwaltungsgericht und nach 3 Jahren kann man die Nachsichttechnik (da in D verboten) ja wieder verkaufen... ( ausser Vorsatzgeräte für die Optik)

Sonst sehr positiver Artikel bzgl. Freizeitdruck und mögliche Eindämmung.

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In Bayern ist die Untere Jagdbehörde (=Landratsamt) für die Genehmigung von Nachtzielgeräten zuständig. Nachtsichtgeräte kannst Du kaufen und verwenden wie Du lustig bist.
Die Genehmigungspraxis ist von Landkreis zu Landkreis wohl ziemlich verschieden.
Wenn Du eine solche Investition tätigen willst, also grob € 2.000 - 4.000 ausgeben möchstest, dann würde ich den Jagdgenossen vorschlagen Dir das zu bezahlen und Du sagst zu, im Gegenzug Nächste draußen zu verbringen - außer Dein Pachtvertrag ist für Dich sehr ungünstig und Du musst alles tun, um Zahlungen an die JG zu vermeiden.
Wenn Dein Pachtvertrag für Dich entspannt ist und die JG mag nichts bezahlen, dann würde ich denen mitteilen, dass Du die Jagd auf Schweine aufgrund mangelender Erfolgaussichten und/oder Gründen des Tierschutzes/der Weidgerechtigkeit nächstens leider einstellen musst. Droht Dir dann die Nichtverlängerung der Pacht, musst Du eben abwägen.

Bayern hat das klug gelöst mit der Verlagerung der Entscheidungsebene auf die UJB.

In BW ist das bei der Obersten Jagdbehörde angesiedelt, also fernab von den Betroffenen und immer gleich mit Einbezug der Weidheiligen Bedenkenträger des LJV. Gleiches beim Saufang. Null Bewegung. Ich schließe daraus, dass es in BW kein Schwarzwildproblem gibt und dass es für mich keinerlei moralische oder gar diesntliche Verpflichtung gibt, Jagd auf Sauen zu machen. Als "Beifang" gerne mitnehmen aber ansonsten muss man sich nicht weiter drum kümmern. Auch die landwirtschaftlichen Verbände unternehmen nichts, ich finde das sehr beruhigend.
 
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Das ist hanebüchener Unsinn!

Für eine Genehmigung von Nachtzielgeräten ist ausschliesslich der Bund (BKA) zuständig.



Das stimmt, soweit es sich um reinrassige Nachtzielgeräte handelt.

Es gibt jedoch die sog. Nachtsicht-Vorsatzgeräte, die man in Kombination mit einer Kamera, einem Fernglas oder auch einem konventionellen Zielfernrohr verwenden kann. Diese Dinger sind frei erwerbbar. Lediglich der Zusammenbau mit einem Zielfernrohr, um damit zu zielen und zu schießen, ist verboten. Die bayerische Lösung zielt darauf ab, Letzteres im Einzelfall zu genehmigen. Diese Erlaubnis wird von der Unteren Jagdbehörde ausgesprochen.

mortimer
 
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Das stimmt, soweit es sich um reinrassige Nachtzielgeräte handelt.

Es gibt jedoch die sog. Nachtsicht-Vorsatzgeräte, die man in Kombination mit einer Kamera, einem Fernglas oder auch einem konventionellen Zielfernrohr verwenden kann. Diese Dinger sind frei erwerbbar. Lediglich der Zusammenbau mit einem Zielfernrohr, um damit zu zielen und zu schießen, ist verboten. Die bayerische Lösung zielt darauf ab, Letzteres im Einzelfall zu genehmigen. Diese Erlaubnis wird von der Unteren Jagdbehörde ausgesprochen.

Die Rede war aber eben nicht von Dual-use Geräten (für die inzwischen jeder Hersteller überflüssigerweise einen FB des BKA beantragt um damit Werbung machen zu können, obwohl die Legalität durch Gerichtsentscheid festgestellt wurde).

Aber auch du liegst daneben.

Bei der bayerischen Lösung (die in der Praxis eher keine sein wird) geht es aber gerade nicht um eine Genehmigung, für die wäre wiederum das BKA zuständig und das hat Bayern bereits eine Absage erteilt, wie der Interessierte letztes Jahr in der Presse verfolgen konnte. Daher ist man auf die Lösung mit der Beauftragungausgewichen. Theoretisch beauftragt also die UJB einen Revierinhaber (nach dessen Antrag und bei Vorliegen aller weiteren schwammig formulierten Voraussetzung) mit der SW-Bejagung unter Zuhilfenahme von NSVorsatzgeräten, die im Revier montiert werden dürfen. Der Jäger wurde damit im Auftrag der UJB und mithin hoheitlich tätig und unterläge somit wie BW, BGS, Polizei u.v.a. nicht mehr den Restriktionen des WaffG.

Soweit zur Theorie.

Praktisch wird es wohl anders aussehen. Nach einem informellen Gespräch, das ich kürzlich mit einer Bezirksregierung hatte, wurde in deren Regierungsbezirk bisher ein (1) Antrag gestellt und der wurde abschlägig beschieden. Ob der Antragsteller den Rechtsweg beschreitet ist noch unklar.
Ein weiteres informelles Gespräch mit einer UJB (die bisher noch keinen Antrag vorliegen hat) kann man kurz zusammenfassen mit "Ich werd den Teufel tun und sowas genehmigen solange rechtlich nicht alles 100% wasserdicht ist und alle Haftungsfragen geklärt sind. Schliesslich will ich meinem Landrat nicht erklären müssen, wieso wir plötzlich in der Haftung stehen, weil auf der Jagd irgendwas passiert ist."

Wenn sich diese Auffassung in den UJB durchsetzt (woran ich nicht zweifle) darf man darüber spekulieren, wie gross die Chancen sind, eine UJB gerichtlich dazu zu verpflichten eine solche Beauftragung auszusprechen.
 
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Ich bin noch nicht davon überzeugt, dass man mit Nachtsicht-ZF den Schwarzwildbestand nachhaltig reduzieren kann. Ich denke, so intelligent wie unsere Schwarzkittel sind, ziehen sie schnell ein paar Reviere weiter, wenn sie merken, dass sie auch bei völliger Dunkelheit beschossen werden. Dann verlagert sich das Problem einfach......
 
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Ich bin noch nicht davon überzeugt, dass man mit Nachtsicht-ZF den Schwarzwildbestand nachhaltig reduzieren kann. Ich denke, so intelligent wie unsere Schwarzkittel sind, ziehen sie schnell ein paar Reviere weiter, wenn sie merken, dass sie auch bei völliger Dunkelheit beschossen werden. Dann verlagert sich das Problem einfach......

Und das viiiiiiiieeeeeeel schneller, als mancher Technik-Freak glaubt.
Wir wissen doch längst, dass das Sprichwort "dumme Sau" eher auf "Homo sapiens" als auf "Sus scrofa" zutrifft und für Letztgenannte eigentlich eine Beleidigung ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Ich bin noch nicht davon überzeugt, dass man mit Nachtsicht-ZF den Schwarzwildbestand nachhaltig reduzieren kann. Ich denke, so intelligent wie unsere Schwarzkittel sind, ziehen sie schnell ein paar Reviere weiter, wenn sie merken, dass sie auch bei völliger Dunkelheit beschossen werden. Dann verlagert sich das Problem einfach......


Wenn aber die Nachbarreviere auch mit NS-Vorsatz jagen dürfen und dies auch tun? Lösen sich die Schweine dann in Luft auf?

WH
 
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Wenn aber die Nachbarreviere auch mit NS-Vorsatz jagen dürfen und dies auch tun? Lösen sich die Schweine dann in Luft auf?

WH

Nachdem Du ja wahrscheinlich auch Jäger bist, muss ich Dir nicht erklären, wie oft man ansitzen muss wenn Sauen nur als Durchzugswild da sind......
Du weißt auch wie weit Sauen in einer Nacht ziehen können und dass sie noch mehr Schaden anrichten wenn sie "getrieben werden" weil sie mehr Nährstoffe brauchen.
Außer dem bist Du Dir sicher auch im Klaren darüber, wieviele Jäger bereit sind, konsequent die ganze Nacht anzusitzen und vorher ettliche tsd € in ein NSG investieren.:biggrin:
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Nachdem Du ja wahrscheinlich auch Jäger bist, muss ich Dir nicht erklären, wie oft man ansitzen muss wenn Sauen nur als Durchzugswild da sind......
Du weißt auch wie weit Sauen in einer Nacht ziehen können und dass sie noch mehr Schaden anrichten wenn sie "getrieben werden" weil sie mehr Nährstoffe brauchen.
Außer dem bist Du Dir sicher auch im Klaren darüber, wieviele Jäger bereit sind, konsequent die ganze Nacht anzusitzen und vorher ettliche tsd € in ein NSG investieren.:biggrin:

Natürlich. Ich für mich sitze sehr oft die Ganze Nacht durch, teilweise 14 h...
Ich wäre bereit sofern es erlaubt wäre dieses Geld zu Investieren, aus verschiedenen Gründen weswegen ich auch ein Befürworter der Geräte bin. Die da z.B. wären,

Bei der Bejagung an der Kirrung bin ich unabhängig vom Mond, vor allem im Wald.
Durch den tendenziell immer weniger werdenden Schnee im Winter der oft nur kurze Zeit liegt, bin ich auch mit NSG unabhängig von diesem unterwegs.
Ich kann absolut sauber ansprechen, um aus der z.B. Rotte kein falsches Stück zu schießen.
Ich kann saubere Treffer platzieren wie bei Tag.
Ist die Kirrung angenommen kann ich ansitzen egal wie der Mond oder Schnee steht/liegt.
Am Maisfeld habe ich die Möglichkeit, Stücke die nur wenige Meter aus dem Mais raus auf die Wiese gehen und im Schatten des Mais stehen zu schießen. Was selbst bei Mond oft schwierig ist.
Ich kann fast alle sich bietenden Chancen auf Schwarzwild nutzen und muss nicht wegen gerade untergegangenem Mond oder fehlendem Schnee den Finger geradelassen.
Außderdem sollte man in Verbindung mit Schalldämpfer bei einem Beschossenen Stück wohl das Zeichen und die evtl. Fluchtrichtung auch bei Dunkelheit gut erkennen könnte.
Gleiches gilt für den Ansitz an Schadflächen oder Wechseln.

Zumindest unsere Schweine in der Gegend wechseln meist erst bei vollständiger Dunkelheit aus und auch wieder ein.
Wenn natürlich keine Sau kommen, oder Kirrungen falsch betrieben werden, oder der Wind nicht beachtet wird usw. hilft auch das beste NSG nichts....

Nicht falsch verstehen, ich bin gewiss kein alles Totschießer nur besonders in Wildschadensgeplagten Gebieten muss man einfach jede sich bietende Möglichkeit nutzen.
Insgesamt bedeutet für mich der ERLAUBTE NSG Einsatz Waidgerechteres Jagen, sauberere Schüsse, effizienteres Jagen und vermeidung von Tierleid.
Allerdings NUR für Schwarzwild ( und evtl. für Fuchs und Neozonen wie Waschbär, Marderhund ). Eben für dieses Wild das ohnehin nicht unter das Nachtjagdverbot fällt.

Außerdem denke ich dass man sich dem Fortschritt auch auf der Jagd generell nicht entgegenstellen sollte und sich gewisse sinnvolle (auch im Sinne des Wildes) Entwicklungen und Möglichkeiten zu Nutze machen sollte.
Eins noch, als Revierpächter (ich bin keiner, obwohl ich teilweise das Revier fast alleine schmeiße) steht es doch jedem Frei die Geräte in seinem Revier zu verbieten, oder?

Man sollte finde ich, auch wenn man selbst nicht Befürworter dieser Geräte ist, weil selbst keine/kaum Probleme mit Schwarzwild/ Wildschaden, oder man in der glücklichen Lage ist große Revierübergreifende Druckjagden durchführen zu können, als eine Gemeinschaft von Jägern auftreten und sich für die Legalisierung der Geräte einsetzen. Der Jagdkollegen wegen, die Reviere mit hohen Schäden in Lagen haben wo eben große Drückjagden oder andere Möglichkeiten nicht funktionieren.
Umgekehrt setzen sich diese dann im Idealfall auch für Ihre Kollegen in z.B. "Wolfsgeplagten" Gebieten ein.

Wir sollten nach außen gemeinsam auftreten.

WH
 
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Natürlich. Ich für mich sitze sehr oft die Ganze Nacht durch, teilweise 14 h...
Ich wäre bereit sofern es erlaubt wäre dieses Geld zu Investieren, aus verschiedenen Gründen weswegen ich auch ein Befürworter der Geräte bin.

Es ist ja nicht so, dass die Jagd mit Nachtsichtgeräten verboten oder unmöglich wäre. Was hält dich also davon ab, dir eine legale NSG-Lösung zuzulegen, mit der du auch in Neumondnächten raus kannst?

Klar, billig ist anders und besonders bequem ist es auch nicht, aber im Gegensatz zu Vorsatzgeräten (bei denen ich bzgl. Trefferpunktlage nicht von der Zuverlässigkeit überzeugt bin) kann ich mit ruhigem Gewissen Strecke machen. Aber das gehört schon eher ins Unterforum Jagdpraxis.
 
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Gelöschtes Mitglied 20170

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Es ist ja nicht so, dass die Jagd mit Nachtsichtgeräten verboten oder unmöglich wäre. Was hält dich also davon ab, dir eine legale NSG-Lösung zuzulegen, mit der du auch in Neumondnächten raus kannst?

Klar, billig ist anders und besonders bequem ist es auch nicht, aber im Gegensatz zu Vorsatzgeräten (bei denen ich bzgl. Trefferpunktlage nicht von der Zuverlässigkeit überzeugt bin) kann ich mit ruhigem Gewissen Strecke machen. Aber das gehört schon eher ins Unterforum Jagdpraxis.
Von der legalen Lösung mit Brille und Rotpunktvisier auf kurze Distanz bin ich nicht so überzeugt. Für diese "Notlösung " ist mir der Spaß dann doch zu teuer.

Obwohl ich Jäger kenne die damit erfolgreich unterwegs sind.

WH
 

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